Interventionelle Radiologie
Diese Vereinbarung regelt die fachlichen, apparativen, räumlichen und organisatorischen Voraussetzungen für die Ausführung und Abrechnung von Leistungen der interventionellen Radiologie.
Ihr Ansprechpartner
Caroline Boock
04551-883 578
Stellvertretung
Christine Sancion
04551 883 533
Downloads
- Antrag für interventionelle Radiologie
- Erklärung zur Durchführung und Abrechnung von Leistungen der interventionellen Radiologie gemäß § 115b SGBV ambulantes Operieren
- Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur interventionellen Radiologie
Wichtiger HinweisBei Antragstellung ist, unabhängig von der Anzahl der gestellten Anträge, für jeden Leistungserbringer EIN Personendatenblatt einzureichen. |