Diese Vereinbarung regelt die fachlichen, apparativen, räumlichen und organisatorischen Voraussetzungen für die Ausführung und Abrechnung von Leistungen der interventionellen Radiologie.
Fachärzte für Radiologie
Fachkunde im Strahlenschutz
Diagnostische Katheterangiographie:
selbstständige Indikationsstellung beziehungsweise Sicherung der Indikation, Durchführung, Befundung und Dokumentation von mindestens 500 diagnostischen Gefäßdarstellungen oder therapeutischen Eingriffen, davon mindestens 250 kathetergestützt, unter Anleitung, innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Antragstellung
mindestens einjährige überwiegende Tätigkeit in der angiographischen Diagnostik oder Therapie unter Anleitung
Tätigkeitszeiten in der angiographischen Diagnostik aus der Facharztweiterbildung werden anerkannt
Die Anleitung hat bei einem Arzt stattzufinden, der vollständig für die Weiterbildung in der Radiologie befugt ist (nach Weiterbildungsordnung)
Diagnostische Katheterangiographie und therapeutische Eingriffe:
Zusätzlich zu den vorgenannten Voraussetzungen für die diagnostische Katheterangiographie: Die kathetergestützten therapeutischen Eingriffe müssen mindestens 100 das Gefäß erweiternde und mindestens 25 das Gefäß verschließende Maßnahmen beinhalten.
Tätigkeitszeiten in der angiographischen Diagnostik oder Therapie aus der Facharztweiterbildung werden anerkannt.
Die Anleitung hat bei einem Arzt stattzufinden, der vollständig für die Weiterbildung in der Radiologie befugt ist (nach Weiterbildungsordnung)
Es müssen apparative, räumliche und organisatorische Voraussetzungen erfüllt werden (gem. § 4, 5 und 6 Qualitätssicherungsvereinbarung zur interventionellen Radiologie).
innerhalb eines Zeitraums von jeweils 12 Monaten selbstständige Indikationsstellung bzw. Sicherung der Indikation, Durchführung, Befundung und Dokumentation von 100 diagnostischen arteriellen Gefäßdarstellungen (ggf. mit Nachbetreuung)
Diagnostische Katheterangiographie und therapeutische Eingriffe:
innerhalb eines Zeitraums von jeweils 12 Monaten selbstständige Indikationsstellung bzw. Sicherung der Indikation, Durchführung, Befundung und Dokumentation von 100 diagnostischen arteriellen Gefäßdarstellungen oder kathetergestützten therapeutischen Eingriffen, davon mindestens 50 therapeutische Eingriffe (ggf. mit Nachbetreuung)