Abrechnungshinweise Januar

Kinderkrankengeld: Bescheinigung wegen Schul- oder Kitaschließung - Kostenübernahme für Fahrten zu Impfzentren - Abgabefristen für Dokumentation organisierter Darmkrebsfrüherkennung - Formularbestellungen über das eKVSH-Portal

18.01.2021

Kinderkrankengeld: Bescheinigung wegen Schul- oder Kitaschließung

Gesetzlich versicherte Eltern können in diesem Jahr wegen der Corona-Pandemie 20 statt zehn Tage Kinderkrankengeld beantragen. Der Bundestag hat die Ausweitung des Kinderkrankengeldes am 14. Januar 2021 beschlossen. Der Anspruch besteht auch, wenn ein Kind wegen einer coronabedingten Schließung der Schule, Kita oder Behinderteneinrichtung zu Hause elterlich beaufsichtigt und betreut werden muss. Diese neue Regelung gilt rückwirkend ab 5. Januar 2021.

Wie muss der Anspruch gegenüber der Krankenkasse nachgewiesen werden?

Schul- oder Kitaschließung

Muss ein gesundes Kind aufgrund einer Schul- oder Kitaschließung zu Hause betreut werden, können Eltern sich in diesen Fällen die Bescheinigung für die Krankenkasse nicht wie üblich vom Kinderarzt, sondern von der jeweiligen Einrichtung (Kita oder Schule) ausstellen lassen. Muster 21 ist in diesem Fall nicht zu verwenden.

Erkrankung des Kindes

Bei Erkrankung des Kindes muss der Betreuungsbedarf gegenüber der Krankenkasse wie bisher mit einer Bescheinigung vom Arzt nachwiesen werden. Dafür wird die „Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“ (Muster 21) ausgefüllt.

Nähere Informationen zur Ausweitung des Kinderkrankengeldes bieten die Bundesregierung und das Bundesgesundheitsministerium auf ihren Internetseiten.

Kostenübernahme für Fahrten zu Impfzentren

Hat ein Versicherter grundsätzlich gemäß § 60 SGB V einen Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten zu einer medizinischen Behandlung (z. B. Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "BI", "aG" oder "H" oder Pflegegrad 4 oder 5), so gilt dieser Anspruch auch für die Fahrt zum Impfzentrum. Die Erstattung der Fahrkosten für Privatversicherte richtet sich nach dem jeweiligen vereinbarten Tarif mit den zugehörigen Tarifbedingungen.

Abgabefristen für Dokumentation organisierter Darmkrebsfrüherkennung

Gemäß Teil II § 14 und Teil III § 12 der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE) sind die elektronischen Dokumentationen ab dem 1. Oktober 2020 quartalsweise an die jeweils zuständige Kassenärztliche Vereinigung zu übermitteln. Die Dokumentation ist Voraussetzung zur Abrechnung der Früherkennungsuntersuchungen. Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein hat die technischen Voraussetzungen für die Übermittlung der Dateien im Rahmen der organisierten Früherkennungsprogramme umgesetzt.

Im eKVSH-Portal können die aus dem Arztinformationssystem exportierten Dokumentationsdateien hochgeladen werden. Die Übertragung der exportierten Dokumentationsdateien unterliegt nicht den Einreichungsfristen Ihrer Abrechnungsdaten und kann bis zu den folgenden Terminen durchgeführt werden:

  • 4. Quartal bis zum 28. Februar
  • 1. Quartal bis zum 15. Mai
  • 2. Quartal bis zum 15. August
  • 3. Quartal bis zum 15. November

Sonderfall „Besondere Personengruppen“

Bei den besonderen Personengruppen (Sonstige Kostenträger) handelt es sich um Versicherte, welche sich nicht in einem regulären Versicherungsverhältnis mit einer gesetzlichen Krankenkasse befinden. Somit muss eine Dokumentation für Patienten der besonderen Personengruppen nur in der PVS-Software und nicht im oKFE Dokumentationsmodul durchgeführt werden. Diese verbleibt in der Praxis und wird nicht an die Datenannahmestelle der KVSH versandt.

Formularbestellungen über das eKVSH-Portal

Aus Gründen der Prozessoptimierung stellen wir zum 1. Januar 2021 die Formularbestellungen aller Praxen auf die Onlineversion in der dafür bereitgestellten Seite im eKVSH-Portal um.

Um allen Praxen zukünftig eine bedarfsgerechte und unkomplizierte Bestellmöglichkeit von Formularen zu ermöglichen, gehen Sie im eKVSH-Portal unter dem Menüpunkt „Service“ auf „Formularbestellungen“ und wählen dort online aus, was Sie bestellen möchten. Die Funktionen, die äußere Gestaltung und die Abläufe sind ähnlich angelegt wie auf kommerziellen Plattformen. Die maximalen Bestellmengen und Gültigkeitstermine orientieren sich an den einzelnen Arztgruppen und ihren Bedarfen.

Die täglich eingehenden Bestellungen werden zeitnah durch unsere KVSH-Beschäftigten verpackt und versendet, um eine zügige Abwicklung zu gewährleisten. Zur Erläuterung des Bestellvorgangs sind unsere Beschäftigten der Formularausgabe unter der E-Mail-Adresse formular@kvsh.de erreichbar.

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