Weitere Anpassung im Ambulanten Monitoring

Die Zahl der Covid-positiven Fälle hat sich zwischen November 2020 und Januar 2021 von 800 auf inzwischen 2.800 erhöht und bewegt sich in den letzten Wochen anhaltend auf diesem Niveau.

26.01.2021

Die Belastung der betreuenden Praxen hat somit deutlich zugenommen und auch die Gesundheitsämter benötigen oftmals mehr Zeit, um Fälle einzustellen. Gleichzeitig wird weiter beobachtet, dass die klinischen Verläufe der jüngeren Patienten eher selten komplikationsbehaftet sind.

Zu Ihrer Erleichterung und im Einvernehmen mit dem Land werden wir daher ab dem 1. Februar 2021 das Ambulante Monitoring wie folgt anpassen

  • Ab dem 1. Februar 2021 stellen die Gesundheitsämter in das KV-Portal nur noch Positivpersonen, die älter als 50 Jahre sind (Jahrgang 1970 und früher). Bitte monitoren Sie diese Patienten wie bisher zweimal täglich und setzen im Portal ihre Bestätigung zur Dokumentation. Auch abrechnungstechnisch ändert sich in der Betreuung dieser Patientengruppe nichts.
  • Für Patienten < 50 Jahre, die aufgrund einer bestehenden chronischen Erkrankung einem besonderen Risiko zu schweren Verläufen unterliegen, kann das Monitoring incl. Abrechnung der Pseudoziffer (GOP 99873A) ebenso unverändert fortgesetzt werden. Die KVSH geht davon aus, dass die behandelnden Hausärzte durch den Patienten über die Covid-Erkrankung informiert werden. Für die Abrechnung ist es erforderlich, dass die chronische Erkrankung als Diagnose neben der Covid-Kodierung deutlich wird.
  • Aktuell Covid-positive Patienten < 50 Jahre, die primär kein erhöhtes Risiko aufweisen, einem schweren Verlauf zu unterliegen und grundsätzlich gesund sind, müssen nicht mehr täglich angerufen werden. Somit entfällt dann auch eine Abrechnung der Pseudoziffer. Bitte weisen Sie diese Patientengruppe auf die mögliche Nutzung einer Corona-Selbstüberwachungs-App hin. Geeignet sind für ein Monitoring z.B. die Apps Patient plus, SaniQ, PatientConcept, u.a., in die der Patient seine Messdaten eingeben kann und zu denen Sie als behandelnder Arzt Grenzwerte definieren können, ab wann sich der Patient aktiv bei Ihnen melden sollte. Die Apps sind kostenfrei und können aus den App Stores heruntergeladen werden. Möglich sind z.T. auch Messdatenübermittlungen an Praxen, die ggf. zwischen Arzt und Patient verabredet werden können.
  • Die Gesundheitsämter werden ab dem 1. Februar 2021 nicht mehr „am Portal vorbei“ Praxen direkt Patienten zu einem abrechnungsfähigen Monitoring zuweisen können. Selbstverständlich können Patienten direkt übernommen werden. Die Beratungstätigkeit zu Positivfällen, die sich nicht im Portal wiederfinden, ist allerdings dann ausschließlich über den EBM abrechenbar.
  • Für alle Patienten steht Ihnen selbstverständlich auch die vertragsärztliche Videosprechstunde mit der entsprechenden EBM-Abrechnung offen.  

Für die im bisher bekannten Monitoring verbleibenden Patienten > 50 Jahre tragen Sie bitte weiter in der Quartalsabrechnung Ihre Pseudoziffern ein, da aufgrund der Fülle der IT-Aufgaben und damit einhergehender mangelnder Ressourcen eine automatisierte Abrechnung aus dem KV Portal noch nicht umgesetzt werden konnte.

Wir bedanken uns für Ihre anhaltende Mitarbeit. Der jetzige Schritt im Ambulanten Monitoring berücksichtigt die klinischen Verläufe der jüngeren Positivfälle und soll Sie von Aufgaben entlasten, die momentan medizinisch nicht zwingend sind. 

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