Abrechnungshinweise

AU per Video: neue GOP für den Postversand der Bescheinigung - Vereinbarung zu den schlafbezogenen Atmungsstörungen zum 1. Oktober 2020

05.11.2020

AU per Video: neue GOP für den Postversand der Bescheinigung

Der Bewertungsausschuss hat rückwirkend zum 7. Oktober 2020 zwei neue Kostenpauschalen für den Versand von Krankschreibungen nach einer Videosprechstunde in den EBM aufgenommen, weil die aktuelle Versandpauschale 40110 nicht für den Postversand von Dokumenten an Patienten berechnet werden darf und die Bescheinigung dem Versicherten aber nicht persönlich in der Arztpraxis übergeben werden kann. Die Vergütung der neuen Leistungen nach den GOP 40128 und 40129 erfolgt extrabudgetär.

GOP

Bezeichnung der Leistung

Bewertung

40128

Kostenpauschale für die postalische Versendung einer Arbeitsunfähigkeits-bescheinigung gemäß Muster 1 an den Patienten bei Patientenkontakt im Rahmen einer Videosprechstunde

0,81 €

40129

Kostenpauschale für die postalische Versendung einer Bescheinigung gemäß Muster 21 an den Patienten bzw. die Bezugsperson bei Patientenkontakt im Rahmen einer Videosprechstunde

0,81 €

Die Sonderregelungen aufgrund der Corona-Pandemie zur Vergütung des postalischen Versands der AU-Bescheinigung und des Musters 21 bei Ausstellung nach einem Telefonat bleiben hiervon unberührt. Hierfür ist weiterhin die Pseudo-GOP 88122 berechnungsfähig.

Vereinbarung zu den schlafbezogenen Atmungsstörungen zum 1. Oktober 2020

Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben die Vereinbarung zu den schlafbezogenen Atmungsstörungen zum 1. Oktober 2020 angepasst. Hintergrund ist eine Aktualisierung der (Muster-) Weiterbildungsordnung, die es den folgenden Facharztgruppen ermöglicht, die Zusatzbezeichnung „Schlafmedizin“ zu erlangen: Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Innere Medizin und Kardiologie sowie Psychosomatische Medizin und Psychotherapie. Diese Facharztgruppen können in Zukunft ebenfalls eine Genehmigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung beantragen. Die Antragsformulare sind unter www.kvsh.de/praxis/qualitaet-und-fortbildung/genehmigungspflichtige-leistungen/polysomnographie zu finden.

Bei Fragen wenden Sie sich an Christina Bernhardt, Tel. 04551 883 470.

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