1. Konkretisierung zum Impfstart ab dem 6. April

Der Beginn der Impfungen in den Arztpraxen rückt näher, schon in der nächsten Woche können erste Dosen durch die Praxen über den Apothekenweg bestellt werden. Wir informieren Sie in den kommenden Tagen fortschreitend über die jeweils fixierten Elemente und beginnen heute mit dem Bestellprozess.

25.03.2021

I. Wer soll und kann zu Beginn impfen?

Die Impfstoffmengen sind zu Beginn sehr knapp und werden erst im Mai eine breite Beteiligung erlauben. Daher empfehlen wir dringend, dass der durch Knappheit geprägte Start dazu genutzt werden sollte, den Schwerpunkt in der Impfung immobiler und pflegebedürftiger Patienten (incl. jeweils zweier Kontaktpersonen) zu setzen, was auf eine Beteiligung der Praxen hinausläuft, die Patienten in deren Häuslichkeit versorgen.

Diese Patientengruppe unterliegt einer der beiden höchsten Priorisierungsgruppen, und es steht derzeit die Impfung bis einschl. der Priorisierungsgruppe 2 an. Mit dem Impfbeginn in den Praxen ist nicht die gesetzlich verankerte Priorisierung außer Kraft gesetzt! Zur Verhinderung eines Verwurfs von Restdosen kann mit diesen - und nur mit diesen - pragmatisch verfahren werden. Die verfügbaren Impfmengen werden sukzessive zunehmen, was die Integration weiterer Personen- und Arztgruppen ermöglichen wird. Dies gilt ebenso für die Bestellmenge (s.u.).

Es ist zwingend, dass nur Praxen impfen, die zu jeder Zeit auf Notfallsituationen wie die Behandlung eines allergischen Schocks vorbereitet sind.

II. Die Erstbestellung von Impfstoff

  1. Nehmen Sie Kontakt auf zu der Apotheke, die Sie auch ansonsten mit Impfstoff beliefert. Nur mit dieser einen Apotheke sollten Sie über die ganze Impfzeit Ihre Bestellungen abwickeln. Die Apotheken werden ihrerseits dazu aktuell über ihre Standesorganisationen informiert.
  2. Sie können pro LANR zunächst von 18 bis maximal 50 Dosen pro Woche anfordern. Auf einem normalen Rezept Muster 16 verordnen Sie: „Bis zu 50 Dosen Covid-Impfstoff incl. erforderliches Impfzubehör.“ Bitte geben Sie dort als Kostenträger das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) mit dem IK 100038825 an. Geben Sie das Impfstoffrezept bis spätestens Dienstag, 30.03. bis 12 Uhr in Ihre Apotheke. Weitere Rückkopplungen zur Liefermenge erfolgen ggf. durch die Apotheke.
  3. In den ersten 14 Tagen wird voraussichtlich ausschließlich BioNTech-Impfstoff geliefert werden. Bitte machen Sie sich mit der Rekonstitution dieses speziellen Impfstoffes vertraut. Eine Video-Anleitung finden Sie auf der Webseite der KVSH unter www.kvsh.de/coronavirus. Der fachgerechte Umgang mit dem BioNTech-Impfstoff ist nicht trivial! Zu Hausbesuchen sollte der fertig konstituierte Impfstoff in einer Kühltasche erschütterungsfrei mitgenommen werden.
  4. BioNTech-Impfstoff ist nach Auftauen innerhalb von 5 Tagen zu verimpfen. Die Apotheken bekommen vom Großhandel den Impfstoff bereits aufgetaut angeliefert und müssen ihn umgehend ausliefern. In der Woche nach Ostern werden Sie am Dienstag oder Mittwoch beliefert und müssen bis Freitag Ihre Dosen verimpft haben. In dieser Woche haben Sie also nur drei Tage!
  5. Verfahren für Folgebestellung:
  • Sie bestellen pro Woche jeweils am Dienstag bis 12 Uhr
  • Sie erhalten bis Donnerstag von der Apotheke eine Rückmeldung, wieviel Impfstoff Sie tatsächlich erhalten. Danach planen Sie Hausbesuche und/oder bestellen Ihre Patienten für die Folgewoche.
  • Sie erhalten die Lieferung jeweils bis Dienstagvormittag und verimpfen den Impfstoff je nach seiner Lagerfähigkeit.
  • Die KVSH informiert zur Modifizierung des Folgebestellverfahrens, wenn mehr und zusätzliche Impfstoffe kommen.

Folgende Anlagen finden Sie als KBV-Information unter www.kvsh.de/coronavirus

  • Impfstoffe und Zubehör sowie Bestellwege
  • Übersicht Impfzubehör
  • Steckbriefe zu den Impfstoffen BioNTech Comirnaty und Covid-19 Vaccine AstraZeneca
  • Anwendungsinformation zu Covid-19-Vaccine AstraZeneca

Mit dem nächsten Infopaket kommen am Montag Hinweise zur Impforganisation und Aufklärung.

© 2024 KVSH