11. Impf-Update

Erstimpfungen - Zweitimpfungen - Sonderfall Vaxzevria - Digitaler Impfpass - Ausstellung von COVID19-Impfzertifikaten

11.06.2021

Erstimpfungen:

  • Comirnaty: Für die Woche vom 21.-27. Juni können maximal 30 Dosen (5 Vials) bestellt werden. Abhängig von der bundesweiten Zweitimpfungsmenge können ggf. für Erstimpfungen auch nur
    2-3 Vials zur Verfügung stehen.
  • Vaxzevria: Für Erstimpfungen sind aus dem Bundeskontingent maximal 20 Dosen (2 Vials) lieferbar. s. u.
  • Johnson&Johnson: wird in der Woche 21.-27.6. nicht ausgeliefert

Zweitimpfungen:

Auf einem separaten Rezept bestellen Sie bitte pro Impfstoff die Mengen, die Sie in der Woche von 21. – 27.6. benötigen.

Sonderfall Vaxzevria

Es ist damit zu rechnen, dass die Lieferungen aus dem Bundeslager klein bleiben. Bis September wird dies in Schleswig-Holstein durch Landeskontingente aufgefangen. Wegen unterschiedlicher Haltbarkeiten der Lieferungen ist jetzt für die Monate Juli bis September ein „rollierendes Lagern und Verbrauchen“ in Ihrem Bestand anzuraten. Wie lange dies erforderlich ist, richtet sich nach dem von Ihnen gewählten Impfabstand zu diesem Impfstoff.

  • Kontrollieren Sie bitte an Hand Ihrer Listen, zu welchem Zeitpunkt Sie ab 1. Juli wie viel Zweitimpfungsdosen  benötigen. Da aus dem Bundeskontingent wahrscheinlich nur 2 Vials pro Woche lieferbar sein werden, bestellen Sie diese dennoch, verimpfen sie aber nicht, sondern sichern Sie damit Ihre Zweitimpfungen für den Zeitraum Juli bis später ab. Wenn Sie sich an der Zusatzversorgung aus dem Landeskontingent beteiligen, empfehlen wir Ihnen, bis Ende Juni nur diese Dosen zu verwenden und die wenigen Impfdosen aus dem Bundeskontingent mit längerem Haltbarkeitsdatum im Kühlschrank „anzusparen“.
    Beispiel:
    • Rezept Kostenträger BAS: 20 Dosen Vaxzevria incl. Impfzubehör für Zweitimpfungen
    • Rezept Kostenträger Land Schleswig-Holstein: 2x100 Dosen Vaxzevria plus Impfzubehör

Aus dem Landeskontingent sind jetzt auch kleinere Abpackungen lieferbar, die Mindestbestellmenge sind 2 Vials. Ende Juli ist mit der zweiten größeren Lieferung aus dem Dänemark-Kontingent zu rechnen.

  • Wir bitten alle Praxen, die Haltbarkeit ggf. vorhandener Bestände von Vaxzevria zu kontrollieren. Läuft das Haltbarkeitsdatum am 30.06. ab und Sie haben mehr vorrätig, als Sie selbst bis zum 30.06. für Impfungen benötigen, nehmen Sie bitte Kontakt zum Land auf. Ansprechpartner: Hilmar Donner, Tel 0431 988 5390, Fax 0431 988 618 5390 oder hilmar.donner@sozmi.landsh.de

Das Land beabsichtigt, diese Dosen bis zum 30.06. in offenen Impfaktionen zu verwenden.

Praxisimpfliste: Mit der Entpriorisierung steigen die Zahlen der Impfwilligen jetzt schnell. Sind Ihre eigenen Patienten weitgehend durchgeimpft, steht Ihnen für nachfragende Fremdpersonen unverändert die Option offen, eigene Listen zu schließen und alle Nachfragenden an praxisimpfliste-sh.de zu verweisen. Ihr Aufwand könnte sich so deutlich verringern. Geben Sie bei Ihrer Anmeldung im ekvsh-Portal ihre wöchentliche Maximalzahl an möglichen Impfungen an und rufen sich dann Personen im Bundle ab. Die KVSH hat die Listen bzgl. Mehrfachanmeldungen im Blick, auch wenn manche sicher nicht verhindert werden können.

IK-Kennzeichen: Ab 1. Juli ändert sich das IK-Kennzeichen für das BAS. Das neue Kennzeichen wird automatisch mit Ihrem nächsten SoftwareUpdate in Ihr PVS übernommen.

Digitaler Impfpass

Entgegen anders lautender Pressemeldungen seit dem 09.06. ist die Software zur Ausstellung eines Impfzertifikates als QR-Code bisher weder in den Impfzentren, noch in Apotheken oder Praxen. Es wird eine vom RKI bereitgestellte browserbasierte Webanwendung sein, für Praxen wird es auch eine PVS-Lösung geben. Das Land rechnet für die Zentren mit der Bereitstellung in der kommenden Woche, für Praxen und Apotheken wird sich dies wahrscheinlich noch um eine Woche verzögern. Die Erstellung eines digitalen Impfzertifikates ist freiwillig. Sobald uns Informationen zu Programm und Ausführung bekannt sind, informieren wir Sie separat.  Vorbereitend teilen wir Ihnen heute die künftigen Abrechnungskonditionen mit.

Ausstellung von COVID19-Impfzertifikaten

Mit der neuen CoronaImpfV vom 7. Juni 2021 sind neue Leistungen aufgenommen worden, die für das Ausstellen der COVID-19-Impfzertifikate bei Nutzung des kommenden Software-Tools abgerechnet werden können. Dabei wird insbesondere differenziert, ob die Zertifikate in der selben Praxis, in der die Impfung durchgeführt wurde, ausgestellt werden und ob die Ausstellung ohne oder mit Hilfe der Praxisverwaltungssysteme vorgenommen wurde.

GOP

Bezeichnung

Vergütung

88350

Ausstellung eines COVID-19-Impfzertifikats für eine Person, die in der eigenen Praxis/durch den Betriebsarzt geimpft wurde (§ 6 Abs. 4 S. 1 CoronaImpfV)

6 Euro

88351

Ausstellung eines COVID-19-Impfzertifikats für eine Person, die in der eigenen Praxis/durch den Betriebsarzt geimpft wurde - automatisiert mit Hilfe des PVS-Systems (§ 6 Abs. 4 S. 2 CoronaImpfV)

2 Euro

88352

Ausstellung eines COVID-19-Impfzertifikats für eine Person, die nicht in der eigenen Praxis/durch den Betriebsarzt geimpft wurde (§ 6 Abs. 5 S. 1 CoronaImpfV)

18 Euro

88353

Ausstellung eines COVID-19-Impfzertifikats für die Zweitimpfung einer Person, die nicht in der eigenen Praxis/durch den Betriebsarzt geimpft wurde, wenn die Praxis/der Betriebsarzt bereits in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang (d.h. in demselben Kalendervierteljahr) das Zertifikat der Erstimpfung erstellt hat (§ 6 Abs. 5 S. 2 CoronaImpfV)

6 Euro

Kennzeichnung für Impfungen durch Vertragsärzte in betriebsärztlicher Tätigkeit

Vertragsärzte, die in ihrer Eigenschaft als Betriebsarzt impfen, müssen bei der Abrechnung entsprechender Pseudoziffern zusätzlich die Ziffer 88360 als Kennung für Impfungen durch Vertragsärzte in betriebsärztlicher Tätigkeit angeben.

Keine Abrechnung von ärztlichen Zeugnissen seit 7. Juni 2021

Mit dem Wegfall der Priorisierung nach der neuen CoronaImpfV zum 7. Juni 2021 entfällt das Ausstellen ärztlicher Zeugnisse. Die Abrechnung der Ziffern 88320 (Ausstellung Zeugnis) sowie 88321 (Portokosten) ist folglich ab dem 7. Juni 2021 nicht mehr möglich.

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