18. Impf-Update
Bestellungen der Impfstoffe - Zulassungen der Impfstoffe - Impfungen in Schulen - Nachimpfungen der Bevölkerung - Zertifikate für Genesene
Bestellungen der Impfstoffe
Es gibt keine Änderungen im Bestellverfahren gegenüber der Vorwoche, weiterhin gibt es keine Obergrenzen der Bestellmenge. Wir gehen derzeit davon aus, dass die Modalitäten bis auf weiteres stabil bleiben werden. Eine Bestellmöglichkeit zu Moderna soll im September hinzukommen.
Zulassungen der Impfstoffe
Unterdessen ist Moderna für die Gruppe der 12- bis 17-jährigen Personen von der EMA zugelassen worden. Die Empfehlung der STIKO besteht für diese Altersgruppe zurzeit generell nur bei vorliegenden Grunderkrankungen.
Impfungen in Schulen
Dessen ungeachtet macht das Land den allgemeinbildenden Schulen in der Zeit ab dem 19. August ein freiwilliges Impfangebot mit Comirnaty. Mobile Teams werden jeweils täglich zwei Standorte anfahren. Die ca. 250 Standorte werden nach 3 Wochen für die Zweitimpfung aufgesucht, sodass dadurch ein wirksamer Impfschutz nach insgesamt 8 Wochen erreicht werden kann. Dessen unbeschadet steht den Betroffenen respektive den Eltern der Weg zu einer impfenden Praxis ohnehin frei.
Nachimpfungen der Bevölkerung
Die Beispiele anderer Länder mit einer Nachimpfung für einen Personenkreis z. B. jenseits einer gewissen Altersgrenze nehmen zu. Dies wird voraussichtlich in Deutschland ebenso eintreten. Abgesehen von einem ubiquitär genannten zeitlichen Mindestabstand von 8 Monaten ab Zeitpunkt des Erlangens eines vollständigen Impfstatus, sind genauere Grundlagen derzeit nicht bekannt. Dies gilt auch für die Frage einer homologen oder gezielten heterologen Impfung.
Wir sind mit dem Land eins, dass eine daraufhin erfolgende Nachimpfung in Pflegeheimen nicht mehr grundsätzliche Aufgabe von mobilen Teams sein sollte und vielmehr als Annex (wenn nicht in Zukunft sogar Teil) der hausärztlichen Versorgung angesehen werden sollte. Ein Impfangebot der übrigen Personen aus der von einer Nachimpfung betroffenen Zielgruppe soll primär in den Praxen erfolgen.
Zertifikate für Genesene
Von COVID-19 genesene Patienten können ein digitales Impfzertifikat nach einmaliger Impfung auch dann erhalten, wenn die Erkrankung mehr als sechs Monate her ist und deswegen kein Genesenenzertifikat mehr ausgestellt werden kann. Als Beleg genügen ein positiver PCR-Test und der Eintrag im Impfbuch.