23. Impf-Update
Aktionswoche Impfen – Auffrischungsimpfungen – Abstimmung mit Pflegeheimen zu Auffrischungsimpfungen – Monoklonale Antikörper-Therapien – Grippe-Impfstoffe
Aktionswoche Impfen
Die Bundesregierung plant in der Woche vom 13. bis 19. September in Abstimmung mit den Bundesländern eine Aktionswoche zum Impfen gegen COVID-19. Unter dem Motto #HierWirdGeimpft sind Werbeaktionen geplant, die bisher noch Ungeimpfte für die Impfung gewinnen sollen. Da Schleswig-Holstein bereits eine hohe Impfquote hat, ist in den Praxen nicht mit außergewöhnlich hohem zusätzlichem Andrang zu rechnen. Falls Ihr Impfstoffvorrat nicht ausreichen sollte, stellen Apotheken mittlerweile nach Absprache auch Impfstoff kurzfristig zur Verfügung. Herzlichen Dank, wenn Sie sich bereits an der Postkartenkampagne für das Gewinnen der jungen Erwachsenen für die Impfung beteiligen.
Auffrischungsimpfungen
Zu den geplanten Auffrischungsimpfungen haben wir Sie mit Impf-Update 21 und 22 informiert. Bitte beachten Sie den bisher benannten Personenkreis, für den jetzt die Auffrischungen vorgesehen sind. Leider liegt immer noch keine STIKO-Empfehlung vor, die zur medizinischen Evidenz zur Auffrischung bei Personen unterschiedlichen Alters Stellung nähme.
Für die Auffrischungsimpfungen steht momentan nur Comirnaty als mRNA-Impfstoff zur Verfügung. Die KVSH hat noch keine Hinweise, wann der Moderna-Impfstoff verfügbar werden wird.
Aufgrund vermehrter Nachfragen möchten wir nochmals Bezug auf die im letzten Impf-Update veröffentlichten Abrechnungsziffern für die Auffrischimpfung mit Comirnaty nehmen. Auch Auffrischimpfungen werden mit 20 Euro je Schutzimpfung vergütet. Die Ziffern werden schnellstmöglich mit einem Sonder-Update durch die Softwarehäuser in Ihrem PVS bereitgestellt. Die Softwarehäuser konnten frühestens mit Inkrafttreten der neuen Impfverordnung tätig werden.
Die Fa. BioNTech strebt gerade ein Zulassungsverfahren bei der EMA für eine Variation ihres Impfstoffes an, der noch besseren Schutz vor der Deltavariante erreichen soll. Bitte warten Sie mit Ihren Auffrischungsimpfungen nicht auf diesen Impfstoff, sondern nutzen das bekannte Comirnaty.
Aufgrund von Nachfragen bestätigt die KVSH hiermit noch einmal, dass gemäß schriftlich vorliegender Auskunft des Bundes sowohl die Auffrischungsimpfungen als auch eine heterologe Impffolge von der Haftung des Staates im Falle von Impfschäden umfasst sind. Selbstverständlich gilt dies unter der Voraussetzung ärztlicher Sorgfaltspflichten bei Aufklärung und Durchführung der Impfung.
Abstimmung mit Pflegeheimen zu Auffrischungsimpfungen
Zu Beginn der nächsten Woche ergeht ein Schreiben des Landes an alle Pflegeheime, wie in Absprache mit den behandelnden Ärzten die Impfungen organisiert werden sollen. Die KVSH wird Sie in einem gesonderten Schreiben zu den Inhalten informieren. Bitte stellen Sie sich bereits darauf ein, dass die
COVID-Pflegeheimimpfungen bis zum 15. Oktober 2021 abgeschlossen sein sollten.
Monoklonale Antikörper-Therapien
Momentan befinden sich ca. 200 Personen Ü50 und Ü60 im Monitoring, aus denen sich die größte Gruppe der stationären Aufnahmen rekrutiert. Nach Auskunft der Kliniken sind diese Personen überwiegend ungeimpft. Sie kommen im frühen Infektionsstadium (direkt nach Positivtest) für eine MKA-Therapie in Frage und können den größten Nutzen daraus ziehen. Die KVSH macht auf diese Therapieform erneut aufmerksam und hat bereits vor Monaten mit dem UKSH an den Standorten Kiel und Lübeck dazu eine Behandlungsvereinbarung abgestimmt. Die Anleitung zur Organisation und zum Verfahren der Behandlung finden Sie unter www.kvsh.de/corona Stichwort: MKA-Therapie
Grippe-Impfstoffe
Weitere Hersteller von Grippeimpfstoffen haben die volle Verfügbarkeit gemeldet. Dies gilt auch für die quadrivalenten Hochdosisimpfstoffe, die bevorzugt bei älteren Personen mit schwerwiegenden Vorerkrankungen eingesetzt werden sollen.