26. Impf-Update
Auffrischungsimpfungen in Einrichtungen
Im Einzelfall kann es vorkommen, dass Einrichtungen an die KVSH herantreten, da behandelnde Ärzte z. B. aus Kapazitätsgründen nicht allen Berechtigten zeitnah eine (Dritt-)Impfung anbieten können. Hier möchte die KVSH ab dem 15. Oktober 2021 eine vermittelnde Tätigkeit zwischen interessierten Vertragsarztpraxen und den Einrichtungen übernehmen, bevor der Einsatz von mobilen Teams erfolgt. Falls Sie uns hierbei unterstützen möchten, zeigen Sie uns Ihr Interesse im eKVSH-Portal (Menüpunkt: Auffrischungsimpfungen in Einrichtungen). Wir vermitteln nur Anfragen, die innerhalb von 30 Minuten von Ihrem Praxisstandort erreichbar sind und die von Ihnen im Portal angegebene Impfkapazität nicht überschreiten. Grundsätzlich erfolgt vorher eine telefonische Kontaktaufnahme mit Ihrer Praxis.