28. Impf-Update

Impfstoff (Spikevax, Vaxzevria, Auffrischungsimpfung nach J&J Erstimpfung) – Digitale Impfzertifikate – Ankündigung Änderungen im Monitoring

29.10.2021

Impfstoffe

Spikevax

Die EMA hat mit Datum vom 25. Oktober 2021 einen neuen Annex I zu Spikevax von Moderna veröffentlicht. Darin wird für die Boosterung 6 Monate nach der Zweitimpfung eine halbe Dosierung
(0,25 ml = 50 mg) beschrieben. Allerdings ist ebenso festgehalten, dass dazu noch eine Phase-II-Studie läuft bei Personen über 18 Jahre, in der bisher nur 167 von 198 Personen die halbe Dosis injiziert bekommen haben. Auf ihrer Webseite äußert sich die EMA in der Richtung, dass eine halbe Dosierung als Boosterung „in Betracht gezogen“ werden kann. Eine direkte Empfehlung kann man diesem Wortlaut noch nicht entnehmen, weil die Datenlage noch sehr klein ist. Die aktuelle STIKO-Empfehlung macht bisher keine Dosierungsunterschiede bei Boosterung mit einem mRNA-Impfstoff.

Für Kinder von 12 bis 17 Jahren gibt es zu Spikevax nur eine Zulassung zur Boosterung mit 0,5 ml=100 mg, die grundsätzlich nur bei Kindern mit schwerer Immundefizienz eingesetzt werden soll. Sie finden den neuen Annex I auf der Website unter www.kvsh.de/corona

Vaxzevria

Die Kontingente Deutschlands des COVID-19-Impfstoffes Vaxzevria werden bereits seit Juli 2021 komplett über COVAX gespendet. Deutschland erhält daher keine neuen Lieferungen dieses Impfstoffes mehr. Im zentralen Lager des Bundes sind derzeit noch geringe Mengen von Vaxzevria mit dem Verfalldatum 11/2021 verfügbar. In der 47. KW wird die letzte Belieferung der Apotheken erfolgen. Vaxzevria kann damit zuletzt am 9. November 2021 bestellt werden.

Auffrischungsimpfung nach J&J Erstimpfung

Die Boosterung mit einem mRNA Impfstoff nach Einmalimpfung mit J&J-Impfstoff gilt als Auffrischungsimpfung und nicht als Zweitimpfung und wird auch als solche dokumentiert und abgerechnet.

Digitale Impfzertifikate

Die Erstellung eines digitalen Impfzertifikates ist auch für Auffrischungsimpfungen mit der Software des RKI möglich, ebenso für die Genesenenboosterung. Der verwandte Impfstoff kann im Auswahlfeld eingestellt werden. Impfung und Zertifikatserstellung werden analog den Erst- und Zweitimpfungen bezahlt. Die Pseudoziffern für die Zertifikatserstellung sind unverändert auch für die Auffrischungsimpfung die 88350 bzw. 88351.

Für Praxen, die aktuell über die Webseite des RKI Impfzertifikate ausgestellt haben, gibt es ab sofort einen Komfort-Client zur Installation auf dem Praxis-PC. Dieser Komfort-Client liest die Stammdaten der geimpften Person von der eGK. Es entfiele damit die manuelle Eingabe von Vorname, Nachname und Geburtsdatum. Für Praxen ohne Integration im PVS ist dies eine mögliche Entlastung. Allerdings wird einmalig eine technische Unterstützung für den Anschluss an den Konnektor nötig sein. Eine Installationsanweisung finden Sie unter dem Stichwort „IBM Infoschreiben Desktop-Client“ auf der
KVSH-Website unter https://www.kvsh.de/corona/covid-impfungen

Ankündigung Änderungen im Monitoring

Im Laufe des Novembers werden wir das Monitoring auf die Fälle mit Risikoerkrankungen beschränken, zu denen ein komplizierter Verlauf bei COVID-Erkrankung erwartbar ist. Unverändert ist die Strategie des Monitorings, Komplikationen früh zu erfassen und stationäre Behandlungen zu verhindern. Zurzeit erfolgen Abstimmungen zwischen KVSH und Gesundheitsämtern und erste Portalprogrammierungen. Wir informieren Sie rechtzeitig zu Änderungen, die ca. Mitte November wirksam werden sollen.

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