29. Impf-Update
Impfstoffbezug wieder wochenweise – Auffrischungsimpfungen – Impfdokumentation – Umgang mit täglichen Restdosen – Impfstoff Comirnaty – Registrierung als Impfarzt in der Arztsuche – Hinweis für Testpraxen
Impfstoffbezug wieder wochenweise
Ab dem 16. November können COVID-19-Impfstoffe wieder für nur eine Woche im Voraus bestellt werden. Der Großhandel wird die Apotheken zusätzlich mit Mengen beliefern, sodass auch kurzfristig auf erhöhte Anforderungen reagiert werden kann. Der im Juli geänderte Modus auf Zwei-Wochen-Vorbestellung wird somit wieder zurückgenommen.
Auffrischungsimpfungen
Es ist richtig, dass die Zulassung der mRNA-Impfstoffe und die Corona-Impfverordnung des Bundes die generelle Auffrischungsimpfung aller Bürger ab zwölf Jahren rechtlich ermöglichen. Die STIKO formuliert angesichts der Inzidenzlage, es sei sinnvoll, mittelfristig allen Grundimmunisierten eine Auffrischung anzubieten. Der Schwerpunkt sollte nach wie vor auf den über 70-Jährigen, beim medizinischen Personal und bei den Kontaktpersonen Pflegebedürftiger liegen. Der Abschluss der Grundimmunisierung sollte mindestens 6 Monate her sein.
Neu: Das Land orientiert sich an der veröffentlichten politischen Vorgabe, jeden nachzuimpfen, und plant, voraussichtlich ab 1. Dezember neben den bestehenden mobilen Teams der KVSH 28 neue Impfteams an festen Standorten im ganzen Land zu etablieren und dafür auch ein Einladungs- sowie ein Anmeldesystem zu nutzen. Nachdem die über 80-Jährigen bereits eine Nachricht erhalten hatten, sind in dieser Woche nun alle Menschen über 70 angeschrieben und aufgefordert worden, ihren Schutz aufzufrischen. Die Terminvergabe zu den Impfstellen soll wieder über die Anmeldeplattform des Landes geschehen. Näheres zur Organisation und zu den Standorten ist noch nicht im Detail fixiert und wird bei Festlegung umgehend an Sie weitergegeben. Zu den vorhandenen zehn mobilen Teams sind diese Woche bereits sechs neue zugeschaltet.
Impfdokumentation
Die KVSH weist aus gegebenem Anlass erneut daraufhin, dass zu keiner COVID-Impfung in der Praxis der Ausdruck der RKI-Aufklärungsmerkblätter und Anamnese- und Einwilligungserklärungen erforderlich ist. Diese Materialien haben inzwischen einen Umfang von acht DIN A 4-Seiten. Von jeder impfwilligen Person darf erwartet werden, dass sie sich im Vorfeld der Impfung damit vertraut macht, sodass ggf. nur einzelne Fragen an den Arzt verbleiben. Auch ein Aushang ist möglich mit Verweis darauf. Es ist haftungsrechtlich völlig ausreichend, wenn in Ihrem PVS die Aufklärung und Einwilligung des Patienten zur Impfung festgehalten ist. Es bietet sich ein Textbaustein i.S. von „Einwilligung nach Aufklärung liegt vor“ an.
Denken Sie aber unverändert an den täglichen Surveillance-Eintrag der Auffrischungsimpfungen. Diese Daten sind extrem wichtig zur Steuerung der weiteren Prozesse.
Umgang mit täglichen Restdosen
Es erleichtert das tägliche Impfen, wenn vorab Impfstoff vorbereitet wird, der im Laufe des Tages genutzt und ggf. auch verbraucht wird. Es muss nicht auf eine Patientenmenge von sechs oder sieben Personen gewartet werden, um ein Vial anzubrechen. Impfen im Stand-by ist somit möglich. Am Ende des Tages müssen dann allerdings Restdosen verworfen werden. Da ausreichend Impfstoff vorhanden ist und nachgeliefert wird, sind Sparmaßnahmen nicht länger erforderlich. Regresse mit Abgleich von Impfmengen mit bestellten Impfstoffen sind nicht zu befürchten.
Impfstoff Comirnaty
Mit Datum vom 5. November hat die EMA die jährliche Zulassung des Impfstoffes verlängert. Zugelassen ist nun auch der Impfstoff als Injektionssuspension und nicht mehr nur ausschließlich als Konzentrat. Wir informieren Sie, wenn der Impfstoff als fertige Suspension auf den Markt kommt, es entfällt dann die aufwändige Aufbereitung. Den neuen Annex I finden Sie auf der KVSH-Webseite unter Corona-Themenseite/Covid-Impfungen in Praxen/Fachinformationen zu Impfstoffen.
Impfstoff Spikevax
Die STIKO teilt mit Meldung vom 10. November mit, dass der Moderna-Impfstoff bei unter 30-Jährigen angesichts des Risikos vom Myo- und Pericarditiden nicht mehr genutzt werden sollte. Diese Altersgruppe soll – ebenso wie alle Schwangeren – ausschließlich BioNTech geimpft resp. eine Boosterung erhalten.
Registrierung als Impfarzt in der Arztsuche
Sofern Sie bereit sind, in der Praxis Personen zu impfen, die nicht Ihre Patienten sind, können Sie sich als Impfarzt im ekvsh-Portal registrieren lassen. Hierdurch haben suchende Personen die Möglichkeit, leichter eine Praxis zu finden. Loggen Sie sich zur Registrierung im Portal ein und folgen Sie dem Link auf der Startseite. Praxen, die nicht impfen, und insbesondere Praxen, die nicht mehr impfen, weisen bitte ihre Patienten auf die Arztsuche auf dem KVSH-Portal hin. Da ca. 450 Praxen hier als Impfpraxen bereits registriert sind, kann jeder Impfwillige eine Praxis in Wohnortnähe finden. In Kürze kommt dann noch das Angebot des Landes hinzu.
Hinweis für Testpraxen
Über das elektronische Meldesystem DEMIS des RKI können jetzt auch Arztpraxen positive Schnelltestergebnisse direkt an ihr Gesundheitsamt übermitteln. Zugriff haben alle Praxen, die an die TI angeschlossen sind, zur Autorisierung ist der eHBA erforderlich. Das Portal erreichen Sie unter htpps://portal.demis.rki.de