32. Impf-Update
Testpflichten in Praxen - Impfstoffbestellung - Impfzubehör - Bitte um Bevorzugung von Grundimmunisierungen - Neue Impfstellen - Hinweis an die Praxen als Arbeitgeber
Testpflichten in Praxen
Die Konferenz der Gesundheitsminister hat als Reaktion auf die Intervention aller KVen gestern mit 16:0 beschlossen, folgende Forderungen an den Bundesgesetzgeber zu stellen:
- Klarstellung, dass für die immunisierten Beschäftigten zweimal wöchentlich eine Eigentestung per Antigen-Schnelltest ausreichend sei
- Die Testverordnung dahingehend anzupassen, dass eine vollständige Refinanzierung aller sich aus § 28b Abs 2 IFSG ergebenden Testpflichten stattfindet.
Ferner teilen die Gesundheitsminister die Auffassung, dass bis zu einer Gesetzesänderung im § 28b Abs 2 des IFSG die Regelungen für Immunisierte nicht anzuwenden seien. Dies betreffe auch die Dokumentations- und Berichtspflichten. Hier hat das Sozialministerium für heute Nachmittag auch eine weitere bestätigende Schriftlichkeit angekündigt.
Der Punkt der Unterscheidung von Begleitern und Besuchern ist nicht im Beschlusstext erwähnt, aber inhaltlich bekannt. Es spricht aber viel dafür, dass eine sehr enge Auslegung des Begriffs „Besucher“ zu erreichen ist, sodass der Punkt auf Praxen kaum zuträfe.
Impfstoffbestellung
Auch für die erste Dezemberwoche ist nur eine maximale Bestellung von 30 Dosen Comirnaty möglich sowie eine unbegrenzte Menge von Spikevax. Aber:
Infolge einer plötzlichen starken Zunahme von bestellenden Praxen (bundesweit sind es nun annähernd 100.000 bestellende Praxen) ist es für einen Teil der Lieferungen zu Kürzungen der Bestellmenge gekommen. Wir haben dazu keine kleinteiligeren Daten vorliegen, sehr wohl aber entsprechende Rückmeldungen betroffener Praxen. Es fehlen bundesweit rund 2 Millionen Dosen für die Woche. Es ist davon auszugehen, dass dieser Zustand für einige Zeit unabänderbar anhält, nur eine ergänzende Zulieferung von Biontech könnte dem abhelfen. Daher ist eine Kürzung der effektiv gelieferten Bestellung bis runter zu 18 Dosen für die erste Dezemberwoche nicht auszuschließen.
Das BMG hat sich damit die „goldene Zitrone“ verdient, wir verstehen jeden Unmut und sehen diesen als begründet an. Möglicherweise gelingt es medial nun stetig, die Bevölkerung von der Gleichwertigkeit von Spikevax (Moderna) zu überzeugen. Wir tun das unsere in den Verlautbarungen in den neu eingerichteten Impfstellen dazu, da diese ebenfalls vorrangig Moderna anbieten.
Impfzubehör
Sofern Sie Boosterimpfungen mit Moderna durchführen, muss 20x Impfzubehör pro Vial mitgeliefert werden. Die KVSH erreichen Nachrichten, dass dies möglicherweise noch lokale Anlaufschwierigkeiten hat. Bitte setzen Sie sich dazu mit Ihrer Lieferapotheke in Verbindung.
Bitte um Bevorzugung von Grundimmunisierungen
Die Nachfrage nach Boosterimpfungen ist groß. Noch wichtiger ist allerdings, die Quote der kompletten Grundimmunisierungen zu steigern. Wie sich bei den Open House-Aktionen der letzten Tage zeigt, kommen jetzt zahlreiche Menschen aus verschiedenen Berufen, die ihre Impfung nun doch möchten, um dem täglichen Testen vor Arbeitsbeginn zu entgehen. Die KVSH bittet, diese Personen möglichst nicht wegzuschicken, sofern sie in den Praxen erscheinen. Bei Impfaktionen könnten diese ggf. in einer zweiten Linie oder zu einer anderen Zeit geimpft werden.
Grundimmunisierungen mit Moderna dürfen gemäß Zulassung grundsätzlich ab 12 Jahren stattfinden. Wenn Sie nun keinen BioNTech Impfstoff für <30 Jährige verfügbar haben, ist er nutzbar, sofern man die Impfwilligen speziell auf das leichte erhöhte Risiko von Myo-Pericarditiden hinweist und eine Impfeinwilligung dann erteilt wird. Schwangere und Stillende sollten ausgenommen sein. Bei einer erhöhten J&J-Nachfrage ist darauf hinzuweisen, dass die STIKO bereits 4 Wochen nach J&J eine Zweitimpfung mit einem mRNA Impfstoff empfiehlt.
Neue Impfstellen
Von heute an sind eine Vielzahl von Impfstellen geöffnet, weitere folgen bis zum 6. Dezember. Termine sind unter www.impfen-sh.de buchbar. Die Standorte dieser Impfstellen sind nachzusehen ebenfalls auf dieser Webseite des Landes. Die Impfstellen werden Personen <30 Jahre grundsätzlich mit BioNTech und alle >30 Jahre mit Moderna zu impfen. Auf diese Weise sollen Impfwillige nicht dazu gebracht werden, die Impfstellen aufzusuchen, weil sie dort ggf. BioNTech erwarten. Die Webseite des Landes veröffentlicht dies.
Hinweis an die Praxen als Arbeitgeber
Mit dem Infektionsschutzgesetz (IFSG) vom 24. November gilt in ganz Deutschland und für jeden Arbeitgeber die 3G-Regelung am Arbeitsplatz. Sofern Sie ungeimpftes Personal haben, muss dieses täglich vor Arbeitsantritt einen negativen Schnelltest vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Liegt ein Test nicht vor, darf der Arbeitsplatz nicht betreten werden. Es ist Praxen nicht gestattet, Personaltestungen mit Muster 10-Schein an ein Labor zu überweisen.