39. Impf-Update

Impfstoffe - Boosterungen bei J&J-Erstimpfung - Impfpflicht in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen ab 16. März 2022 - Genesenenstatus verkürzt - Anfragen zu AU-Bescheinigungen - Verfahrensempfehlungen der KVSH

21.01.2022

Impfstoffe

Comirnaty: Die Firma BioNTech stellt ab der nächsten Woche sukzessive die Konzentrat-Ampullen auf Fertiglösung um. Dies gilt für den Impfstoff, der ab dem Alter von 12 Jahren eingesetzt werden kann. Weiterhin enthält ein Vial sechs Dosen. Rekonstitutionen mit NaCl-Lösung müssen dann nicht mehr vorgenommen werden.

  • Die Fertiglösung hat eine graue Kappe und ein graues Etikett. Die Konzentrat-Form ist violett markiert, der Kinderimpfstoff orange.
  • Die Vials der Fertiglösung sind 10 Wochen im Kühlschrank bei 2-8 Grad haltbar, die Konzentratlösung einen Monat.
  • Nach Anbruch können die Vials der Fertiglösung bis zu 12 Stunden bei Raumtemperatur gelagert und verwendet werden, für die Konzentratlösung gelten 6 Stunden.

Auf Ihrem Rezept können Sie nicht die unterschiedlichen Formulierungen des Impfstoffes anfordern. Es ändert sich insofern nichts an der Rezeptausstellung. Da für die Woche vom 31. Januar bis 6. Februar insgesamt 3,3 Millionen Dosen bereitgestellt werden, erhöht sich Ihre maximale Bestellmenge auf
60 Dosen.

Für Comirnaty für Kinder 5-11 Jahre sowie für Spikevax und J&J gelten keine Höchstbestellmengen.

Boosterungen bei J&J-Erstimpfung

Die Änderung zur Einstufung des J&J-Impfstoffes in dieser Woche seitens des PEI als 1 von 3-Impfungen stellt die Frage, mit welcher Menge eines mRNA-Impfstoffes die zweite und dritte Impfung vorgenommen werden sollen. Viele Personen werden bereits entsprechend der Vorempfehlung der STIKO eine Boosterung mit entweder einer Dosis Comirnaty oder einer vollen Dosis Moderna erhalten haben. Der KVSH liegen noch keine neueren STIKO-Informationen zu dieser Thematik vor. Es erscheint sinnvoll, zur dritten Impfung entweder erneut eine Dosis BioNTech oder ½ Dosis Moderna zu nehmen. Die dritte Impfung kann ab 3 Monaten nach der Zweitimpfung geschehen.

Das Surveillance-Portal der KVSH ist nun vorbereitet zur Aufnahme der Zweit- und Drittimpfung nach Erstimpfung mit J&J. Die erste Nachimpfung mit mRNA-Impfstoff nach J&J wird als Zweitimpfung (Abschlussimpfung), die dritte Impfung als Auffrischungsimpfung eingetragen. Mit einem Software-Update spätestens Anfang Februar werden Sie angepasste Pseudoziffern zur Abrechnung für den Impfstoff J&J erhalten. Für die Abrechnung mit mRNA Impfstoff im Zusammenhang mit der J&J-Impfung nutzen Sie bitte die Ziffern der Abschluss- bzw. Auffrischungsimpfung des BioNTech resp. des Moderna-Impfstoffes in der Surveillance-Meldung.

Impfpflicht in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen ab 16. März 2022

Zur gesetzlichen Vorgabe zur Impfplicht für Menschen in Gesundheitsberufen haben wir Sie bereits informiert. In dieser Woche sind die ersten Praxisnachrichten der KBV zur Thematik eingegangen. Die Information finden Sie auf www.kvsh.de/corona/neue-inhalte. Sie nimmt Stellung zu Nachweis und Kontrolle, arbeitsrechtlichen Folgen, zur Nachweispflicht bei Neueinstellungen von Personal sowie zum Umgang mit möglicherweise gefälschten Nachweisen. Bitte sehen Sie von Nachfragen bei der KVSH hierzu ab, weitere kommende Präzisierungen stellen wir Ihnen jeweils auf der Webseite bereit.

Genesenenstatus verkürzt

Entgegen der im sonstigen EU-Bereich geltenden Vorgaben gilt in Deutschland ab sofort eine Person nicht mehr 6 Monate, sondern nur noch 90 Tage nach einer durch PCR-festgestellten COVID-Infektion als genesen. Für ein Genesenen-Impfzertifikat reicht eine Impfung, um als vollständig geimpft zu gelten, auch wenn die Erkrankung länger als 90 Tage zurück liegt.

Anfragen zu AU-Bescheinigungen

Nicht erkrankte Personen in Quarantäne erhalten keine AU-Bescheinigungen. Wir verweisen dazu auf die KBV-Information mit Datum vom 12. März 2020, die unverändert gilt. Sie finden diese auf der KBV-Website. Die Gesundheitsämter der Kreise verfahren unterschiedlich bzgl. der Ausstellungen von Lohn-/Gehaltsersatzbescheinigungen zur Vorlage beim Arbeitgeber. Manche Kreise bieten eine Selbsterklärung an, andere ein Kontaktformular.  Betroffene Personen informieren sich zum jeweiligen Verfahren auf der Internetseite ihres Kreisgesundheitsamtes.

Verfahrensempfehlungen der KVSH

Wir haben Ihnen in dieser Woche zwei Empfehlungen auf der Website bereitgestellt, zum einen für den Umgang mit Personen, die eine Positivmeldung in der CWA-App oder einen positiven Selbsttest haben, zum zweiten zur Kontaktpersonenberatung. Einige Gesundheitsämter haben nun Einspruch dagegen eingelegt, dass Positivpersonen eine Meldung seitens ihres Gesundheitsamtes abwarten sollen. Auf der Website des Landes ist ebenfalls neu ein Verfahrensschema erschienen, auch hier ist kein Bezug zu Gesundheitsämtern mehr aufgeführt. Es erscheint somit wahrscheinlich, dass positiv getestete Personen nicht mehr von Gesundheitsämtern kontaktiert werden, sondern allein eigenverantwortlich in Isolation oder Quarantäne zu gehen haben. Dies mag allerdings von Kreis zu Kreis unterschiedlich gehandhabt werden. Die Verfahrensempfehlung der KVSH zu den Positivpersonen unter www.kvsh.de/corona/neue-inhalte haben wir entsprechend angepasst. Das inhaltlich entsprechende Schema finden Sie auf der Seite des Landes unter www.impfen-sh.de.

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