40. Impf-Update

Impfstoffe - Testungen - Aktueller Stand zu Genesenenzertifikaten

28.01.2022

Impfstoffe

Comirnaty: Die Situation entspannt sich, auch für die Folgewochen soll dieser Impfstoff ausreichend zur Verfügung stehen. Für die Woche ab dem 7. Februar können bis zu 40 Vials pro Arzt bestellt werden. Bitte achten Sie darauf, ob Sie Konzentrat (violette Kappe) oder Fertigimpfstoff (graue Kappe) erhalten und bevorraten Sie nur so viel, wie verbraucht werden kann, da die Haltbarkeiten unterschiedlich lange sind.

Comirnaty für Kinder 5-11 Jahre sowie Spikevax unterliegen keiner Höchstbestellmenge. Zu Spikevax bitte weiterhin auf das Auftaudatum des Apothekenbegleitscheines schauen. Ab dem Auftaudatum ist das Vial 30 Tage verwendbar, ungeachtet des Aufdrucks.

Nuvaxovid: Die Auslieferung beginnt am 21. Februar, allerdings zunächst nur an die Länder. Praxen werden wahrscheinlich erst im 2. Quartal diesen Impfstoff bestellen können.

Testungen

Die Situation um die Priorisierung zu einer PCR-Testung ist in der Umsetzung nicht abschließend geklärt. Es fehlt seitens des BMG eine Anpassung der Corona-Testverordnung, die a. die PCR-Ansprüche neu regelt und b. eindeutig festlegt, bei welchem Personenkreis ein positiver Antigen-Schnelltest einer PCR-Bestätigung bedarf. Sobald uns nähere Informationen vorliegen, geben wir diese an Sie weiter.

Die neuen Quarantäne-Regeln für asymptomatische Personen haben wir mit Newsletter vom 17. Januar 2022 mitgeteilt.

Für symptomatische Personen gilt aktuell: Die individuelle ärztlich medizinische Einschätzung (Schweregrad der Symptome, Hochrisikopatient, Medizinischer Beruf, vorhandene Impfungen) entscheidet, ob ein PCR-Test notwendig ist.

Aktueller Stand zu Genesenenzertifikaten

Eine genesene Person kann ein Zertifikat erhalten, wenn

  • die Erkrankung durch PCR-Test bestätigt ist,
  • das Datum des Testes minimal 28 und maximal 90 Tage her ist

Das Genesenenzertifikat ist maximal 90 Tage gültig. Mit einer ersten Impfung nach Genesung erhält die Person ein Impfzertifikat und gilt bei Vorlage von Genesenen- und Impfzertifikat als 2G. Eine weitere Impfung führt zu einem Impfzertifikat, das ebenfalls als 2G gilt und dann das Genesenenzertifikat überflüssig macht.

Geimpfte und ggf. auch geboosterte Personen sollten sich im Falle einer neuen Infektion kein digitales Genesenenzertifikat in ihre Geräte hochladen, da von einem gewissen Risiko berichtet wird, dass das Genesenenzertifikat die Impfzertifikate überschreibt und damit eine kürzere Laufzeit resultiert. Grundimmunisierte und zusätzlich genesene Personen sollten somit sicherheitshalber ihr Genesenenzertifikat in Druckform bei sich haben, wenn 2Gplus gefordert ist.

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