41. Impf-Update
Impfstoffe – STIKO – Surveillance Portal – Testungen – Hinweis für zuweisende Hausärzte der Labore LADR und Dr. Bobrowski
Impfstoffe
Alle Impfstoffe sind verfügbar. Für Comirnaty bleibt es bei der maximalen Bestellmenge von 40 Vials pro Arzt, alle übrigen Impfstoff unterliegen keiner Höchstgrenze.
STIKO
Mit Pressemeldung vom 3. Februar rät die STIKO zur 4. Impfung für
- Personen über 70 Jahre
- Bewohner und Betreute in Einrichtungen der Pflege
- Personen mit Immunschwäche ab 5 Jahren
- Medizinisches Personal
Die zweite Auffrischungsimpfung soll erfolgen mit einem mRNA-Impfstoff
- bei gesundheitlich gefährdeten Personen frühestens 3 Monate nach der ersten Auffrischung,
- bei Personal in medizinischen Einrichtungen frühestens 6 Monate nach der ersten Auffrischung.
Personen, die nach der ersten Auffrischungsimpfung eine Infektion durchgemacht haben, wird keine weitere Auffrischung empfohlen.
Wie zu Beginn der ersten Auffrischungsimpfungen ist erneut zwischen KVSH und dem Land besprochen, dass zunächst die impfenden Praxen gebeten werden, innerhalb von 6 Wochen ihre in Heimen wohnenden Patienten sowie die anderen o. g. Personen nachzuimpfen. Ab Mitte März werden dann mobile Teams noch offene Impfungen nachholen. Parallel öffnet das Land die Anmeldungen für den von der STIKO adressierten Personenkreis, sofern diese in den Impfstellen geimpft werden wollen.
Die Surveillance-Meldungen für die 4. Impfungen sind im ekvsh-Portal bereits möglich. Bitte denken Sie unverändert an die täglichen Einträge.
Surveillance Portal
Die IT vereinfacht die Bezeichnung der Impfungen im Portal. Künftig heißt es Erstimpfung, Zweitimpfung, Drittimpfung, Viertimpfung. So kommt es dann nicht mehr zu Missverständnissen bei den Einträgen von Auffrischungsimpfungen. Auch für die Drittimpfungen der Kinder 5–11 Jahre entsteht noch ein Eintragsfeld.
Testungen
Es fehlt weiterhin eine neue Testverordnung des Bundes. Ein neuer Entwurf erreicht uns heute, befindet sich aber noch im Abstimmungsverfahren zwischen Bund und Ländern. Anspruchsberechtigungen für PCR-Tests sind noch nicht neu definiert, ggf. wird der Vorrang der PCR für die Erstellung von Genesenenzertifikaten entfallen, was zu einer Entlastung der Praxen führen könnte. Ebenso gibt es noch keine Umsetzungsregularien zur Priorisierung in den Laboren. Sofern Sie in der Praxis nicht selbst PCR-Testungen vornehmen, verweisen Sie Personen mit einem Muster 10c Schein ausschließlich an die KVSH-Teststellen. Andere Teststationen, auch Apotheken, müssen symptomatische Personen ablehnen.
Hinweis für zuweisende Hausärzte der Labore LADR und Dr. Bobrowski
Mit der neuen STIKO-Empfehlung zur 4. Impfung erübrigt sich zunächst jede Antikörperbestimmung bei Personen über 75 Jahre. Der Vorstand der KVSH wird die beteiligten Praxen in der nächsten Woche dazu separat informieren. Bis zum 11. Februar werden die Labore noch bereits geplante AK-Blutuntersuchungen vornehmen.