44. Impf-Update

STIKO - Monoklonale Antikörper-Therapien - Long-COVID-Netzwerk der KVSH - Neue Testverordnung

07.04.2022

STIKO

Die STIKO hat in einem neuen Bulletin am 31. März 2022 eine Studienlage zur Wirkung der chinesischen COVID-Impfstoffe der Firmen Sinovac und Sinopharm, des indischen Herstellers Bharat Biotech International sowie des russischen Impfstoffes Sputnik V der Firma Gamalaya veröffentlicht. Geflüchtete Menschen aus der Ukraine können mit einem dieser Impfstoffe grundimmunisiert sein, ebenso ist im Rahmen des wieder zunehmenden internationalen Reiseverkehrs mit Impfungen mit diesen Impfstoffen zu rechnen. Gemäß vorliegenden Daten stuft die STIKO eine Grundimmunisierung mit einem dieser genannten Impfstoffe als wirkanalog zu Vektorimpfstoffen ein und empfiehlt, den Personen eine Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff zu geben. Die bisherige Information, dass eine komplett neue Grundimmunisierung zu geschehen hat, wird damit ungültig. Nähere Informationen finden Sie im Epidemiologischen Bulletin vom
31. März 2022, das unter www.kvsh.de/corona eingestellt ist.

Monoklonale Antikörper-Therapien

In der letzten Zeit kommt es beim UKSH vermehrt zu Patientenanfragen unter den Telefonnummern, die für eine ärztliche Absprache zu monoklonalen Antikörper-Therapien vorgesehen sind. Es ist unvermeidbar, dass Patienten sich die Telefonnummern von der Webseite der KVSH holen, weil diese Hinweise öffentlich zugänglich sind. Wir bitten Sie allerdings herzlich, diese Telefonnummern nicht von sich aus an Patienten weiterzugeben, sondern diese im Bedarfsfall nur selbst zu nutzen. Die Ärzte des UKSH können auf einen Patientenanruf hin nicht über diese Therapien entscheiden, sondern sind auf eine Vorabsprache mit dem behandelnden Arzt angewiesen. Die medikamentösen COVID-Therapien sind in einem ständigen Wandel, einem Präparat ist bereits wieder die Zulassung entzogen worden. Ärzte, die mit diesen Medikamenten therapieren, bitten wir, sich beständig auf dem Laufenden zu halten. Die Webseite der KVSH allein stellt die aktuelle Übersicht der Optionen nicht dar.

Long-COVID-Netzwerk der KVSH

Wie mit dem Newsletter vom 4. April 2022 mitgeteilt, baut die KVSH fachübergreifend ein Long-COVID-Netzwerk auf. Bislang ist noch nicht einzuschätzen, wie hoch die Zahl der betroffenen Patienten sein könnte. Schätzungen liegen bei 2 bis 3 Prozent, was pro Praxis nur vereinzelte Fälle bedeuten würde. Beabsichtigt ist, Ärzte zu finden, die hierzu Fachexpertise aufbauen und sich als Anlaufstelle für Patienten mit dieser Verdachtsdiagnose anbieten. Wir stellen Ihnen in Kürze ausführliche Informationen auf die KVSH-Webseite.

Neue Testverordnung

Nach wie vor dürfen Praxen ihre Mitarbeiter regelmäßig testen und die Sachkosten der Tests abrechnen. Pro Monat können bis zu 10 Antigentests beschafft und abgerechnet werden. Dies gilt jetzt bis zum 30. Juni 2022.

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