45. Impf-Update

Die KVSH fasst den Praxen mit diesem Update die aktuell geltenden STIKO-Empfehlungen zur Covid-Impfung zusammen und informiert zu Einsatz und Dispensierrecht zu Paxlovid.

24.08.2022

STIKO


Weiterhin gilt die Empfehlung einer zweiten Boosterimpfung (4. Impfung) für

  • Menschen über 70 Jahre
  • Bewohner von Pflegeeinrichtungen
  • Menschen mit Immunschwäche
  • Beschäftigte im Gesundheitswesen und in Pflegereinrichtungen.

Eine durchgemachte Infektion ist einer Impfung gleichzustellen. Die STIKO nennt Impfung und Erkrankung jeweils ein „immunologisches Ereignis“.

Zusätzlich gilt die Empfehlung vom 18.08.2022 für eine weitere Auffrischungsimpfung, wenn drei immunologische Ereignisse bereits vorgelegen haben, für

  • Personen ab 60 Jahren
  • Personen ab 5 Jahren bei bestehendem oder erhöhtem Risiko für chronische Atemwegserkrankungen, Herz-Kreislauferkrankungen, Diabetes, chronische neurologische Erkrankungen, HIV sowie für Personen mit Immundefizienz incl. bei vorliegenden Neoplasie

Der Abstand zum letzten immunologischen Ereignis sollte sechs Monate betragen, kann nur in Ausnahmefällen auf vier Monate verkürzt werden und sollte mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen.

Gesunde Personen unter 60 Jahren profitierten nicht nennenswert von einem zweiten Booster.

Wann die Varianten-angepassten Impfstoffe zur Verfügung stehen, ist noch nicht abschließend bekannt. Die EMA will im September über die Zulassungen entscheiden. Bei indizierten Impfungen rät die STIKO, bei diesen Personen nicht auf neue Impfstoffe zu warten. Wie seit 2021 bekannt, ist die parallele Covid-Impfung mit mRNA-Impfstoff und Grippeimpfstoff zulässig.

Paxlovid


Das oral anwendbare antivirale Medikament kann ab sofort von hausärztlichen Praxen bestellt, bevorratet und bei entsprechender Indikation abgegeben werden. Bis zu 5 Therapieeinheiten können über die Apotheke bestellt werden. Dazu nutzen Sie Muster 16 und geben wie bei Impfstoffen als Kostenträger das BAS an mit der IK 103609999.  Fachärztliche Praxen können das Medikament ausschließlich einzeln dem Patienten rezeptieren. Die Information für Fachkreise zum Medikament sowie die Packungsbeilage sind auf der KVSH-Website eingestellt. Für den Aufwand im Zusammenhang mit der Abgabe erhalten Praxen eine Vergütung von 15 €, allerdings befristet bis zum 30.09.2022. Die Abrechnung erfolgt über das eKVSH-Portal analog der Abrechnung zur Coronavirus-Testverordnung (TestV). Die hierfür notwendigen technischen Anpassungen werden voraussichtlich bis Mitte September abgeschlossen sein. Sobald die monatlichen Anzahlen über das Portal gemeldet werden können, werden wir Sie informieren. Ob sich die Vergütung für eine Abgabe auch ab Oktober fortsetzt, ist noch nicht bekannt.

Mit einer Therapie mit Paxlovid sollte bei vorliegender Indikation bei Risikopersonen umgehend nach Diagnosestellung begonnen werden. Dabei genügt zunächst ein positiver Antigen-Test, eine PCR sollte jedoch unbedingt erfolgen. Dem Patienten ist ein Informationsblatt auszuhändigen, dass unter www.bfarm.de/covid-19-arzneimittel zur Verfügung gestellt wird. Unerwünschte Nebenwirkungen sind mit dem bekannten Verfahren direkt an das PEI zu melden.

Die Anlaufpraxen der KVSH werden mit je zwei Packungen Paxlovid für einen schnellen Therapiebeginn auch an Wochenenden ausgestattet werden.

Sie finden alle Corona-Informationen auch unter www.kvsh.de/corona auf unserer Website.

KVSH-Projekt für den MSD Gesundheitspreis nominiert: Jetzt abstimmen!


Die KVSH ist mit ihrem IT-Projekt „Digital gegen Covid-19: Vernetzung des öffentlichen Gesundheitsdiensts und der ambulanten Versorgung“ unter den zehn Nominierten für den diesjährigen MSD Gesundheitspreis dabei. Während der COVID-19-Pandemie gerieten viele Gesundheitsämter an ihre Belastungsgrenzen. Die KVSH baute digitale Prozesse auf, um sie zu entlasten. Alle Projekte stehen seit Anfang August für den Publikumspreis zur Wahl. Interessierte können dazu bis zum 12. September unter https://msd-gesundheitspreis.de/ für den eigenen Favoriten abstimmen. Das Ergebnis der Publikumswahl sowie die Vergabe aller anderen Preise werden im Rahmen des 12. MSD Gesundheitsforums am 14. September bekannt gegeben. Das Preisgeld in Höhe von 115.000 Euro wird auf bis zu acht Preisträger verteilt, darunter die Sonderpreise für Versorgungskoordination, Patientenorientierung, Digitalisierung und Community Medicine. Es hatten sich insgesamt 49 Projekte beworben.

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