46. Impf-Update
Zulassung für BA.1-Impfstoffe von BioNTech und Moderna
Die EMA hat am 1. September die der Omikron B.A1 Variante angepassten Impfstoffe für Auffrischungsimpfungen zugelassen. Praxen können wie bisher jeweils bis Dienstags Mittags Impfstoffe für die kommende Woche bestellen. Für Grundimmunisierungen sind die BA.1 Impfstoffe nicht zugelassen.
Zulassung für BA.1-Impfstoffe von BioNTech und Moderna
Die EMA hat am 1. September die der Omikron B.A1 Variante angepassten Impfstoffe für Auffrischungsimpfungen zugelassen. Praxen können wie bisher jeweils bis Dienstags Mittags Impfstoffe für die kommende Woche bestellen. Für Grundimmunisierungen sind die BA.1 Impfstoffe nicht zugelassen.
BioNTech liefert wie gewohnt Vials a 6 Dosen, Lagerung und Haltbarkeit entsprechen den Grundimpfstoffen. Die Rezeptierung erfolgt wie gewohnt zulasten des BAS, beispielhaft als
- 48 Dosen Comirnaty Orig./BA.1 puls Impfzubehör oder
- 40 Dosen Spikevax Orig./BA.1 plus Impfzubehör
Etwa Ende September/Anfang Oktober könnte der an BA.4/BA.5 angepasste Impfstoff von BioNTech zugelassen werden. Bei allen neu gelieferten Impfstoffen handelt es sich um Fertigsuspensionen, die keine Rekonstitution benötigen.
Valneva
Ab sofort kann erstmalig der Totimpfstoff Valneva (inaktiviert, adjuvantiert) der gleichnamigen österreichischen Firma bestellt werden. Der Impfstoff ist zugelassen für Grundimmunisierungen bei Menschen im Alter zwischen 18 und 50 Jahren. Pro Impfung werden 0,5 ml der Fertigsuspension i.m. injiziert, der Abstand zur Zweitimpfung beträgt 28 Tage. Der Impfstoff ist frei von Konservierungsstoffen, zur Entnahme der Dosen sind aseptische Maßnahmen anzuwenden.
Ausgeliefert wird der Impfstoff in Mehrdosenbehältnissen mit 10 Dosen a 0,5ml. Die Lagerung erfolgt bei
2-8 Grad, nach Anbruch ist das Vial 6 Stunden haltbar. Wie bei anderen Impfstoffen: Vor Verwendung schwenken, nicht schütteln. Die Haltbarkeit ist vor kurzem auf 15 Monate verlängert worden, d. h. ausgelieferte Vials mit einem aufgedruckten Haltbarkeitsdatum 30. September 2022 sind nunmehr bis zum 31. Dezember 2022 haltbar. Bitte vermerken Sie dies manuell auf den Vials.
Zu Valneva liegen keine Daten vor zur Austauschbarkeit mit anderen Impfstoffen oder zur Nutzung als Vervollständigung bereits vorhandener Impfungen. Mit einer STIKO-Empfehlung ist gegebenenfalls Mitte September zu rechnen. Die Fachinformation und Produktinformationen finden Sie unter www.kvsh.de/corona/covid-impfungen zur Verfügung.
Übersicht zur Abrechnung aller Impfungen
Schematisch stellt Ihnen die KVSH eine aktualisierte Fassung der Impfabrechnung zur Verfügung. Unverändert wird jede Impfung mit 28 Euro honoriert, die Zuschlagsziffern für Impfungen an Wochenenden und Feiertagen sowie bei Besuchen gelten ebenso unverändert. Ab der 3. Impfung werden alle weiteren Impfungen mit der Ziffer für Auffrischungsimpfungen abgerechnet. Dies gilt auch, wenn Sie als Auffrischung einen der angepassten Impfstoffe verwenden.
Hersteller | Indikation | Erstimpfung | Zweitimpfung | Auffrischimpfung |
BioNTech | allgemein | 88331A | 88331B | 88331R |
| Beruf | 88331V | 88331W | 88331X |
| Heim | 88331G | 88331H | 88331K |
Moderna | allgemein | 88332A | 88332B | 88332R |
| Beruf | 88332V | 88332W | 88332X |
| Heim | 88332G | 88332H | 88332K |
J&J | allgemein | 88334A | 88334B | 88334R |
| Beruf | 88334V | 88334W | 88334X |
| Heim | 88334G | 88334H | 88334K |
Novavax | allgemein | 88335A | 88335B | 88335R |
| Beruf | 88335V | 88335W | 88335X |
| Heim | 88335G | 88335H | 88335K |
Valneva | allgemein | 88336A | 88336B | |
| Beruf | 88336V | 88336W | |
| Heim | 88336G | 88336H |
Impfsurveillance
Die Vorgaben zur Surveillance der COVID-Impfungen sind auch in der 5. Änderung der Corona-Impfverordnung vom 1. Juni 2022 unverändert. Durchgeführte Impfungen sind täglich im ekvsh-Portal einzutragen. In begründeten Ausnahmefällen, z. B. bei technischen Unterbrechungen, können Nachmeldungen bis zu maximal 7 Tage (=zeitnah) erfolgen. Nach Ablauf dieser 7 Tage ist kein Eintrag mehr möglich und Impfleistungen können nicht mehr vergütet werden.