46. Impf-Update

Zulassung für BA.1-Impfstoffe von BioNTech und Moderna
Die EMA hat am 1. September die der Omikron B.A1 Variante angepassten Impfstoffe für Auffrischungsimpfungen zugelassen. Praxen können wie bisher jeweils bis Dienstags Mittags Impfstoffe für die kommende Woche bestellen. Für Grundimmunisierungen sind die BA.1 Impfstoffe nicht zugelassen.

02.09.2022

Zulassung für BA.1-Impfstoffe von BioNTech und Moderna

Die EMA hat am 1. September die der Omikron B.A1 Variante angepassten Impfstoffe für Auffrischungsimpfungen zugelassen. Praxen können wie bisher jeweils bis Dienstags Mittags Impfstoffe für die kommende Woche bestellen. Für Grundimmunisierungen sind die BA.1 Impfstoffe nicht zugelassen.

BioNTech liefert wie gewohnt Vials a 6 Dosen, Lagerung und Haltbarkeit entsprechen den Grundimpfstoffen. Die Rezeptierung erfolgt wie gewohnt zulasten des BAS, beispielhaft als

  • 48 Dosen Comirnaty Orig./BA.1 puls Impfzubehör oder
  • 40 Dosen Spikevax Orig./BA.1 plus Impfzubehör

Etwa Ende September/Anfang Oktober könnte der an BA.4/BA.5 angepasste Impfstoff von BioNTech zugelassen werden. Bei allen neu gelieferten Impfstoffen handelt es sich um Fertigsuspensionen, die keine Rekonstitution benötigen.

Valneva

Ab sofort kann erstmalig der Totimpfstoff Valneva (inaktiviert, adjuvantiert) der gleichnamigen österreichischen Firma bestellt werden. Der Impfstoff ist zugelassen für Grundimmunisierungen bei Menschen im Alter zwischen 18 und 50 Jahren. Pro Impfung werden 0,5 ml der Fertigsuspension i.m. injiziert, der Abstand zur Zweitimpfung beträgt 28 Tage. Der Impfstoff ist frei von Konservierungsstoffen, zur Entnahme der Dosen sind aseptische Maßnahmen anzuwenden.

Ausgeliefert wird der Impfstoff in Mehrdosenbehältnissen mit 10 Dosen a 0,5ml. Die Lagerung erfolgt bei
 2-8 Grad, nach Anbruch ist das Vial 6 Stunden haltbar. Wie bei anderen Impfstoffen: Vor Verwendung schwenken, nicht schütteln. Die Haltbarkeit ist vor kurzem auf 15 Monate verlängert worden, d. h. ausgelieferte Vials mit einem aufgedruckten Haltbarkeitsdatum 30. September 2022 sind nunmehr bis zum 31. Dezember 2022 haltbar. Bitte vermerken Sie dies manuell auf den Vials.

Zu Valneva liegen keine Daten vor zur Austauschbarkeit mit anderen Impfstoffen oder zur Nutzung als Vervollständigung bereits vorhandener Impfungen. Mit einer STIKO-Empfehlung ist gegebenenfalls Mitte September zu rechnen. Die Fachinformation und Produktinformationen finden Sie unter www.kvsh.de/corona/covid-impfungen zur Verfügung.

Übersicht zur Abrechnung aller Impfungen

Schematisch stellt Ihnen die KVSH eine aktualisierte Fassung der Impfabrechnung zur Verfügung. Unverändert wird jede Impfung mit 28 Euro honoriert, die Zuschlagsziffern für Impfungen an Wochenenden und Feiertagen sowie bei Besuchen gelten ebenso unverändert. Ab der 3. Impfung werden alle weiteren Impfungen mit der Ziffer für Auffrischungsimpfungen abgerechnet. Dies gilt auch, wenn Sie als Auffrischung einen der angepassten Impfstoffe verwenden.

 

Hersteller

Indikation

Erstimpfung

Zweitimpfung

Auffrischimpfung

BioNTech

allgemein

88331A

88331B

88331R

 

Beruf

88331V

88331W

88331X

 

Heim

88331G

88331H

88331K

Moderna

allgemein

88332A

88332B

88332R

 

Beruf

88332V

88332W

88332X

 

Heim

88332G

88332H

88332K

J&J

allgemein

88334A

88334B

88334R

 

Beruf

88334V

88334W

88334X

 

Heim

88334G

88334H

88334K

Novavax

allgemein

88335A

88335B

88335R

 

Beruf

88335V

88335W

88335X

 

Heim

88335G

88335H

88335K

Valneva

allgemein

88336A

88336B

 

 

Beruf

88336V

88336W

 

 

Heim

88336G

88336H

 

Impfsurveillance

Die Vorgaben zur Surveillance der COVID-Impfungen sind auch in der 5. Änderung der Corona-Impfverordnung vom 1. Juni 2022 unverändert. Durchgeführte Impfungen sind täglich im ekvsh-Portal einzutragen. In begründeten Ausnahmefällen, z. B. bei technischen Unterbrechungen, können Nachmeldungen bis zu maximal 7 Tage (=zeitnah) erfolgen. Nach Ablauf dieser 7 Tage ist kein Eintrag mehr möglich und Impfleistungen können nicht mehr vergütet werden.

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