49. Impf-Update
Grippeimpfung in Impfstellen – Auffrischungsimpfungen
Grippeimpfung in Impfstellen
Die Landesregierung teilt mit, dass ab dem 2. November in allen Impfstellen auf Wunsch simultan zu COVID-Auffrischungsimpfungen auch Grippeimpfungen durchgeführt werden. Es steht der aktuelle tetravalente Impfstoff zur Verfügung, allerdings nicht der Hochdosisimpfstoff.
Die Entscheidung des Landes ist ergangen aufgrund zunehmender Influenza-Infektionen als niedrigschwellige Ergänzung zu den Impfungen in den momentan stark belasteten Praxen. Zudem steht aktuell vielfach nicht das Mengenkontingent betriebsärztlicher Impfungen zur Verfügung.
- Eine Terminbuchung über das Landesportal ausschließlich für Grippeimpfungen ist nicht möglich.
- Wer ausschließlich eine Grippeimpfung möchte und keinen Hausarzt hat oder erreichen kann, kann sich ab dem 5. November und fortlaufend samstags open-house in den Impfstellen eine Impfung verabreichen lassen.
- Gegen Influenza können alle Personen ab 5 Jahre geimpft werden.
- Für eine Grippeimpfung in den Impfstellen ist die Vorlage der eGK erforderlich. Dies dient allein der Impfstoffabrechnung des Landes mit den Krankenkassen.
Auffrischungsimpfungen
Mit dem 48. Impf-Update hat die KVSH die aktuelle STIKO-Empfehlung zu COVID-Impfungen kommuniziert. Ergänzend – veröffentlicht mit Bulletin vom 6. Oktober 2022 – teilt die STIKO mit, dass unabhängig von bisherigen Antigenexpositionen es sinnvoll sein kann, nach dem 4. immunologischen Ereignis (Impfung oder Krankheit) noch eine weitere Impfstoffdosis (5. Impfung) zu verabreichen. Die Indikation sollte unter Berücksichtigung des Gesundheitszustandes und der Gefährdung individuell durch die behandelnden Ärzte getroffen werden. Ein Abstand von 6 Monaten sollte dabei eingehalten werden.
Das Surveillance-Portal der KVSH ist für weitere Impfungen vorbereitet. Es kann nach Grundimmunisierung und erster Auffrischung jede weitere Auffrischung eingetragen werden.