51. Impf-Update
Comirnaty BA. 4/5 für Kinder 5 bis 11 Jahre – Impfempfehlung (Grundimmunisierung resp. Boosterung) laut STIKO – Neue Impfstoffe – Corona-Impfungen und Regelversorgung
Comirnaty BA. 4/5 für Kinder 5 bis 11 Jahre
Für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren steht ab sofort Comirrnaty zur Boosterung der Kinder von 5 bis
11 Jahren zur Bestellung zur Verfügung und kann ab dem 5. Dezember ausgeliefert werden. Auf das Rezept setzen Sie bitte: Comirnaty Original/Omikron BA.4-5 (5/5Mikrogramm) xx Vials plus Impfzubehör. Die Impfung mit diesem Impfstoff setzt eine zweimalige Grundimmunisierung voraus.
Auch dieser Impfstoff (orange Kappe) wird als Mehrdosenbehältnis geliefert und ist ein Konzentrat, das
mit 1,3 ml NaCL 0,9 Prozent rekonstituiert werden muss. Der Kinderimpfstoff hat eine vom bisherigen Impfstoff abweichende Konzentration und eine anderes Injektionsvolumen. Der verdünnte Impfstoff entspricht 10 Impfdosen von jeweils 0,2 ml.
Lagerung und Haltbarkeit: Aufgetaut und ungeöffnet: 10 Wochen im Kühlschrank, 12 Stunden bei Raumtemperatur. Vorbereitet: 12 Std bei 2-30 Grad ab dem Zeitpunkt der Verdünnung.
Impfempfehlung (Grundimmunisierung resp. Boosterung) laut STIKO:
- 5- bis 11-Jährige mit Vorerkrankung oder mit Kontakt zu vulnerablen Personen im Umfeld:
2 Impfungen im Abstand von 3 bis 6 Wochen; eine Auffrischimpfung im Abstand von mindestens
6 Monaten zur zweiten Impfstoffdosis - 5- bis 11-jährige mit Vorerkrankung, die eine labordiagnostisch gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben: eine einmalige COVID-19-Impfung im Abstand von mindestens 3 Monaten zur durchgemachten Infektion; eine Auffrischimpfung im Abstand von mindestens 6 Monaten zur zweiten Impfstoffdosis
- 5- bis 11-Jährige ohne Vorerkrankung: eine Impfung
- Gesunde Kinder, die bereits eine 2-malige Impfung erhalten haben, sollen zunächst nicht erneut geimpft werden,
Die Impfung wird mit der Ziffer 88331 abgerechnet. Bitte denken Sie an den täglichen Surveillance-Eintrag.
Neue Impfstoffe
Die KVSH wird an dieser Stelle keine weiteren neu auf dem Markt befindlichen Impfstoffe vorstellen, da ein Bedarf zu weiteren Alternativen momentan nicht zu erkennen ist. Selbstverständlich steht es jedem Arzt frei, sich von den entsprechenden Internetseiten die Fachinformationen herunterzuladen und diese Impfstoffe fachgerecht zu verimpfen. Auch können mit dem bewährten Verfahren alle neuen Impfstoffe bestellt werden. Leider ist unter den neuen Impfstoffen keiner dabei, der in Einmaldosen ausgeliefert wird.
Corona-Impfungen und Regelversorgung
Unbestätigten Pressemeldungen zufolge plant das BMG eine Überführung der Coronaimpfungen in die Regelversorgung bereits zum 1. Januar 2023. Die KBV hat sich in dieser Woche zum zweiten Mal mit einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Lauterbach gewandt und darauf hingewiesen, dass in dieser kurzen Zeit eine Überführung nicht umsetzbar sein wird.
Dies begründet sich im Wesentlichen damit, dass
- in allen KV-Bereichen zunächst Verhandlungen mit den Kassen aufgenommen werden müssen, um zu einer Änderung der Impfvereinbarungen zu kommen
- es immer noch keine Einmaldosen gibt, keine Packungsgrößen bekannt sind und es daher zu erheblichem Verwurf käme
- es ungeklärt ist, ob Regresse bei Verwurf von den Kassen geltend gemacht werden könnten.
Die KVSH wird Sie informieren, sobald uns eine Stellungnahme des Ministeriums bekannt wird.