52. Impf-Update
Aktuelle STIKO-Empfehlung zu COVID – Heimversorgung – Impfportal (eKVSH-Portal) – Impfsurveillance – Impfrezepte – Informationsplakat – Impfabrechnung
Aktuelle STIKO-Empfehlung zu COVID
Nachdem im Februar 2023 noch eine Basisimmunisierung durch drei Impfungen oder zwei Impfungen plus einer Erkrankung sowie einer 4. Impfung für Risikopatienten und Personen ab 60 Jahre als zukünftig ausreichend bezeichnet wurde, erweitert die STIKO nun ihre Empfehlung. Gleichzeitig stellt sie fest, dass es weder Daten zur längerfristigen (>12 Monate) Schutzdauer der Basisimmunisierung noch zur Saisonabhängigkeit von COVID gibt.
Die Empfehlung wird erweitert auf eine regelhafte Nachimpfung alle 12 Monate für folgenden Personenkreis
- Personen ab 60 Jahre
- Personen ab 6 Jahre mit relevanten Grunderkrankungen
- Bewohner in Einrichtungen der Pflege
- Personen mit einem arbeitsbedingt erhöhten Infektionsrisiko
- Kontaktpersonen von Patienten unter Immunsuppression
Die WHO belässt es, eine Basisimmunisierung vorausgesetzt, bei einer Maskenempfehlung in regionalen epidemiologischen Sondersituationen und der Empfehlung von Isolation und ggf. Gabe von Paxlovid im Infektionsfall. Bisher sind international keine Nachimpfungsempfehlungen bekannt, die über die 4. Impfung für Risikogruppen hinausgehen.
Die neue globale Omikron-Variante EG.5 wird von der WHO als „Variante von Interesse“ (VOI) eingestuft, jedoch nicht als „besorgniserregende Variante“ (Variant of Concern – VOC). Angepasste Impfstoffe sollen im Herbst auf den Markt kommen.
Was nun?
Die KVSH sieht nach wie vor die Entscheidung zu jeder Nachimpfung in der alleinigen ärztlichen Entscheidung zu jedem Patienten. Der Wunsch eines Patienten auf Nachimpfung kann dabei ebenso relevant sein. Es ist davon auszugehen, dass ab September der Bundesgesundheitsminister zur Impfung der Risikogruppen breit aufrufen wird.
Die Firmen BioNTech und Moderna arbeiten gemäß Pressemeldungen an der Herstellung und Zulassung von Einzelimpfdosen. Diese seien aber voraussichtlich nicht vor dem späten Herbst auf dem Markt. Bis dahin bietet es sich u.E. organisatorisch – auch unter dem Aspekt eines möglichst kleinen Impfstoff-Verwurfs – an, dass bei zu erwartenden vereinzelten Nachfragen nur einzelne Praxen einer Region ein Impfangebot bereitstellen, das auch zeitlich begrenzt ist, z. B. dienstags von 17-18 Uhr. D.h. es könnte regionale Schwerpunkte geben, die für die Personen ein Angebot bereitstellen, die eine Impfung wollen, aber nicht bei ihren Ärzten geimpft werden können, weil diese kein Angebot vorhalten wollen. Diese Personen sollten dann – unter dem Aspekt der Haltbarkeit nach Vial-Öffnung – nur zu einer vorab eingegrenzten Zeit kommen können.
Impfung in ggf. sich bildenden Schwerpunkten bedeutet auch, dass ausschließlich die Impfziffer bei nicht-eigenen Patienten abrechenbar ist, allenfalls noch die Kombination mit einer Grippeimpfung, wenn diese auf Wunsch des Patienten gleichzeitig verabreicht wird. Versichertenpauschalen oder andere Leistungen sind ausgeschlossen, da alle mit einer Impfung verbundenen Beratungs- und ggf. Untersuchungsleistungen in die Impfziffer inkludiert sind.
Heimversorgung
Es ist möglich, dass Pflegeheime sich an die behandelnden Hausärzte wenden und um Nachimpfungen bitten. Dies stimmen Sie bitte mit den Heimen gemäß Ihrer Einschätzung ab.
Impfportal (eKVSH-Portal)
Das Impfportal der KVSH ist reaktiviert, es wurde inzwischen von allen Alteinträgen als Impfpraxis befreit. Die Praxen, die jetzt neu ein COVID-Impfangebot zur Verfügung stellen wollen, werden gebeten, sich neu im Portal zu registrieren. Nur dann werden Sie für suchende Patienten oder Gesundheitsämter als Impfpraxis zu identifizieren sein. Klicken Sie in der Rubrik Schutzimpfungen gegen COVID-19/Impfangebot Arztsuche auf den „Ja-Button“. Im Freitextfeld kann eine Impfzeit angegeben werden. Die Einträge werden dann automatisch am Folgetag in die Arztsuche übernommen.
Impfsurveillance
Die aktuelle COVID-19-Vorsorgeverordnung vom 5. April 2023 sieht unverändert vor, dass die Surveillance-Meldung taggenau, mindestens aber in derselben Kalenderwoche der Impfung, zu erfolgen hat. Das Portal ist vorbereitet. Bitte beachten Sie, dass der Impftag genau registriert ist. Unverändert kann eingetragen werden, ob es sich um eine Impfung der Basisimmunisierung oder um eine Auffrischungsimpfung handelt.
Impfrezepte
Das Impfstoffangebot ist unverändert. Noch bis zum 31.12.2023 werden COVID-Impfstoffe wie bisher auf einem Muster 16- Rezept zulasten des BAS verordnet. Impfzubehör ist nicht mehr verordnungsfähig.
Informationsplakat
Die KVSH stellt Ihnen zum Ausdruck ein Informationsplakat für Patienten zur Verfügung mit dem Motto „Wer will, der kann“. Sie können dieses mit dem Link KVSH - Nachimpfung COVID-19: Wartezimmerplakat herunterladen. Sofern Ihre Praxis nicht impft, können Sie dieses Plakat mit einem Aufkleber zu Ort und Zeit der nächstgelegenen Impfmöglichkeit ergänzen.
Impfabrechnung
Die Pseudoziffern für die einzelnen COVID-Impfungen gelten unverändert. Es entfällt die Sonderkennzeichnung für Pflegeheimbewohner. Beispiel: BioNTech angepasst BA4.5 Ziffer 88337R (allgemein), 88337X (beruflich). Die Übersicht aller Impfziffern finden Sie unter KVSH - Impfvereinbarung (Anlage 1) oder unter KVSH - Impfen