Abrechnungsnewsletter

Neue GOP für digitale Gesundheitsanwendungen - Monoklonale Antikörper-Therapie bei COVID-19 - Abrechnung für Therapie mit Pluvicto®/ PSMA - Aderlass-Therapie durch Gastroenterologen - Außerklinische Intensivpflege: Nur noch Muster 62B für die Verordnung - Grippeschutzimpfung: Kostenlose Infomaterialien für Praxen

12.10.2023

Neue GOP für digitale Gesundheitsanwendungen

Nach der erfolgten Erprobung wurden die digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) „Oviva Direkt für Adipositas“ sowie „Mawendo“ (für Erkrankungen der Kniescheibe) dauerhaft in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen und der EBM dahingehend zum 1. Oktober 2023 angepasst. Die Ziffer 86700 aus der DiGA-Vereinbarung (Anlage 34 BMV-Ä) ist damit nicht mehr für die beiden DiGA berechnungsfähig. Folgende extrabudgetäre Gebührenordnungspositionen sind neu im Abschnitt 1.4 EBM enthalten:

GOP

Bezeichnung der Leistung

Bewertung

01475

Zuschlag für die Verlaufskontrolle und die Auswertung der DiGA „Oviva Direkt für Adipositas“

64 Punkte

01476

Zusatzpauschale für die Auswahl und/oder Individualisierung von Inhalten der DiGA „Mawendo“

64 Punkte

Monoklonale Antikörper-Therapie bei COVID-19

Seit dem 1. Oktober 2023 ist die neue extrabudgetäre GOP 01546 in den EBM aufgenommen worden. Sie gilt

für die Beobachtung und Betreuung von Patienten mit bestätigter COVID-19 Erkrankung unter intravenöser Infusionstherapie mit Sotrovimab bei Unterbringung in einem separaten Bereich in der Arztpraxis. Die Behandlung setzt somit besondere organisatorische und hygienische Bedingungen voraus. Sotrovimab (Handelsname: Xevudy®) ist ein monoklonaler Antikörper zur Behandlung von COVID-19 bei Erwachsenen und Jugendlichen ab 12 Jahren mit mindestens 40 kg Körpergewicht, die keine zusätzliche Sauerstofftherapie benötigen und bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf von COVID-19 besteht.

GOP

Bezeichnung der Leistung

Bewertung

01546

Beobachtung und Betreuung eines Patienten unter Behandlung mit monoklonalen Antikörpern gegen SARS-CoV-2

491 Punkte

Abrechnung für Therapie mit Pluvicto®/ PSMA

Ab dem 1. Oktober 2023 gibt es für die Indikationsstellung einer Therapie mit dem Arzneimittel Pluvicto® mittels der PSMA-Positronenemissionstomographie eine neue Vergütung. Um Patienten zu identifizieren, die für eine Behandlung mit Pluvicto® infrage kommen, ist gemäß aktuell gültiger Fachinformation eine PSMA-Bildgebung erforderlich, die auch ambulant durchgeführt werden kann. Der Bewertungsausschuss hat deshalb für die PSMA-Positronenemissionstomographie (PET) des Körperstammes mit technischer Bildfusion einer diagnostischen Computertomographie zur Indikationsstellung einer Therapie mit Pluvicto® zwei neue extrabudgetäre GOP in den Abschnitt 34.7 des EBM aufgenommen. Die GOP 34720 und 34721 sind im Krankheitsfall nicht nebeneinander berechnungsfähig.

PSMA-PET des Körperstammes mit technischer Bildfusion einer diagnostischen Computertomographie zur Indikationsstellung einer Therapie mit (177Lu) Lutetiumvipivotidtetraxetan:

GOP

Bezeichnung der Leistung

Bewertung

34720

bei Vorliegen von diagnostischen Computertomographie-Untersuchungen

4.456 Punkte

34721

mit diagnostischer Computertomographie

5.653 Punkte

Weiterhin wurde die Kostenpauschale 40585 für die Sachkosten im Zusammenhang mit der Durchführung der genannten Leistungen bei Verwendung eines Ga-68-PSMA-Liganden in den Abschnitt 40.10 des EBM aufgenommen. In der Kostenpauschale 40585 sind alle Kosten, einschließlich der Transportkosten, enthalten. Der Bewertungsausschuss wird bei Zulassung weiterer PSMA-Liganden den Anpassungsbedarf prüfen.

GOP

Bezeichnung der Leistung

Bewertung

40585

Kostenpauschale für die Sachkosten im Zusammenhang mit der GOP 34720 und 34721 bei Verwendung eines Ga-68-PSMA-Liganden

1.100 €

Aderlass-Therapie durch Gastroenterologen

Derzeit ist die Aderlass-Therapie über die GOP 13505 nur für Fachärzte für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie berechnungsfähig. Für alle anderen Fachgruppen ist die Aderlass-Therapie Bestandteil der Versicherten- und Grundpauschalen und nicht gesondert berechnungsfähig. Aufgrund der Relevanz im Rahmen der Behandlung von Hämochromatose soll die GOP 13505 nun seit dem 1. Oktober 2023 für Fachärzte für Innere Medizin und Gastroenterologie neben der Grundpauschale berechnungsfähig sein. In diesem Zusammenhang wird die GOP 13392 um einen Punkt abgesenkt.

Außerklinische Intensivpflege: Nur noch Muster 62B für die Verordnung

Verordnungen außerklinischer Intensivpflege (AKI), die seit Januar übergangsweise noch auf Formular 12 erfolgen dürfen, verlieren ab dem 31. Oktober 2023 ihre Gültigkeit und werden von den Krankenkassen nicht mehr akzeptiert. Das Datum wurde vom Gesetzgeber festgelegt. Außerklinische Intensivpflege darf dann nur noch auf Formular 62B verordnet werden. Der Verordnung ist das ausgefüllte Formular 62C „Behandlungsplan“ beizulegen.

Grippeschutzimpfung: Kostenlose Infomaterialien für Praxen

Auch in diesem Jahr stellt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) den Praxen kostenlose Infomaterialien zur Grippeschutzimpfung zur Verfügung. Ärztinnen und Ärzte können ihre Patienten mit einem Wartezimmer-Plakat und einer Infokarte auf die Impfung hinweisen. Alle Dokumente stehen auf der KBV-Themenseite zur Grippeschutzimpfung (unter https://www.kbv.de/html/4195.php) zum Download bereit. Plakat und Infokarte können auch als gedruckte Exemplare kostenlos über die Warenkorb-Funktion bestellt werden. Außerdem gibt es ein Video zur Grippeschutzimpfung, das im Praxis-TV eingesetzt werden kann. Es kann auf der Vimeo-Plattform in verschiedenen Formaten heruntergeladen werden: https://vimeo.com/kbv4u/grippeschutzimpfung. Das Video darf nicht weiterverkauft und nicht bearbeitet, beziehungsweise verändert werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

© 2024 KVSH