Abrechnung 23.5.2023

Neue Sammelerklärung ab dem 2. Quartal 2023 – Operationen: Weitere Leistungen im 3-Tages-Zeitraum möglich – KBV Broschüre „Außerklinische Intensivpflege“ – DMP-Kennzeichen auf der eGK bei den Ersatzkassen – Beitritt BKK Technoform zum DMP Asthma

23.05.2023

Neue Sammelerklärung ab dem 2. Quartal 2023

Im Rahmen der Entbürokratisierung wird die bisher bekannte Sammelerklärung zum 2. Quartal 2023 redaktionell angepasst und verschlankt. Wie gewohnt wird sie jedoch weiterhin im eKVSH-Portal zu finden sein. Die bisher unterschiedlichen Ausprägungen - je nach dem, in welcher Form an der vertragsärztlichen Versorgung teilgenommen wurde - werden nun in einer einzigen allgemeingültigen Sammelerklärung zusammengefasst. Zudem sind viele Bezüge auf einzelne Gebührenordnungspositionen, die nicht für jeden Unterschriftsberechtigen zutreffend waren, verallgemeinert und es wird lediglich auf die maßgeblichen Gesetze verwiesen.

Operationen: Weitere Leistungen im 3-Tages-Zeitraum möglich

In den Präambeln 31.2.1 Nummer 8 und 36.2.1 Nummer 4 sind die GOP aufgeführt, die in einem Zeitraum

von drei Tagen – beginnend mit dem Operationstag – in der Praxis (des Operateurs) neben der ambulanten

beziehungsweise belegärztlichen Operation berechnet werden können. Der Bewertungsausschuss hat diese beiden Präambeln rückwirkend zum 1. April 2023 um weitere GOP wie folgt ergänzt:

Präambel 31.2.1 Nr. 8

Präambel 36.2.1 Nr. 4

01322, 01323, 03008, 03010, 04008, 04010, 05228, 06228, 07228, 08228, 09228, 10228, 11228, 13228, 13298, 13348, 13398, 13498, 13548, 13598, 13648, 13698, 14218, 15228, 16228, 17228, 18228, 20228, 21236, 21237, 22228, 23228, 23229, 24228, 25228, 25229, 25230, 26228, 27228, 30705, 30740, 31600

01322, 01323, 03008, 03010, 04008, 04010, 05228, 06228, 07228, 08228, 09228, 10228, 11228, 13228, 13298, 13348, 13398, 13498, 13548, 13598, 13648, 13698, 14218, 15228, 16228, 17228, 18228, 20228, 21236, 21237, 22228, 23228, 23229, 24228, 25228, 25229, 25230, 26228, 27228

Mit demselben Beschluss erfolgt eine Änderung des Wortlautes „Versicherten- und Grundpauschalen“ in „Versicherten-, Grund- und Konsiliarpauschalen“ in den Präambeln. Damit wird klargestellt, dass Konsiliarpauschalen in dem 3-Tages-Zeitraum berechnet werden können.

KBV-Broschüre „Außerklinische Intensivpflege“

Zur Verordnung einer außerklinischen Intensivpflege informiert jetzt die neue Servicebroschüre der KBV „Außerklinische Intensivpflege“ aus der Reihe PraxisWissen. Das Heft richtet sich an Ärzte, die insbesondere beatmete oder trachealkanülierte Patienten behandeln. Auf 24 Seiten wird das Wichtigste anschaulich dargestellt und mit Praxisbeispielen ergänzt. Die Broschüre ist im PDF-Format unter https://www.kbv.de/media/sp/PraxisWissen_AKI.pdf abrufbar.

Ersatzkassen: DMP-Kennzeichen auf der eGK

Seit dem 1. April 2023 bieten alle sechs Ersatzkassen (TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK) das DMP-Kennzeichen auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) an. Mit dieser Serviceleistung haben die am DMP teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte die Möglichkeit, eine tagesaktuelle Information zu erhalten, ob und in welches DMP eine Versicherte oder ein Versicherter eingeschrieben ist. Die DMP-Kennzeichnung ist die dritte und vierte Stelle der Statusnummer. In folgender Tabelle finden Sie eine Übersicht der Schlüssel:

Code

Bezeichnung

00

nicht gesetzt

01

DM2

02

BRK

03

KHK

04

DM1

05

Asthma

06

COPD

07

HI*

08

Depression*

09

Rückenschmerz*

10

Osteoporose*

11

Rheuma*

                           * Noch keine DMP-Vereinbarung in Schleswig-Holstein umgesetzt

Das DMP-Kennzeichen gehört zu den Versichertenstammdaten. Durch das Einlesen der eGK werden die Daten über das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) mit den Informationen der Krankenkasse abgeglichen. Stimmen die Angaben nicht überein, werden veraltete Daten auf der eGK überschrieben. Um eine tagesaktuelle Information über den DMP-Status von Versicherten zu erhalten, wird daher der Abgleich der Daten bei jedem Arzt-Patienten-Kontakt im Quartal empfohlen.

Beitritt BKK Technoform zum DMP Asthma

Die BKK Technoform hat vom Bundesamt für Soziale Sicherung eine Zulassung zum DMP Asthma für die Region Schleswig-Holstein erhalten. Damit können Sie ab sofort auch Versicherte dieser Krankenkasse in das DMP Asthma einschreiben und Leistungen abrechnen.

 

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