Abrechnung 29.09.2023

Stereotaktische Radiochirurgie – Diagnostik der Toxoplasma-Infektion – KKH Beitritt zum Checkup+ - Vertrag – HVM: Abgeordnetenversammlung beschließt Änderungen

29.09.2023

Stereotaktische Radiochirurgie

Zum 1. Oktober 2023 sind für die stereotaktische Radiochirurgie (SRS) zur Behandlung von interventions-bedürftigen Vestibularisschwannomen sowie von Hirnmetastasen drei neue GOP beschlossen worden.

 

GOP

Kurzlegende

Hinweis

Bewertung

25322

Einzeitige stereotaktische Radiochirurgie

Die radiochirurgische Behandlung von Lokalrezidiven innerhalb desselben Krankheitsfalls ist in der GOP fakultativ enthalten. Beim Auftreten neuer Hirnmetastasen oder interventionsbedürftiger Vestibularisschwannome ist die GOP erneut für das erste Zielvolumen im Krankheitsfall berechnungsfähig

10894 Punkte

25323

Zuschlag zur GOP 25322 für die SRS von mehr als einem Zielvolumen

-

2723 Punkte

25348

Bestrahlungsplanung für die stereotaktische Radiochirurgie nach der GOP 25322

Die Bestrahlungsplanung für die radiochirurgische Behandlung von Lokalrezidiven innerhalb desselben Krankheitsfalls ist in der GOP fakultativ enthalten. Beim Auftreten neuer Hirnmetastasen oder interventionsbedürftiger Vestibularisschwannome ist die GOP erneut im Krankheitsfall berechnungsfähig.

31773 Punkte

Alle drei neuen Leistungen sind auch bei einer Verteilung der Strahlendosis im Rahmen der SRS auf bis zu

fünf Sitzungen berechnungsfähig. Dieses mehrzeitige Vorgehen setzt eine ausführliche Begründung der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall voraus. Die GOP 25322, 25323 und 25348 können für die radiochirurgische Behandlung eines Patienten im Laufe eines Zeitraumes von vier Quartalen nur von einem Vertragsarzt abgerechnet werden. Dies gilt auch, wenn mehrere Ärzte in die Behandlung des Patienten eingebunden sind (z. B. Behandlung von Lokalrezidiven).

Voraussetzung für die Durchführung und Abrechnung der Leistungen ist die Genehmigung der KV gemäß der Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie. Die neuen GOP sind außerdem nicht nur von Strahlentherapeuten, sondern auch von Fachärzten für Neurochirurgie berechnungsfähig, sofern sie neben der erforderlichen Fachkunde gemäß Strahlenschutzverordnung über eine Genehmigung der KV nach der Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie verfügen.

Diagnostik der Toxoplasma-Infektion

Zum 1. Oktober 2023 werden für die serologische Diagnostik der Toxoplasma-Infektion in Folge der Anpassung an den Stand von Wissenschaft und Technik zwei neue GOP in den Abschnitt 32.3.7 EBM aufgenommen. In der GOP 32572 wird diese Diagnostik als Pauschale abgebildet und ersetzt die bisherigen Einzelleistungen nach den GOP 32569 bis 32571. Die Bestimmung der Avidität von Toxoplasma-IgG-Antikörpern als weiterführender Abklärungstest wird im Zuschlag nach der GOP 32573 abgebildet und ersetzt die GOP 32640.

GOP

Bezeichnung der Leistung

Bewertung

32572

Qualitativer Nachweis und/oder quantitative Bestimmung von Toxoplasma-Antikörpern der Immunglobulinklasse IgM und/oder IgG, auch zur Verlaufskontrolle

11,75 €

32573

Zuschlag zur GOP 32572 für die Bestimmung der Avidität von

Toxoplasma-IgG-Antikörpern als Abklärungstest nach positiver IgM-

Antikörperbestimmung, in mehreren Ansätzen, insgesamt

25,90 €

KKH Beitritt zum Checkup+ - Vertrag

Die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) tritt dem Vertrag Checkup+ zum 1. Oktober 2023 bei. Neben den Versicherten der AOK Nordwest können die Leistungen aus dem Vertrag fortan auch für Versicherte der KKH erbracht und abgerechnet werden. Aufgrund unterschiedlicher Vorgaben für die unterschiedlichen Kassen sind jedoch nur 5 der 6 Versorgungsfelder (Module) aus dem AOK-Vertrag für vdek-Patienten möglich. Folgende Module sind enthalten: Demenz, Eisenmangel bei einer Herzinsuffizienz, respiratorische Insuffizienz bei COPD, periphere arterielle Verschlusskrankheit (pAVK) und COPD bei vorbestehendem Asthma bronchiale. Das Modul „symptomatische Arthrose des Hüft- und Kniegelenks“ gilt aktuell leider nur für AOK-Patienten.

Den vollständigen Vertragstext und weitere Informationen und Teilnahmeunterlagen für Ärzte und Patienten finden Sie auf unserer Webseite unter https://www.kvsh.de/praxis/vertraege/fruehzeitige-diagnostik-und-behandlung-von-begleiterkrankungen/checkup.

HVM: Abgeordnetenversammlung beschließt Änderungen

Die Abgeordnetenversammlung der KVSH hat in ihrer Sitzung am 20. September 2023 Änderungen im Honorarverteilungsmaßstab (HVM) mit Wirkung zum 1. Oktober 2023 beschlossen. Die aktuelle Fassung des HVM finden Sie unter www.kvsh.de/praxis/rechtsvorschriften/honorarverteilungsmassstab-hvm.

Auf Anforderung wird der Text in Papierform zur Verfügung gestellt, Telefon: 04551 883 486.

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