Abrechnung

Anhang 2 EBM: Anpassung zum 1. Januar 2025 - Ambulantes Operieren: Höhere Vergütung bei Hauttransplantationen - Human- und Tumorgenetik: Ablösung der OMIM®-Kodierung - Kündigung des Tonsillotomievertrages mit der BAHN-BKK - HVM: Abgeordnetenversammlung beschließt Änderungen - Der neue Honorarbericht ist da! - Schon gelesen? „Nordlicht“ als E-Paper

03.12.2024

Anhang 2 EBM: Anpassung zum 1. Januar 2025

Zur Kodierung ambulanter und belegärztlicher Operationen wird der Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) jährlich aktualisiert. Danach passt der Bewertungsausschuss den Anhang 2 des EBM entsprechend an. Zum 1. Januar 2025 werden zahlreiche neue OPS-Kodes in den Anhang 2 aufgenommen, ungültige Kodes gestrichen sowie redaktionelle Änderungen an OPS-Bezeichnungen vorgenommen. Nähere Informationen, den Beschluss sowie eine Übersicht der neuen und gestrichenen OPS-Kodes finden Sie unter www.kbv.de/html/1150_72622.php.

Ambulantes Operieren: Höhere Vergütung bei Hauttransplantationen

Der Bewertungsausschuss (BA) hat den Bereich der Hauttransplantationen im Anhang 2 EBM zum 1. Januar 2025 überarbeitet. 109 OPS-Kodes wurden in der OP-Zeitkategorie aufgewertet. Dadurch werden betroffene Eingriffe künftig besser vergütet. Im Gegenzug wurden vier OPS-Kodes mit niedrigeren OP-Zeitkategorien versehen. Zur Behandlung an weiteren Körperregionen sind die Kodes 5-925.24, 5-925.2a, 5-925.2c und 5-925.2m zusätzlich in den Anhang 2 aufgenommen worden. Alle Änderung können Sie dem Beschluss des BA (750. Sitzung) entnehmen unter https://institut-ba.de/ba/beschluesse.html.

Human- und Tumorgenetik: Ablösung der OMIM®-Kodierung

Für die Kodierung von human- und tumorgenetischen Leistungen wird ein neues Kodierungssystem eingeführt, weil die Lizenz für das bisherige OMIM®-Kodierungssystem nicht verlängert wird. Statt der OMIM®-Kodes verwenden Humangenetiker und Pathologen ab 1. Juli 2025 Gensymbole des Human Gene Nomenclature Committee (HGNC). Der EBM wurde dahingehend angepasst. Die Umstellung betrifft 15 GOP aus den EBM-Abschnitten 11.3, 11.4 und 19.4. Für diese Leistungen ist es erforderlich, Kodierungen als zusätzliche Abrechnungsbegründung anzugeben. Bislang erfolgt dies mit OMIM®-Kodes. Eine Übersicht der betroffenen Leistungen sowie weitere Informationen finden Sie unter www.kbv.de/html/1150_72102.php und https://www.kbv.de/html/1150_72632.php.

Kündigung des Tonsillotomievertrages mit der BAHN-BKK

Die BAHN-BKK hat den Vertrag nach § 73c SGB V zur Durchführung der Tonsillotomie zum 31. Dezember 2024 gekündigt. Somit sind die Leistungen dieses Vertrages ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr abrechenbar.

HVM: Abgeordnetenversammlung beschließt Änderungen

Die Abgeordnetenversammlung der KVSH hat in ihrer Sitzung am 20. November 2024 Änderungen im Honorarverteilungsmaßstab (HVM) mit Wirkung zum 1. Januar 2025 beschlossen. Die aktuelle Fassung des HVM finden Sie auf unserer Homepage www.kvsh.de/praxis/rechtsvorschriften/honorarverteilungsmassstab-hvm. Auf Anforderung wird der Text in Papierform zur Verfügung gestellt, Telefon: 04551 883 486.

Der neue Honorarbericht ist da!

Die KVSH hat den Honorarbericht 2023 veröffentlicht. In gewohnter Form gibt er die Honorarsituation der schleswig-holsteinischen Vertragsärzte und -psychotherapeuten grafisch und tabellarisch wieder. Das Sonderthema in diesem Jahr ist die „Entbudgetierung“ der Pädiater. Sie finden den Honorarbericht unter: www.kvsh.de/presse/publikationen

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