Abrechnungsnewsletter

Muster 21: Telefonische Anamnese bei Erkrankung des Kindes - Wichtige Nachweise der Telematikanwendungen - eAU/eRezept: Software-Updates jetzt einspielen - Elektronisches Rezept - Genotypisierung vor Behandlung mit Camzyos® - Anwendung von Hemgenix® bei Hämophilie - DiGA „companion patella“ bei Knieschmerz - Höhere Vergütung der Dialysekosten - Schwangerschaftsabbruch in besonderen Fällen - Neue INPUT-Schulung für Diabetiker

08.01.2024

Muster 21: Telefonische Anamnese bei Erkrankung des Kindes

Nachdem der Gemeinsame Bundesausschuss die telefonische Krankschreibung bekannter Patienten dauerhaft eingeführt hat, haben die KBV und der GKV-Spitzenverband vereinbart, diese Regelung

ab 18. Dezember 2023 auf die Bescheinigung der Erkrankung eines Kindes zu übertragen – vorerst befristet bis zum 30. Juni 2024. Das Muster 21 darf somit nach telefonischer Anamnese für bis zu fünf Kalendertage bei Erkrankungen mit leichter Symptomatik ausgestellt werden, wenn das Kind in der Arztpraxis aufgrund früherer Behandlung unmittelbar persönlich bekannt ist und der Vertragsarzt die telefonische Ausstellung als medizinisch vertretbar ansieht. Für den Versand der Bescheinigung an ein Elternteil des erkrankten Kindes kann die Kostenpauschale 40129 abgerechnet werden.

Wichtige Nachweise der Telematikanwendungen

Im Rahmen des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes hat der Gesetzgeber entschieden, die Finanzierung für die TI-Ausstattung für Praxen neu zu gestalten. Seit Juli 2023 erhalten Praxen anstatt einmaliger Ausstattungspauschalen monatliche TI-Pauschalen. Die Zahlung der TI-Pauschalen ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Mit dieser Umstellung erfolgt für die Praxen eine Änderung hinsichtlich der Nachweise gegenüber der KVSH. Seit dem 3. Quartal 2023 erfolgt der Nachweis der vorhandenen TI- Anwendungen ausschließlich über die Angabe innerhalb der Abrechnungsdaten. Mit der Abrechnungsdatei überträgt jede Betriebsstätte die Angaben zu den vorhandenen TI-Modulen an die KVSH. Eine Angabe der Module im eKVSH-Portal - wie es in der Vergangenheit unter www.ekvsh.de erfolgte - entfällt damit.

Die KVSH erhält die TI-Ausstattung Ihrer Praxis jedes Quartal automatisch mit Ihren Abrechnungsdaten, sofern Ihre Praxis an die Telematikinfrastruktur angebunden ist. Bitte beachten Sie daher, dass Ihr Konnektor bei der Erstellung Ihrer Abrechnungsdatei eingeschaltet ist. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Übermittlung der TI-Ausstattung Ihrer Praxis an die KV erfolgt. Bitte prüfen Sie in Ihren Stammdaten, ob die nötigen Module für die Abrechnung bestimmter EBM-Leistungen vorhanden sind und auch an die KVSH übertragen werden. Betroffen sind folgende EBM-Leistungen:

  • Notfalldatensatz (GOP 01640 bis 01642)
  • Zusatzpauschalen elektronische Patientenakte (GOP 01431, 01647, 01648)
  • Elektronischer Arztbrief (86900, 86901)

Weitere Informationen: https://www.kvsh.de/praxis/it-in-der-praxis/telematikinfrastruktur-1/ti-finanzierung.

eAU/eRezept: Software-Updates jetzt einspielen

Die KVSH empfiehlt Ihnen generell die von den Herstellern bereitgestellten Software-Updates zeitnah einzuspielen. Die Updates für das 1. Quartal 2024 sind jedoch besonders wichtig, da es Aktualisierungen für das elektronische Rezept (eRezept) und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) enthält. Bei fehlendem Update kann es vorkommen, dass beide Anwendungen nach dem Quartalswechsel nicht mehr funktionieren. Grund der Softwareaktualisierung für die eAU und das eRezept sind neue technische Vorgaben. Auch die weiterverarbeitenden Systeme der Krankenkassen sowie der eRezept-Fachdienst der gematik wurden zum 1. Januar auf die neuen Vorgaben umgestellt.

Elektronisches Rezept

Vertragsärztinnen und -ärzte sind ab dem 1. Januar 2024 verpflichtet, verschreibungspflichtige Arzneimittel als eRezept auszustellen.  Auf der Homepage der KVSH https://www.kvsh.de/praxis/it-in-der-praxis/erezept

informieren wir Sie umfassend zu diesem Thema. Unter dem Punkt „E-Learnings“ stellen wir Ihnen eine nach Softwarehäusern sortierte Liste mit digitalen Lerninhalten zur Verfügung.

Genotypisierung vor Behandlung mit Camzyos®

Die Anwendung von Camzyos® bei symptomatischer hypertropher obstruktiver Kardiomyopathie (NYHA-Klasse II–III) setzt gemäß der aktuell gültigen Fachinformation vor Behandlungsbeginn die Identifikation von Patienten mit dem Phänotyp „langsamer CYP2C19-Metabolisierer“ voraus. Für die Genotypisierung auf das Vorliegen der Allele CYP2C19*2 und CYP2C19*3 wurde zum 1. Januar 2024 die extrabudgetäre GOP 32869 neu in den Abschnitt 32.3.14 EBM aufgenommen.

GOP

Bezeichnung der Leistung

Bewertung

32869

Genotypisierung zur Bestimmung des CYP2C19-Metabolisierungsstatus vor der Gabe von Mavacamten bei symptomatischer hypertropher obstruktiver Kardiomyopathie (NYHA-Klasse II–III)

82,00 €

Anwendung von Hemgenix® bei Hämophilie

Etranacogen dezaparvovec (Hemgenix®) wird zur Behandlung von Hämophilie B bei Erwachsenen angewendet und ist ein Gentherapeutikum, das den menschlichen Gerinnungsfaktor IX exprimiert. Für die intravasale Infusionstherapie mit Etranacogen dezaparvovec und die anschließende Beobachtung und Betreuung mit einer Dauer von mehr als 4 Stunden wurde zum 1. Januar 2024 im EBM-Abschnitt 30.3.3 „Anwendung von Arzneimitteln für neuartige Therapien“ die extrabudgetäre GOP 30326 aufgenommen. Gemäß der Fachinformation ist zudem im Vorfeld die Beurteilung der Leber zur Indikationsstellung einer Therapie notwendig. Die sonographische Untersuchung und die elastographische Bewertung der Leber sind über die neue extrabudgetäre GOP 33105 im Kapitel 33 abgebildet.

GOP

Bezeichnung der Leistung

Hinweis

Bewertung

30326

Intravasale Infusionstherapie mit Etranacogen dezaparvovec 4h

KV-Genehmigung* gemäß ATMP-

Qualitätssicherungs-RL zur Durchführung von Gentherapien bei Hämophilie erforderlich. Abrechnung ist erst ab Inkrafttreten der Anlage 4 der Richtlinie möglich.

625 Punkte

33105

Beurteilung der Leber zur Indikationsstellung einer Therapie mit Etranacogen dezaparvovec

Bis zum 30. September 2024 ist eine bestehende Genehmigung notwendig, die zur Abrechnung der GOP 33042 berechtigt. Ab dem 1. Oktober 2024 ist eine aktualisierte Genehmigung auf Basis einer angepassten Ultraschall-Vereinbarung erforderlich.

440 Punkte

* Informationen zu den Genehmigungsvoraussetzungen und ein entsprechendes Antragsformular finden Sie in Kürze auf unserer Homepage www.kvsh.de bei den genehmigungspflichtigen Leistungen.

Die Berechnung der GOP 30326 setzt die Angabe der Begründung der erforderlichen Überwachung gemäß der jeweils aktuell gültigen Fachinformation (z. B. Dosierung, Dosisanpassung, Körpergewicht) und der Überwachungsdauer voraus.

DiGA „companion patella“ bei Knieschmerz

Die Webanwendung „companion patella“ ist dauerhaft im DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zur Anwendung bei Patientinnen und Patienten mit vorderem Knieschmerz im Alter von 14 bis 65 Jahren gelistet. Für die Verlaufskontrolle und die Auswertung kann seit dem 1. Januar 2024 eine neue extrabudgetäre GOP 01477 abgerechnet werden. Sie wurde in die EBM-Präambeln 3.1, 7.1, 18.1 und 27.1 aufgenommen.

GOP

Bezeichnung der Leistung

Bewertung

01477

Zusatzpauschale für die Verlaufskontrolle und die Auswertung der digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) companion patella

64 Punkte

Höhere Vergütung der Dialysekosten

Der Bewertungsausschuss hat eine Überprüfung der Kostenpauschalen des Abschnitts 40.14 EBM (Leistungsbezogene Kostenpauschalen für Sach- und Dienstleistungen bei Behandlung mit renalen Ersatzverfahren und extrakorporalen Blutreinigungsverfahren) vorgenommen. Als Ergebnis wurden die Bewertungen der Kostenpauschalen 40815 bis 40819 und 40823 bis 40838 zum 1. Januar 2024 um 3,85 Prozent erhöht.

Schwangerschaftsabbruch in besonderen Fällen

Die Vergütungen zur Vereinbarung zur Kostenerstattung bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen zwischen den schleswig-holsteinischen Krankenkassen, dem Land Schleswig-Holstein und der KVSH wurde zum 1. Januar 2024 an den neuen Orientierungswert angepasst. Damit ist die Anlage 1 dieser Vereinbarung aktualisiert und inklusive Vertragsunterlagen auf unserer Website unter https://www.kvsh.de/praxis/vertraege/schwangerschaftsabbrueche-in-besonderen-faellen veröffentlicht.

Neue INPUT-Schulung für Diabetiker

Das BAS hat die INPUT-Schulung des FIDAM als Pumpenschulung für Diabetiker mit Typ 1 und Typ 2 akkreditiert. Das FIDAM bietet in diesem Jahr für interessierte Ärzte an sieben verschiedenen Terminen Online-Schulungen an.

Alles dazu finden Sie unter: www.Diabetes-Schulungsprogramme.de/Seminare/INPUT-Trainingsseminare.

Wir nehmen zeitnah die INPUT-Schulung in die DMP Diabetes Typ 1 und Typ 2 auf und informieren, ab wann diese umgesetzt werden können.

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