Abrechnungsnewsletter

KBV-App: Labordiagnostische Empfehlungen - Hygienezuschläge für ambulantes Operieren - Neue Zweitmeinungsverfahren

16.05.2024

KBV-App: Labordiagnostische Empfehlungen 

Seit neuestem beinhaltet die KBV-App KBV2GO! neben dem EBM, ICD-Katalog nun auch Laborpfade für die vertragsärztliche Versorgung. Sie beschreiben labordiagnostische Empfehlungen (keine Verbindlichkeit) für die stufenweise und effiziente Anwendung labormedizinischer Untersuchungen für die Erstdiagnose und Verlaufskontrolle von Erkrankungen. Zunächst sind dort sechs Empfehlungen aufgeführt. Eine Erweiterung geschieht kontinuierlich. Die App KBV2GO! ist kostenlos für das iPhone und Android im App Store und bei Google Play erhältlich.

Hygienezuschläge für ambulantes Operieren

Für den höheren Hygieneaufwand bei ambulanten Operationen werden rückwirkend seit dem 1. Januar 2024 Zuschläge gezahlt. Darauf haben sich die KBV und der GKV-Spitzenverband geeinigt. Die Vergütungshöhe der insgesamt 66 neuen Zuschläge liegt je nach Aufwand der Aufbereitung der OP-Instrumente, OP-Dauer sowie dem Ambulantisierungsgrad zwischen 3,34 bis 62,18 Euro. Gezahlt werden die Hygienezuschläge auf alle Eingriffe, die im Abschnitt 31.2 des EBM aufgeführt sind, sowie für Sterilisation (GOP 01854, 01855) und Abruptio (01904 und 01905). Ausgenommen sind Kataraktoperationen (GOP 31350 und 31351) und Gebührenordnungspositionen, denen derzeit kein OPS im Anhang 2 des EBM zugeordnet ist.

Die neuen Hygienezuschläge sind in den Abschnitten 1.7.6, 1.7.7 und 31.2.19 EBM zu finden.

Abrechnungshinweis: Aufgrund der rückwirkenden Regelung werden die neuen Hygienezuschläge für das 1. Quartal 2024 und auch zukünftig von der KVSH zugesetzt. 

Neue Zweitmeinungsverfahren

Vor planbaren Eingriffen für einen Hüftgelenkersatz und an Aortenaneurysmen besteht zukünftig Anspruch auf eine zweite ärztliche Meinung. Grundsätzlich sind alle Ärzte, die eine Indikation für einen in der Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren benannten Eingriff stellen, gesetzlich verpflichtet, ihre Patienten über das Recht auf eine Zweitmeinung aufzuklären (§ 27 b SGB V, § 6 Zm-RL).

Die für die Abrechnung notwendigen GOP sind bereits im EBM enthalten. Für den indikationsstellenden Arzt (Erstmeiner) sind die GOP 01645J und 01645K vorgesehen.
 

GOP

Eingriff

Gültig ab

Inhalt

Bewertung

01645J

Hüftgelenkersatz

Juli 2024

Aufklärung, Beratung, Zusammenstellung der Patientenunterlagen, § 6 Abs. 4 der Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren

75 Punkte

01645K

Eingriffe an Aortenaneurysmen

Oktober 2024

Aufklärung, Beratung, Zusammenstellung der Patientenunterlagen, § 6 Abs. 4 der Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren

75 Punkte

Zur Zweitmeinung sind Ärzte folgender Fachrichtungen nach Genehmigungserhalt der KV berechtigt:

Hüftgelenkersatz: Orthopädie und Unfallchirurgie, Orthopädie, Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie sowie Physikalische und Rehabilitative Medizin.

Eingriffe an Aortenaneurysmen: Gefäßchirurgie, Herzchirurgie, Innere Medizin und Angiologie oder Innere Medizin und Kardiologie.

Der „Zweitmeiner“ rechnet für den Patienten seine jeweilige arztgruppenspezifische Grund- oder Konsiliarpauschale ab. Sind für die Beurteilung ergänzende Untersuchungen notwendig, kann er diese ebenfalls durchführen, muss sie aber medizinisch begründen. In der Abrechnung des „Zweitmeiners“ muss die Pseudoziffer 88200J (Hüftgelenkersatz) oder 88200K (Aortenaneurysmen) als LANR-bezogene Tageskennzeichnung eingetragen werden. Das bedeutet, dass die Pseudoziffer an dem Tag angesetzt wird, an dem das Zweitmeinungsverfahren durchgeführt und abgerechnet wird. Alle Leistungen an diesem Tag (in derselben Sitzung) werden durch die Angabe der Pseudoziffer zunächst extrabudgetär vergütet.

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