Abrechnungsnewsletter

LDR-Brachytherapie- Unfallversicherung: Übergangsregelungen zur Hygienepauschale- DMP - Fortbildungspflicht: Verlängerung der Frist aufgrund der Corona-Pandemie

12.08.2021

LDR-Brachytherapie

Der Bewertungsausschuss (BA) hat zwei neue Leistungen für die Abrechnung der Low-Dose-Rate-Brachytherapie zur Behandlung eines Prostatakarzinoms mit niedrigem Risikoprofil mit Wirkung zum 1. Juli 2021 in den EBM aufgenommen. Die Vergütung der neuen Leistungen erfolgt dauerhaft außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung.

GOP

Bezeichnung der Leistung

Bewertung

25335

Interstitielle LDR-Brachytherapie mit permanenter Seed-Implantation zur

Behandlung von Patienten mit lokal begrenztem Prostatakarzinom gemäß Nr. 35 der Anlage I „Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden“ der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung des Gemeinsamen Bundesausschusses

8432 Punkte

25336

Postimplantationskontrolle und Nachplanung zur interstitiellen LDR-Brachytherapie mit permanenter Seed-Implantation zur Behandlung von Patienten mit lokal begrenztem Prostatakarzinom gemäß Nr. 35 der Anlage I „Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden“ der Richtlinie

Methoden vertragsärztliche Versorgung des Gemeinsamen Bundesausschusses

1007 Punkte

Die neuen GOP sind von Strahlentherapeuten und Urologen berechnungsfähig, sofern ihnen eine entsprechende Genehmigung der KV erteilt wurde. Nähere Auskünfte hierzu erhalten Sie in der Abteilung Qualitätssicherung. Ihre Ansprechpartner hierfür sind: Monika Nobis, Tel.: 04551 883 938 oder Ute Tasche, Tel.: 04551 883 485.

Die anfallenden Sachkosten (implantierte Seeds, Implantationsnadeln etc.) im Zusammenhang mit der GOP 25335 werden nach den Nummern 7.3 und 7.4 der Allgemeinen Bestimmungen des EBM im Wege der Direktabrechnung mit den Krankenkassen gesondert abgerechnet.

Haben an der Durchführung der Leistung nach der GOP 25335 mehrere Ärzte mitgewirkt, so hat der abrechnende Arzt in seiner Quartalsabrechnung/Sammelerklärung zu bestätigen, dass er mit den anderen Ärzten eine Vereinbarung darüber getroffen hat, wonach nur er allein in den jeweiligen Fällen diese Leistung abrechnet.

Unfallversicherung: Übergangsregelungen zur Hygienepauschale

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) informiert zur Verlängerung der Übergangsregelung zur Hygienepauschale sowie zur Behandlung der Unfallverletzten per Videosprechstunde. Beide Regelungen gelten bis zum 30. September 2021. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage der KBV unter https://www.kbv.de/html/coronavirus.php. Die Themenseite der KBV „Unfallversicherungsträger“ finden Sie unter https://www.kbv.de/html/uv.php.

DMP

DMP PBeaKK

Für die Mitgliedergruppe A der Postbeamtenkrankenkasse sind rückwirkend ab dem 1. Juli 2021 die Abrechnungspositionen für alle aktuellen DMP außer der Erst- und Folgedokumentationen je nach Genehmigung abrechenbar.

DMP DM1 Augenärztliche Untersuchung

Die Abrechnungsziffer 99749E zur Früherkennung von diabetesassoziierten Augenkomplikationen ist seit dem 1. Juli 2021 je untersuchtem Auge anzusetzen. Wenn Sie dementsprechend beide Augen untersuchen, setzen Sie bitte die Abrechnungsziffer 99749E zweimal pro Patienten und Behandlung an.

Ziffer

Leistungsinhalt

Betrag

Abrechnungshinweise

99749E

Augenärztliche Untersuchung einschließlich Netzhautuntersuchung in Mydriasis zum Ausschluss einer Retinopathie

4,50 €

  • abrechenbar vom Augenarzt ein- oder zweijährlich (risikoabhängig) pro DMP-Teilnehmer je Auge
  • nicht neben der EBM-Ziffer 06333 abrechenbar

Fortbildungspflicht: Verlängerung der Frist aufgrund der Corona-Pandemie

Die Frist für den Nachweis der fachlichen Fortbildung wird für Ärzte und Psychotherapeuten aufgrund der Coronavirus-Pandemie weiter verlängert. Das BMG hat einer Verlängerung der Frist bis zur Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Bundestag aufgrund einer entsprechenden Anfrage der KBV zugestimmt. Die epidemische Lage ist vom Bundestag nun für weitere drei Monate bis zum 30.09.2021 verlängert worden. Die Verlängerung der Nachweispflicht zur fachlichen Fortbildung nach § 95d SGB V gilt auch für Ärzte und Psychotherapeuten, die bereits mit Honorarkürzungen und Auflagen zum Nachholen der Fortbildungen innerhalb von zwei Jahren belegt wurden.

Nähere Auskünfte erhalten Sie in der Abteilung Qualitätssicherung. Ihre Ansprechpartner sind: Timo Dröger, Tel.: 04551 883 637 oder Anna-Sofie Reinhard, Tel.: 04551 883 527.

Alle Newsletter der KVSH finden unter www.kvsh.de/praxis/praxisfuehrung/newsletter

© 2024 KVSH