Abrechnungsnewsletter
Vergütung für Reha-Verordnung - Wiedereinführung telefonischer Beratung vorerst abgelehnt - Wichtige Hinweise zur Abrechnung sonstiger Kostenträger - Neue Erreichbarkeit der Hotline „eAbrechnungs-Check“ - Hinweis zur Maskenpflicht in Arztpraxen - KVSH-Projekt für den MSD Gesundheitspreis nominiert: Jetzt abstimmen! - Neuer Selektivvertrag „Checkup+“ mit der AOK Nordwest - Ärztlicher Bereitschaftsdienst: Einrichtung eines Brückentages in 2023
Vergütung für Reha-Verordnung
Der Bewertungsausschuss hat rückwirkend zum 1. Juli 2022 eine höhere Vergütung für die Verordnung einer medizinischen Rehabilitation beschlossen. Damit wird der Mehraufwand vergütet, der den Arzt- und Psychotherapiepraxen unter anderem durch die neuen gesetzlich vorgegebenen Einwilligungserklärungen von Versicherten entsteht. Grundlage hierfür ist die Anpassung der Rehabilitations-Richtlinie zum 1. Juli 2022.
GOP | Bewertung bis 30.06.2022 | Bewertung ab 01.07.2022 |
01611 | 302 Punkte | 315 Punkte |
Außerdem wird ein Zuschlag im Zusammenhang mit der Beantragung einer geriatrischen Rehabilitation eingeführt. Für die Verordnung einer geriatrischen Rehabilitation sind seit Juli mindestens eine rehabilitationsbegründende Funktionsdiagnose und mindestens zwei Geriatrie typische Diagnosen auf dem bereits aktualisierten Verordnungsformular 61 anzugeben. Die Schädigungen, die aus den Diagnosen hervorgehen, sind durch zwei Funktionstests aus unterschiedlichen Schädigungsbereichen nachzuweisen. Der dadurch entstehende Aufwand wird nun mit der neuen extrabudgetären GOP 01613 vergütet.
GOP | Bezeichnung der Leistung | Bewertung |
01613 | Zuschlag im Zusammenhang mit der Beantragung einer geriatrischen Rehabilitation nach der GOP 01611 | 75 Punkte |
Die Berechnung ist durch folgende Fachgruppen möglich: Hausärzte, Fachärzte für Innere Medizin, Fachärzte für Orthopädie, Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie, Fachärzte des Gebiets Chirurgie, Fachärzte für Physikalische und Rehabilitative Medizin sowie Fachärzte, die nach Kapitel 16 und 21 EBM Leistungen abrechnen können.
Wiedereinführung telefonischer Beratung vorerst abgelehnt
Die Zuschläge nach den GOP 01433 bzw. 01434 für eine eingehende telefonische Beratung werden vorerst nicht wiedereingeführt. Die Krankenkassen lehnten die Forderung der KBV ab. Die KBV wollte zur Vermeidung persönlicher Arzt-Patienten-Kontakte erreichen, dass Praxen die Zuschläge wieder abrechnen können. Damit wird die telefonische Beratung von Versicherten ausschließlich über die Versicherten-, Grund- und Konsiliarpauschale vergütet, sofern im Quartal persönliche Arzt-Patienten-Kontakte stattgefunden haben. Sollte der Patient in dem Quartal nicht persönlich in die Sprechstunde oder in eine Videosprechstunde kommen, ist wie bisher die GOP 01435 für die telefonische Beratung im Zusammenhang mit einer Erkrankung durch den Arzt bei Kontaktaufnahme durch den Patienten berechnungsfähig.
Wichtige Hinweise zur Abrechnung sonstiger Kostenträger
Bitte beachten Sie bei der Abrechnung sonstiger Kostenträger Folgendes:
- SVA: Die originale Patientenerklärung ist umgehend an den zuständigen Kostenträger und nicht an die KVSH zu übermitteln.
- Scheinmaterial für SVA-Patienten verbleibt in der Praxis und muss nicht mit den Abrechnungsunterlagen eingereicht werden.
- Scheinmaterial für Patienten aus der Ukraine verbleibt in der Praxis.
- JAS (Jugendarbeitsschutzuntersuchung): Scheinmaterial verbleibt in der Praxis.
Das für die Abrechnung erforderliche Scheinmaterial ist spätestens bis zum 15. des ersten Quartalsmonats an die KVSH zu übermitteln. Welche Unterlagen an die KVSH geschickt werden müssen und welche nicht, finden Sie in der Checkliste auf unserer Website (www.kvsh.de) im Bereich „Praxis > Abrechnung und Honorar > Abrechnung > Quartalsabrechnung.
Neue Erreichbarkeit der Hotline „eAbrechnungs-Check“
Ab dem 20. September 2022 ändert sich die Erreichbarkeit der Hotline für Rückfragen zum eAbrechnungs-Check (Tel.: 04551 883 886). Jeweils vom 20. des letzten Quartalsmonats bis zum 15. des ersten Quartalsmonats erreichen Sie diese Hotline Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 sowie Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr.
Hinweis zur Maskenpflicht in Arztpraxen
Arztpraxen können auch ohne gesetzliche Anordnung einer Maskenpflicht im Rahmen ihres Hausrechts das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Patienten und Besucher verlangen. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass insbesondere manche Menschen mit Behinderungen aus körperlichen oder psychischen Gründen von der Maskenpflicht befreit sind. In diesen Fällen versuchen Sie bitte vor Ort pragmatische Lösungen zu finden, denn diese Personen haben Anspruch auf ärztliche Behandlung.
KVSH-Projekt für den MSD Gesundheitspreis nominiert: Jetzt abstimmen!
Die KVSH ist mit ihrem IT-Projekt „Digital gegen Covid-19: Vernetzung des öffentlichen Gesundheitsdienstes und der ambulanten Versorgung“ unter den zehn Nominierten für den diesjährigen MSD Gesundheitspreis. Während der COVID-19-Pandemie gerieten viele Gesundheitsämter an ihre Belastungsgrenzen. Die KVSH baute digitale Prozesse auf, um sie zu entlasten. Alle Projekte stehen seit Anfang August für den Publikumspreis zur Wahl. Jeder Interessierte kann dazu bis zum 12. September unter https://msd-gesundheitspreis.de/ für den seinen Favoriten abstimmen. Das Ergebnis der Publikumswahl sowie die Vergabe aller anderen Preise werden im Rahmen des 12. MSD Gesundheitsforums am 14. September bekannt gegeben. Das Preisgeld in Höhe von 115.000 Euro wird auf bis zu acht Preisträger verteilt, darunter die Sonderpreise für Versorgungskoordination, Patientenorientierung, Digitalisierung und Community Medicine. Es hatten sich insgesamt 49 Projekte beworben.
Neuer Selektivvertrag „Checkup+“ mit der AOK Nordwest
Zum 1. September 2022 haben die KVSH und die AOK Nordwest - die Gesundheitskasse einen Vertrag zur besonderen Förderung ärztlicher Vorsorgeleistungen („Checkup Plus“) geschlossen. Ziel des Vertrages ist es, bei Patienten mit einer bestehenden chronischen Krankheit die Progression der Erkrankung zu verhindern oder zumindest zu verlangsamen, indem bei bestimmten Indikationen gezielt auf Begleit- und Folgeerkrankungen hin untersucht wird, um Komorbiditäten schneller erkennen und behandeln zu können. Dies soll im jeweiligen Versorgungsfeld durch ein Screening erfolgen, beispielsweise auf das Vorliegen einer respiratorischen Insuffizienz bei COPD. Teilnehmen können alle im Bereich der KVSH zugelassenen und angestellten Vertragsärzte, die an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen. Die Teilnahme am Vertrag bedarf einer schriftlichen Genehmigung durch die KVSH. Auch die Patienten müssen ihre Teilnahme am Vertrag erklären.
Den vollständigen Vertragstext, weitere Informationen und Teilnahmeunterlagen für Ärztinnen/Ärzte und Patienten finden Sie auf unserer Website: www.kvsh.de > Praxis > Verträge > frühzeitige Diagnostik und Behandlung von Begleiterkrankungen > Checkupplus
Ärztlicher Bereitschaftsdienst: Einrichtung eines Brückentages in 2023
Für das Jahr 2023 wurden folgende Tage seitens der Abgeordnetenversammlung der KVSH und der Kammerversammlung der Ärztekammer Schleswig-Holstein als „Brückentage“ benannt:
19.05.2023 (Freitag nach Christi Himmelfahrt)
02.10.2023 (Montag vor dem Tag der Deutschen Einheit)
30.10.2023 (Montag vor dem Reformationstag)
Was bedeutet das für Sie?
An diesen Tagen findet der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Schleswig-Holstein von 8:00 bis 8:00 Uhr am Folgetag statt. Der Ärztliche Bereitschaftsdienst und damit alle allgemein- und kinderärztlichen Anlaufpraxen, der Fahrdienst sowie der HNO- und augenärztliche Bereitschaftsdienst sind wie an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag geöffnet.
Ärzte sind, sofern sie die ärztliche Versorgung nicht selbst sicherstellen und ihre Praxis schließen, verpflichtet, die Ansage des Anrufbeantworters mit einem Verweis auf den Ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer 11 6 11 7 zu versehen.
Beispiel:
"Sie sind mit der Praxis xxx verbunden. Unsere Praxis ist am Donnerstag, 18. Mai 2023 und Freitag, 19. Mai 2023 geschlossen. Der Ärztliche Bereitschaftsdienst ist von Donnerstag, 18. Mai 2023, 8:00 Uhr, bis Montag, 22. Mai 2023, 8:00 Uhr, unter der Telefonnummer 11 6 11 7 durchgängig erreichbar. In dringenden Notfällen wählen Sie bitte die Nummer des Rettungsdienstes 112."
Verweisen Sie bitte nur auf einen Vertreter, sofern dies explizit für den Fall des Brückentages mit ihm abgestimmt ist und die vertretende Praxis tatsächlich geöffnet hat.
Wir möchten außerdem darum bitten, dass Sie Ihre Patienten (z.B. mit Dauermedikation, Verbandswechsel, o.Ä.) vor den Brückentagen ausreichend versorgen.