Abrechnungsnewsletter

Abrechnungsziffern für COVID-19-Impfungen - Kostenpauschalen des Abschnitts 40.14 EBM - Änderung der Gebührenordnung für Ärzte in der gesetzlichen Unfallversicherung - Änderung der Impfvergütung - Präventionsprojekt "Kein Täter werden – Schleswig-Holstein"

10.01.2023

Abrechnungsziffern für COVID-19-Impfungen

Im 48. Impf-Update vom 29. September 2022 haben wir Sie über die neue Abrechnungssystematik für das 4. Quartal 2022 informiert. Zusätzlich wurde angekündigt, dass es zum 1. Quartal 2023 komplett neue Abrechnungsziffern für die Impfleistungen geben wird. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Abrechnungssystematik sowie die Abrechnungsziffern für das 4. Quartal 2022, wie im 48. Impf-Update beschrieben, auch im 1. Quartal 2023 bestand haben. Es wird im 1. Quartal 2023 keine neuen Abrechnungsziffern für die bestehenden Impfleistungen geben.

Kostenpauschalen des Abschnitts 40.14 EBM

Die Sachkostenpauschalen für nichtärztliche Dialyseleistungen sind ab Januar 2023 um zwei Prozent erhöht worden. Konkret handelt es sich um die Gebührenordnungspositionen 40815 bis 40819 und 40823 bis 40838 des EBM-Abschnitts 40.14. Die KBV hat eine Dynamisierung der Dialysekostenpauschalen insbesondere vor dem Hintergrund der steigenden Personalkosten und der jährlichen Anpassung des Orientierungswertes in die Beratungen mit dem GKV-Spitzenverband eingebracht.

Änderung der Gebührenordnung für Ärzte in der gesetzlichen Unfallversicherung

Die Ständige Gebührenkommission nach § 52 des Vertrages Ärzte/Unfallversicherungsträger hat in ihrer Sitzung am 30. November 2022 Änderungen der Gebührenordnung für Ärzte in der gesetzlichen Unfall-versicherung (UV-GOÄ) beschlossen. Die Einzelheiten zu den Beschlüssen entnehmen Sie bitte der Bekannt-machung, die im Deutschen Ärzteblatt veröffentlicht wird. Die Änderungen treten am 1. Januar 2023 in Kraft. Näheres finden Sie auf unserer Webseite im Bereich Verträge/Sonstige Kostenträger/Unfallversicherung.

Änderung der Impfvergütung

Die Vergütung für die Schutzimpfungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen wird zum 1. Januar 2023 erhöht. Die neuen Werte sind der Tabelle auf unserer Webseite im Bereich Verordnungen/Impfungen einzusehen.

Präventionsprojekt "Kein Täter werden – Schleswig-Holstein"

Das Institut für Sexualmedizin und Forensische Psychiatrie und Psychotherapie am Zentrum für Integrative Psychiatrie (ZIP) Kiel hat das Projekt „Kein Täter werden – Schleswig-Holstein“ gestartet. Damit sollen insbesondere Männern, die auf Kinder und Jugendliche ausgerichtete sexuelle Fantasien haben, Therapiemöglichkeiten und Unterstützung angeboten werden. Im Rahmen des Präventionsprojektes erhalten Betroffene professionelle Hilfe in Form einer ambulanten Therapie am ZIP. Alle therapeutischen Angebote sind kostenlos und finden anonym und unter Einhaltung der Schweigepflicht statt. Im Vordergrund der therapeutischen Arbeit steht der Opferschutz. Wenn Sie Info-Flyer zur Auslage in Ihrer Praxis bestellen möchten, wenden Sie sich an das ZIP (Tel. 0431 500 98609 oder E-Mail praevention@uksh.de). Die Flyer werden Ihnen kostenlos zugeschickt. Weitere Informationen finden Sie unter www.kein-taeter-werden.sh/.

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