Abrechnungsnewsletter
Webinare der Abrechnungsabteilung - Videosprechstunde: wichtiger Hinweis - Digitale Gesundheitsanwendungen - Überschreitung der Toleranzzeiten ab U6 - Immuntherapie bei Erdnussallergie - Schwangerschaftsabbrüche in besonderen Fällen - Ambulante spezialfachärztliche Versorgung - Selektivvertrag: Frühzeitige Diagnostik und Behandlung von Begleiterkrankungen bei Diabetes Mellitus - Online-Umfrage zur Mitgliederkommunikation startet im Juni
Webinare der Abrechnungsabteilung
Unter dem Titel: „Abrechnung? Endlich verständlich!“ bietet die Abrechnungsabteilung wieder im Juni ein Angebot an Webinaren an. Am 22. Juni 2022 starten wir mit einem Webinar für Medizinische Fachangestellte. Das Webinar für Vertragsärzte und Psychotherapeuten findet am 29. Juni 2022 statt.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Unsere aktuellen Themen sowie weitere Informationen zur Anmeldung finden Sie im KVSH-Terminkalender unter www.kvsh.de/termine.
Videosprechstunde: wichtiger Hinweis
Wir möchten Sie nochmals darüber informieren, dass die Zertifikate/ Bescheinigungen der Videodienstanbieter nur noch digital zur KVSH übertragen werden können. Sie können die Nutzung der Videosprechstunde im eKVSH-Portal www.ekvsh.de unter „Genehmigungsanträge/Videosprechstunde“ per Klick anzeigen.
Sollten Sie Ihr Videosprechstundensystem bereits länger nutzen, so möchten wir Sie bitten, die Daten ebenfalls im eKVSH-Portal zeitnah nachzutragen.
Digitale Gesundheitsanwendungen
Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz wurden die DiGA in die vertragsärztliche Versorgung eingeführt. Bei der Vergütung ist zu unterscheiden, ob die DiGA dauerhaft oder vorläufig in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen wurde. Nun sind Vergütungen für weitere – sowohl dauerhafte als auch vorläufige – DiGA festgelegt worden.
Zwei neue Anhänge der Anlage 34 zum BMV-Ä regeln die Abrechnung von vorläufigen DiGA ab dem 1. Mai 2022.
Neue Pauschale für die Verlaufskontrolle und Auswertung einer vorläufigen DiGA
Mit der neuen Pauschale wird die Verlaufskontrolle und Auswertung einer DiGA bzw. die Auswahl und/oder Individualisierung von Inhalten einer DiGA vergütet. Die Pauschale ist ausschließlich bei der Versorgung mit folgenden DiGA berechnungsfähig: „Zanadio“, „Invirto - Die Therapie gegen Angst“, „Cankado Pro-React Onco“, „Mawendo“, „Oviva Direkt für Adipositas“ und „companion patella“. Die Vergütung in Höhe von 7,12 € erfolgt extrabudgetär.
GOP | Bezeichnung der Leistung | Hinweise | zur Abrechnung berechtigt |
86700 | Pauschale für Leistungen im Zusammenhang mit der Anwendung einer DiGA) gemäß Anhang 1 Absatz 1 Anlage 34 BMV-Ä |
| Hausärzte, Kinderärzte, Internisten mit und ohne Schwerpunkt (inklusive der Fachärzte, die an der Onkologie-Vereinbarung teilnehmen), Gynäkologen, Orthopäden, Chirurgen (mit Ausnahme der Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie), Fachärzte für Physikalische und Rehabilitative Medizin sowie Fachärzte, die nach Kapitel 16, 21, 22 und 23 Leistungen berechnen dürfen und Fachärzte mit der Zusatzweiterbildung Psychotherapie. |
Sofern eine vorläufige DiGA später in das DiGA-Verzeichnis dauerhaft aufgenommen wird, müssen die dafür bestimmten Leistungen durch den Bewertungsausschuss beschlossen und in den EBM aufgenommen werden.
Erstverordnung vorläufiger DiGA durch Kinderärzte
Im DiGA-Verzeichnis werden drei vorläufige DiGA der Altersgruppe „Jugendliche (12 – 17 Jahre)“ zugeordnet: „Rehappy“, „Mawendo“ und „companion patella“. Ausschließlich Kinderärzte, die Patienten dieser Altersgruppe eine dieser drei DiGA erstmalig verordnen, können die neue extrabudgetäre Leistung 86701 berechnen. Sie entspricht grundsätzlich dem Inhalt der GOP 01470 im EBM, die von Kinderärzten nicht abrechenbar ist. Die GOP 86701 ist bis zum 31. Dezember 2022 befristet.
GOP | Bezeichnung der Leistung | Bewertung |
86701 | Pauschale für das Ausstellen einer Erstverordnung einer DiGA für Kinder und Jugendliche, die in die Altersgruppe 12 bis 17 Jahre des Verzeichnisses nach § 139e Absatz 1 SGB V aufgenommen wurden | 2,00 € |
Neue GOP für die Verlaufskontrolle bei der dauerhaften DiGA „Vivira“
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat weitere DiGA „Vivira“, „HelloBetter Panik“ und „Selfapys Online-Kurs bei Depression“ dauerhaft in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen. Für die Erstverordnung ist bestehende GOP 01470 berechnungsfähig. Ärztliche Leistungen wurden nur für die DiGA „Vivira“ bestimmt. Die Verlaufskontrolle und Auswertung während der Behandlung mit „Vivira“ wird somit ab dem 1. Juli 2022 mit der neuen extrabudgetären GOP 01472 vergütet. Sie ist von Hausärzten, Internisten ohne Schwerpunkt, Orthopäden und Fachärzten für Chirurgie berechnungsfähig und darf nicht im Rahmen einer Videosprechstunde erbracht werden.
GOP | Bezeichnung der Leistung | Bewertung |
01472 | Zusatzpauschale für die Verlaufskontrolle und die Auswertung der DiGA Vivira gem. dem Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen gemäß § 139e SGB V | 64 Punkte |
Überschreitung der Toleranzzeiten ab U6
Die Sonderregelung zur Überschreitung der Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten der Kinder-
Untersuchungen U6, U7, U7a, U8 sowie U9 läuft am 30. Juni 2022 aus. Ab dem dritten Quartal 2022 gelten wieder die Fristen und Vorgaben der Kinder-Richtlinie und der Allgemeinen Bestimmungen zum EBM.
Immuntherapie bei Erdnussallergie
Der Bewertungsausschuss hat zum 1. Juli 2022 zwei extrabudgetäre Gebührenordnungspositionen (GOP) 30133 und 30134 zur Abbildung der Hyposensibilisierungsbehandlung mit einer oralen Immuntherapie mit AR101 (Handelsname: Palforzia®) bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 4 bis 17 Jahren mit einer bestätigten Erdnussallergie in den EBM aufgenommen. Beide GOP sind berechnungsfähig für Fachärzte für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten, Fachärzte für Innere Medizin mit Schwerpunkt Pneumologie und Lungenärzte, Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin sowie Vertragsärzte mit der Zusatzbezeichnung Allergologie.
GOP | Bezeichnung der Leistung | Bewertung |
30133 | Orale Hyposensibilisierungsbehandlung bei Therapieeinleitung | 62 Punkte |
30134 | Orale Hyposensibilisierungsbehandlung | 156 Punkte |
Schwangerschaftsabbrüche in besonderen Fällen
Die Vereinbarungen für Patientinnen mit Wohnsitz im Land Bremen können nicht über die KV abgerechnet werden. Diese Vereinbarung sieht nur eine direkte Abrechnung über die kostenübernehmende Krankenkasse vor. Die Patientinnen erhalten eine Kostenübernahmebescheinigung für den Schwangerschaftsabbruch in besonderen Fällen und einen Abrechnungsschein für den Arzt (Gynäkologe, Anästhesie, Nachsorge). Mit dem letztgenannten Schein wird bei der Krankenkasse abgerechnet.
Ambulante spezialfachärztliche Versorgung
Mit den Beschlüssen vom 27. und 30. April 2022 sind durch den Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zwei neue Indikationen in Kraft getreten.
Tumoren des Gehirns und der peripheren Nerven
Tumoren des Gehirns und der peripheren Nerven sind die siebte onkologische Erkrankung, die Ärzte in der ASV behandeln können. Sie fallen unter die Kategorie „Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen“. Alle Details stehen in Anlage 1.1a Tumorgruppe 7 zur ASV-Richtlinie.
Chronisch entzündliche Darmerkrankungen
Alle Details zur Behandlung von Patientinnen und Patienten mit chronisch entzündlichen Darmerkrankungen in der ASV hat der Gemeinsame Bundesausschuss in Anlage 1.1c zur ASV-Richtlinie geregelt.
Alle derzeit abrechenbaren Leistungen für die einzelnen ASV Indikationen finden Sie unter folgendem Link. https://institut-ba.de/service/asvabrechnung.html.
Selektivvertrag: Frühzeitige Diagnostik und Behandlung von Begleiterkrankungen bei Diabetes Mellitus
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben haben wir die Vertragsgrundlage von § 73 c SGB V auf § 140a SGB V umgestellt. Die Teilnahmeunterlagen für die Einschreibung von Patienten der DAK-Gesundheit wurden entsprechend aktualisiert. Dies hat für Sie inhaltlich keine Konsequenzen. Bitte nutzen Sie aber zukünftig die neuen Dokumente. Sie finden diese auf unserer Webseite unter https://www.kvsh.de/praxis/vertraege/fruehzeitige-diagnostik-und-behandlung-von-begleiterkrankungen/diabetes-mellitus. Dort finden sie auch die (weiterhin unveränderten) Teilnahmeunterlagen der ebenfalls am Vertrag teilnehmenden Krankenkassen HEK, KKH und TK.
Des Weiteren gab es Aktualisierungen im ICD-GM 2022, die den Vertrag betreffen. Der ICD G99.0 als Abrechnungsvoraussetzung für das Modul 1 „Diabetische Neuropathie“ (GOP 99290C) wird gemäß ICD-GM 2022 ersetzt durch G99.0- und G99.08. Diese ICD-Codes sollten bereits in Ihrer Praxis-Software hinterlegt sein.
Falls Sie am Vertrag teilnehmen möchten, finden Sie die nötigen Unterlagen unter: https://www.kvsh.de/praxis/qualitaet-und-fortbildung/genehmigungspflichtige-leistungen/fruehzeitige-diagnostik-und-behandlung-von-begleiterkrankungen-des-diabetes-mellitus. Haben Sie Bedarf an einer persönlichen Beratung oder Schulung in Ihrer Praxis, wenden Sie sich gerne an die DAK-Gesundheit und vereinbaren einen Termin: Telefonnummer 0431 389 023 1120 oder per E-Mail: christiane.tuchel@dak.de.
Online-Umfrage zur Mitgliederkommunikation startet im Juni
Die KVSH wird im kommenden Monat unter ihren Mitgliedern eine Online-Umfrage durchführen. Wir möchten gern wissen, wie Sie unsere Kommunikationsmedien wie Newsletter, das Magazin "Nordlicht" oder den Internetauftritt beurteilen. Uns interessiert auch, wie Sie künftig Informationen von uns erhalten möchten: Sollen wir digitaler werden? Außerdem werden wir Sie bitten, Fragen zum ehrenamtlichen Engagement in der Selbstverwaltung und zur Wahl zur Abgeordnetenversammlung 2022 zu beantworten.
Den Link zum Online-Fragebogen erhalten Sie Anfang Juni. Wir bitten alle Mitglieder um Unterstützung.