Abrechnungsnewsletter

Porto und Fax: Änderung zum 1. Oktober 2021 - Videosprechstunde aus dem Homeoffice - Kostenpflichtige Corona-Tests ab 11. Oktober - Gültigkeitsdauer einer Überweisung - Hornhautvernetzung: Kostenpauschale erhöht - DMP-Corona-Ausnahmeregeln

22.10.2021

Porto und Fax: Änderung zum 1. Oktober 2021

In Folge der gesetzlichen Vorgaben zur Förderung der elektronischen Kommunikation wurde die Vergütung für Porto und Fax zum 1. Juli 2020 angepasst. Die alten Kostenpauschalen im EBM wurden durch die neuen Kostenpauschalen nach den GOP 40110 und 40111 ersetzt. Sie sind durch einen gemeinsamen Höchstwert je Arzt begrenzt. Pandemiebedingt wurde die Einführung dieser arztgruppenspezifischen Höchstwerte um mehr als ein Jahr verschoben und teilweise angepasst. Sie gelten nun seit dem 1. Oktober 2021 und werden in zwei Stufen jeweils zum 1. Oktober 2022 und 2023 abgesenkt.

Vorteile der elektronischen Kommunikation über KIM-Dienste

Sofern die Übermittlung elektronischer Arztbriefe (eArztbriefe) über den Kommunikationsdienst KIM erfolgt, wird nicht nur der Versand, sondern auch der Empfang vergütet. Je versendetem eArztbrief kann die Pauschale 86900 (0,28 Euro), je empfangenem eArztbrief die Pauschale 86901 (0,27 Euro) abgerechnet werden. Hinzu kommt eine Strukturförderpauschale nach der GOP 01660, die für jeden versendeten eArztbrief abgerechnet werden kann.

Gemeinsame Höchstwerte der Kostenpauschalen nach den GOP 40110 und 40111

EBM-Kapitel

Arztgruppe

Höchstwert in Euro ab 01.10.2021

1.3

Ermächtigte Ärzte, Institute und Krankenhäuser

34,83

3

Allgemeinmedizin, hausärztliche Internisten und praktische Ärzte

38,88

4

Kinder- und Jugendmedizin*

38,88

5

Anästhesiologie

29,97

5 und 30.7

Anästhesiologie mit Schmerztherapie

85,05

6

Augenheilkunde

42,12

7

Chirurgie

115,02

8

Gynäkologie

45,36

9

Hals-Nasen-Ohrenheilkunde

68,85

10

Dermatologie

53,46

11

Humangenetik

93,96

13.2

Innere Medizin, fachärztliche Internisten ohne Schwerpunkt

198,45

13.3.1

Innere Medizin, Schwerpunkt Angiologie

239,76

13.3.2

Innere Medizin, Schwerpunkt Endokrinologie

294,03

13.3.3

Innere Medizin, Schwerpunkt Gastroenterologie

264,06

13.3.4

Innere Medizin, Schwerpunkt Hämatologie/Onkologie

278,64

13.3.5

Innere Medizin, Schwerpunkt Kardiologie

309,42

13.3.6

Innere Medizin, Schwerpunkt Nephrologie

126,36

13.3.7

Innere Medizin, Schwerpunkt Pneumologie

367,74

13.3.8

Innere Medizin, Schwerpunkt Rheumatologie

317,52

14

Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie

22,68

15

Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie

23,49

16

Neurologie, Neurochirurgie

149,04

17

Nuklearmedizin

405,81

18

Orthopädie

150,66

19

Pathologie

39,69

20

Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen

108,54

21

Psychiatrie

51,84

21

Nervenheilkunde, Neurologie und Psychiatrie

141,75

22

Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

5,67

23

Psychotherapie

6,48

24

Radiologie

445,50

25

Strahlentherapie

133,65

26

Urologie

140,94

27

Physikalische und Rehabilitative Medizin

73,71

* Wird ein Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt oder Zusatzweiterbildung in mindestens 50 Prozent seiner Arztfälle im Quartal im fachärztlichen Versorgungsbereich tätig, so bestimmt sich der arztgruppenspezifische Höchstwert für die Kostenpauschalen 40110 und 40111 gemäß dem entsprechenden Schwerpunkt der Inneren Medizin.

Videosprechstunde aus dem Homeoffice

Aufgrund vermehrter Anfragen zur Videosprechstunde aus dem Homeoffice weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die Erbringung von Leistungen per Videosprechstunde aus dem Homeoffice unzulässig ist. Auch im Rahmen einer Vertretung ist die Erbringung von Leistungen per Videosprechstunde aus dem Homeoffice nicht zulässig. Sowohl für die vertretungsweise Fortführung der vertragsärztlichen Tätigkeit von angestellten Ärztinnen und Ärzten als auch für die Vertretung der Praxisinhaber und Praxisinhaberinnen selbst ist die Tätigkeit vor Ort (Praxis) zwingend vorgeschrieben.

Kostenpflichtige Corona-Tests ab 11. Oktober

Im Auftrag des Landes Schleswig-Holstein möchten wir Ihnen nachfolgende Information weiterreichen. Diese ist für Sie nur dann relevant, wenn Sie in Ihrer Praxis oder in einer ausgelagerten Teststelle Corona-Tests (ehemals Bürgertestung) anbieten.

Seit dem 11. Oktober 2021 sind Testungen zum Nachweis über das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nicht mehr für alle Bürger kostenlos. Die Preisgestaltung für kostenpflichtige Tests obliegt den Anbietern. Die Menschen in Schleswig-Holstein sollen sich über die jeweiligen Preise informieren können. Dazu bietet sich die digitale Landkarte an, die die Preise als weitere Information bereitstellt. Unter www.schleswig-holstein.de/coronavirus-meldeformular ist ein neues Formular des Landes Schleswig-Holstein mit den Preisangaben abrufbar. Bitte melden/aktualisieren Sie Ihr Testangebot über das Meldeformular bis zum 28. Oktober 2021 und geben Ihre Preise ins Formular ein. Dieses Verfahren wird auch dazu genutzt, die digitale Landkarte auf den aktuellen Stand zu bringen. Testangebote, die bis zum 28. Oktober 2021 nicht aktualisiert wurden, werden von der digitalen Landkarte entfernt.

Gültigkeitsdauer einer Überweisung

Eine Überweisung ist gültig, solange der Versicherte zum Zeitpunkt der Behandlung eine gültige elektronische Gesundheitskarte vorweisen kann. Beginnt der auf Überweisung tätig werdende Arzt seine Behandlung erst nach dem Quartal der Ausstellung der Überweisung und/oder erstreckt sich die Behandlung über mehr als ein Quartal, so kann der Überweisungsschein quartalsübergreifend weiterverwendet werden. Die erneute Ausstellung eines Überweisungsscheines ist nicht erforderlich.

Hornhautvernetzung: Kostenpauschale erhöht

Die Bewertung der Kostenpauschale 40681 für Riboflavin wurde zum 1. Oktober 2021 erhöht. Riboflavin wird zur Hornhautvernetzung bei Keratokonus eingesetzt. Hintergrund ist die Anpassung an den aktuellen durchschnittlichen Marktpreis.

GOP

Bewertung bis 30.09.2021

Bewertung ab 01.10.2021

40681

86,00 €

92,53 €

DMP-Corona-Ausnahmeregeln

Der Bundestag hat zum fünften Mal die epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt. Während dieses Zeitraumes erfolgt keine Ausschreibung aus den DMP wegen fehlender Dokumentation oder nicht wahrgenommener Schulungen. Somit ergibt sich dafür aktuell ein Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2021.

© 2024 KVSH