Abrechnungsnewsletter Oktober

Dokumentationsfristen für organisierte Krebsfrüherkennung im EBM angepasst – Dokumentationsaufwand QS NET: GOP 04567 und 13603 bis Ende 2022 verlängert – Abrechnung Paxlovid über das eKVSH-Portal verlängert – Kostenerstattung bei COVID-19-Präexpositionsprophylaxe Evusheld® – Scheinmaterial für die Abrechnung – Webinare der Abrechnungsabteilung

13.10.2022

Dokumentationsfristen für organisierte Krebsfrüherkennung im EBM angepasst

Der Bewertungsausschuss hat die Fristen für die vollständige elektronische Datenübermittlung in den organisierten Krebsfrüherkennungsprogrammen Darm- und Zervix-Karzinom im EBM ab Oktober 2022 angepasst. Diese waren im EBM bisher nicht abgebildet. Entgegen Nr. 2.1 der Allgemeinen Bestimmungen sind nun die GOP 01738, 01741, 13421 sowie die GOP der Abschnitte 1.7.3.2.1 und 1.7.3.2.2 auch dann berechnungsfähig, wenn die Dokumentation als Bestandteil des Leistungsinhalts erst bis zum 15. Kalendertag des 2. Monats des jeweiligen Folgequartals vollständig übermittelt wird. Damit gelten folgende Fristen für die jeweiligen Quartale:

4. Quartal bis zum 15. Februar

1. Quartal bis zum 15. Mai

2. Quartal bis zum 15. August

3. Quartal bis zum 15. November.

Dokumentationsaufwand QS NET: GOP 04567 und 13603 bis Ende 2022 verlängert

Der Bewertungsausschuss hat beschlossen, die befristeten Zuschläge nach den GOP 04567 und 13603 für den Dokumentationsaufwand im Zusammenhang mit dem QS-Verfahren „Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen einschließlich Pankreastransplantationen“ (QS NET) noch um ein Quartal bis zum 31. Dezember 2022 zu verlängern.  Die Einigung mit der Kassenseite konnte allerdings nur unter der Voraussetzung erreicht werden, dass die Vergütung ab dem 1. Oktober 2022 innerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung erfolgt.

Abrechnung Paxlovid über das eKVSH-Portal verlängert

Im Impf-Update vom 16.09.2022 haben wir über die Abrechnung des antiviralen Medikaments Paxlovid
über das eKVSH-Portal berichtet. Die Regelung wurde nun über den September hinaus verlängert. Die Bevorratung und direkte Ausgabe an Patienten sowie die Abrechnung gegenüber der KV über das eKVSH-Portal ist bis zum 7. April 2023 möglich.

Kostenerstattung bei COVID-19-Präexpositionsprophylaxe Evusheld®

In Bezug auf die Aufnahme von Gebührenordnungspositionen in den EBM im Zusammenhang mit der Gabe des Arzneimittels Evusheld® (Wirkstoffe: Tixagevimab/Cilgavimab) als COVID-19-Präexpositionsprophylaxe (PrEP) konnte bisher in mehreren Verhandlungsrunden mit dem GKV-Spitzenverband keine Einigung erzielt werden. Daher greift die gesetzliche Regelung zur Kostenerstattung (§ 13 SGB V). Für die Praxen bedeutet dies, dass Versicherte die damit verbundene Leistung aufgrund des sogenannten Systemversagens im Wege der Kostenerstattung (gemäß § 13 Abs. 3 SGB V) erhalten können. Der Kostenerstattungsanspruch (gemäß § 13 Abs. 3 SGB V) gilt solange, bis der Bewertungsausschuss eine entsprechende Gebührenordnungsposition im EBM vereinbart hat.

Scheinmaterial für die Abrechnung

Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Scheine im Ersatzverfahren sowie die Behandlungsberechtigungsnachweise der Kostenträger nicht mit der Abrechnung eingereicht werden sollen. Der Behandlungsberechtigungsnachweis muss vier Quartale in der Praxis verbleiben. Ein gesonderter Schein muss nicht ausgedruckt und vom Patienten unterschrieben werden. Dies ist nur dann notwendig, wenn kein Berechtigungsschein von der Krankenkasse vorliegt.

Webinare der Abrechnungsabteilung

Unter dem Titel: „Abrechnung? Endlich verständlich!“ bietet die Abrechnungsabteilung wieder im November ein Webinar an. Am 23. November 2022 starten wir mit dem Webinar zum Thema „ambulantes Operieren“ für Vertragsärzte und für Medizinische Fachangestellte.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Nähere Einzelheiten zu diesem Thema sowie weitere Informationen zur Anmeldung finden Sie im KVSH-Terminkalender unter www.kvsh.de/termine.

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