Psychotherapie: neues Versorgungsangebot zur Förderung der Gruppentherapie

Zum 1. Oktober 2021 hat der Bewertungsausschuss (BA) die neuen Leistungen zur Abbildung der gruppenpsychotherapeutischen Grundversorgung und von probatorischen Sitzungen im Gruppensetting in den EBM aufgenommen.

23.09.2021

Darüber hinaus sind in diesem Zusammenhang weitere Anpassungen im EBM erfolgt. Zur Förderung von Gruppentherapien hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) neue Versorgungsangebote in die Psychotherapie-Richtlinie aufgenommen und die Gruppentherapie insgesamt flexibler gestaltet.

Probatorische Sitzungen in der Gruppe

Für probatorische Sitzungen im Gruppensetting wurde ein neuer Komplex in den EBM-Abschnitt 35.1 aufgenommen. Die Vergütung erfolgt außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung.

GOP

Bezeichnung der Leistung

Bewertung

35163

Probatorische Sitzung mit 3 Teilnehmern

704 Punkte

35164

Probatorische Sitzung mit 4 Teilnehmern

594 Punkte

35165

Probatorische Sitzung mit 5 Teilnehmern

528 Punkte

35166

Probatorische Sitzung mit 6 Teilnehmern

483 Punkte

35167

Probatorische Sitzung mit 7 Teilnehmern

451 Punkte

35168

Probatorische Sitzung mit 8 Teilnehmern

428 Punkte

35169

Probatorische Sitzung mit 9 Teilnehmern

409 Punkte

Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung

Für die gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung (Gruppenbehandlung) wurde ebenfalls ein neuer Komplex in den EBM-Abschnitt 35.1 aufgenommen. Die Vergütung erfolgt ebenfalls unbefristet außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung.

GOP

Bezeichnung der Leistung

Bewertung

35173

Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung mit 3 Teilnehmern

916 Punkte

35174

Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung mit 4 Teilnehmern

772 Punkte

35175

Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung mit 5 Teilnehmern

686 Punkte

35176

Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung mit 6 Teilnehmern

628 Punkte

35177

Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung mit 7 Teilnehmern

586 Punkte

35178

Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung mit 8 Teilnehmern

556 Punkte

35179

Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung mit 9 Teilnehmern

532 Punkte

Voraussetzung für die Abrechnung ist eine Genehmigung der KVSH zur Durchführung von Richtlinien-Gruppentherapie. Liegt bereits eine Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung von Gruppenpsychotherapie gemäß der Psychotherapie-Vereinbarung vor, wird diese ab dem 1. Oktober 2021 um die neuen Leistungen erweitert. Die Abteilung Qualitätssicherung wird hierzu in Kürze ein Schreiben an alle Genehmigungsinhaber versenden.

Weitere Anpassungen im EBM

Probatorische Sitzungen im Krankenhaus

Im Abschnitt 1.4 EBM ist im Zusammenhang mit der Möglichkeit, probatorische Sitzungen bereits im Krankenhaus durchführen zu können, jeweils eine neue Anmerkung zu den GOP 01410 und 01413 aufgenommen worden:

  • Die Berechnung der GOP 01410 im Zusammenhang mit der Durchführung von probatorischen Sitzungen im Krankenhaus ist durch die Angabe des Suffixes „K“ zu dokumentieren.
  • Die GOP 01413 ist entgegen der Leistungslegende auch im Zusammenhang mit der Durchführung von probatorischen Sitzungen im Krankenhaus berechnungsfähig. Auch hier ist die Berechnung durch Angabe des Suffixes „K“ zu dokumentieren.

Die Vergütung der entsprechend gekennzeichneten Besuchsleistungen im Zusammenhang mit der Durchführung von probatorischen Sitzungen im Krankenhaus erfolgt zunächst außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung.

Neue Bestimmungen zum Abschnitt 35.1 und 35.2

Es wurden mehrere Bestimmungen und Anmerkungen im EBM angepasst, um weitere Richtlinien-Änderungen abzubilden. Dies betrifft unter anderem die gemeinsame Leitung der Richtlinien-Gruppentherapie und Probatorik im Gruppensetting durch zwei Therapeuten sowie die Möglichkeit, Gruppentherapie-Patienten und Gruppen-Probatorik-Patienten gleichzeitig in gemischten Gruppensitzungen zu behandeln. Nähere Informationen hierzu finden Sie im Beschluss auf der Seite des Institutes des Bewertungsausschusses unter https://institut-ba.de/ba/babeschluesse/2021-08-04_ba567_11.pdf

Strukturzuschläge

Die neuen GOP für die gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung (GOP 35173 bis 35179) sind in die zweite bis fünfte Bestimmung zum Abschnitt 35.2 sowie in die Legende und Anmerkung der GOP 35572 (Zuschlag Gruppentherapie) aufgenommen worden. Damit bezieht der BA diese Leistungen in die Abrechnungssystematik der Strukturzuschläge gemäß Abschnitt 35.2.3.1 ein.

Sitzungsdauer analytischer Psychotherapie

Gruppenpsychotherapie ist künftig in allen Verfahren in 50-minütigen Sitzungen möglich. Dies war bisher bei der analytischen Psychotherapie als Gruppentherapie nur als 100-minütige Sitzung möglich. Die Gesamt-sitzungszahl vermehrt sich entsprechend.

eAbrechnungscheck der KVSH

Warum ist eAbrechnungscheck wichtig?

Mit dem elektronischen Abrechnungscheck (eAbrechnungscheck) können Sie die Quartalsabrechnung Ihrer Praxis online überprüfen lassen und unnötige Fehler schon vor der Abgabe der Abrechnungsunterlagen vermeiden.

Wann kann der eAbrechnungscheck durchgeführt werden?

Der eAbrechnungscheck kann immer ab dem 20. Tag des letzten Quartalsmonats bis zur Abgabefrist am 15. Tag des ersten Quartalsmonats durchgeführt werden.

Wie übertrage ich meine Daten für den eAbrechnungscheck?

Im Onlineportal unter www.ekvsh.de bzw. www.ekvsh.kv-safenet.de ist im Bereich „Daten zur KV“ ein separater Menüpunkt für die Übertragung in den eAbrechnungschecks vorhanden.

Wo finde ich das Prüfergebnis des eAbrechnungschecks?

Das Ergebnis des eAbrechnungschecks wird nach der Prüfung der Daten im Onlineportal unter „Daten zur KV/eAbrechnungscheck/Historie“ abgelegt. Sie erhalten es nicht per Mail. In der Regel erfolgt die Übertragung des Ergebnisses innerhalb von ca. 30 Minuten. Sie können den eAbrechnungscheck innerhalb des oben genannten Zeitfensters beliebig häufig durchführen.

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