Ergänzungen COVID-19-Testung

Abstriche asymptomatischer Patienten auf Veranlassung des Gesundheitsamtes - Risikogebiete innerhalb Deutschlands: Tests weiterhin nur über ÖGD

04.08.2020

Abstriche asymptomatischer Patienten auf Veranlassung des Gesundheitsamtes

Offenbar hat unser gestriger Newsletter den Eindruck erweckt, dass die „15 € Vergütung“ für Reiserückkehrer nun auch für alle asymptomatischen Patienten gelten würde. Der diesbezüglich mit dem Land abgeschlossene Vertrag (siehe Newsletter vom 8. Juli 2020) regelt die Option zur Delegation asymptomatischer Abstriche via Portal von den Gesundheitsämtern auf die teilnehmenden Praxen. Voraussetzung ist, dass ein Gesundheitsamt diese Notwendigkeit festgestellt hat. Dieser Vertrag ist eigenständig unverändert gültig. Abstrichentnahmen auf Veranlassung regionaler Gesundheitsämter werden also unverändert mit 25 € pro Abstrichentnahme bezahlt.

Risikogebiete innerhalb Deutschlands: Tests weiterhin nur über ÖGD

Ergänzend möchten wir darauf hinweisen, dass Testungen von asymptomatischen Personen, die sich in einem Risikogebiet innerhalb Deutschlands aufhalten oder aufgehalten haben, nicht unter die neue RVO-Regelung ab 1. August 2020 fallen. Diese Tests sind nach der Rechtsverordnung wie auch bisher durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) zu veranlassen und zu organisieren.

© 2024 KVSH