Ambulantes Monitoring
Die Zahl der Positivfälle in Schleswig-Holstein steigt kontinuierlich und damit die Zahl der im Ambulanten Monitoring zu betreuenden Patienten.
In dieser zweiten Covid-Welle sind die Mengen der Monate März/April bereits überschritten und bewegen sich momentan bei 800 - 900 Fällen.
Unverändert gilt, dass die Belastung durch die Überwachung der Positivfälle auf viele Schultern verteilt bleiben soll. In der letzten Zeit ist allerdings feststellbar, dass hauptsächlich an Wochenenden zunehmend weniger Praxen der Verpflichtung zur Kontaktaufnahme mit dem Patienten nachkommen. Die KVSH hat erhebliche Probleme, die fehlenden Leistungen abzufangen, da nur begrenztes Hintergrundpersonal vorhanden ist.
Nach wie vor trägt das Monitoring zur Stabilisierung des Versorgungssystems bei. Die Situation erfordert jedoch ein beständiges Anpassen. Zu Ihrer Entlastung und zur Verminderung der durchzuführenden Aufwände halten wir jetzt folgende Veränderungen im Ablauf ab dem 2. November 2020 für notwendig (die im Übrigen vom Sozialministerium mitgetragen werden):
- Personen unter 50 Jahre, die an keiner chronischen Grunderkrankung leiden und keiner besonderen Risikogruppe zuzuordnen sind, müssen ab Montag, dem 2. November 2020 nur einmal täglich angerufen werden.
- Der späteste Zeitpunkt der täglichen Meldung im Portal wird von 10 Uhr auf 12 Uhr verlegt. Eine Erinnerungs-SMS oder E-Mail wird somit erst um 11 Uhr versandt.
- Die Vergütung für die Telefonleistung wird für samstags, sonntags und an Feiertagen auf 20 € pro Telefonat erhöht. Die erhöhte Vergütung wird durch die KV automatisch berücksichtigt.
- Für ein ununterbrochen über die angeordnete Isolationszeit durchgeführtes Monitoring im ekvsh-Portal erhält die Praxis zum Fallabschluss einen Bonus von 60 €. Diese Leistung setzt die KVSH zu.
- Falls die Portalmeldung an einem Tag für einen Patienten im Monitoring nicht erfolgt, ist im Portal dieser Patient für die folgenden zwei Tage gesperrt. Wird der Fall dann erneut aufgenommen, wird die tägliche Vergütung fortgesetzt, allerdings entfällt der Bonus. Wird der Fall seitens der Praxis nicht wieder aufgenommen, wird die bisher rechnerisch aufgelaufene Vergütung gestrichen (sic!).
- Vertretungen bleiben dabei jeweils und weiterhin möglich.
In dem Fall, dass bei einem unter 50-jährigen Patienten eine chronische Erkrankung oder besondere Risikofaktoren vorliegen oder der Verlauf kritischer wird, bleibt es wie bei allen Patienten > 50 Jahre bei 2x täglicher Durchführung und Vergütung. Sie geben dies gegenüber der KVSH durch den zweimaligen Ansatz der 99873A zur Kenntnis.
Wir machen nochmals darauf aufmerksam, dass in der Pandemiezeit das ambulante Monitoring verpflichtend zum hausärztlichen Versorgungsauftrag gehört. Die täglichen Leistungen sind an MFA/NäPa delegierbar, sofern eine schnelle ärztliche Kontaktaufnahme im Falle drohender Komplikationen gewährleistet ist. Dies gilt auch für ggf. erforderliche Hausbesuche, die selbstverständlich unter vollem PSA-Schutz stattfinden müssten.
Sofern die zukünftige Inanspruchnahme weiter steigt, werden wir nach weiteren Möglichkeiten suchen, die für das Monitoring aufzuwendende Belastung auf einem niedrigen Level zu halten, um dem notwendigen spezifischen Betreuungsaufwand abschnittsweise näher zu kommen.
Wir freuen uns weiterhin – und jetzt besonders – wenn Praxen im Portal kenntlich machen, dass sie im Bedarfsfall auch fremde Patienten zugewiesen erhalten können. Sie geben dazu ausschließlich eine maximale Zahl im Portal an. Hausbesuchsanforderungen bei weiter entfernt wohnenden Patienten können vom Arzt unmittelbar an die 116117 bzw. in lebensbedrohlichen Situationen an die 112 weitergegeben werden.
Für das vierte Quartal 2020 sind die im Portal hinterlegten Leistungen auch in der Abrechnung anzugeben. Um Ihnen diese Arbeit abzunehmen, werden wir ab dem ersten Quartal 2021 die Abrechnung rein nach der Dokumentation im ekvsh-Portal vornehmen.
Wir bedanken uns für Ihre Mitarbeit.
Der Vorstand
Unter www.kvsh.de/coronavirus sind die FAQ zum Monitoring aktualisiert.