Ambulantes Monitoring

Die KVSH nimmt in Absprache mit den Gesundheitsämtern, nach Information des hausärztlichen Fachausschusses und Vorankündigung im 29. Impf-Update eine Neuaufstellung des Monitorings ab Montag, den 15. November 2021 vor.

11.11.2021

Dies hat im Wesentlichen den Grund, dass mit zunehmender Impfrate incl. Auffrischungsimpfung vulnerabler Gruppen sich das Risiko mindert, ernstlich an Covid-19 zu erkranken, welches zu stationärer Aufnahme und potentieller Überbelastung der Klinikkapazitäten führen kann.

Die Gesundheitsämter, die nach Eingang von Positivmeldungen aus den Laboren den Kontakt zu den Patienten herstellen und die Isolation veranlassen, haben von der KVSH einen Anamnesebogen im Umfang von 10 Fragen erhalten, der das Risiko eines komplizierten Verlaufes einschätzt. Es wird gefragt nach bestehenden Erkrankungen besonderer Schwere, nach bestehender Tumorerkrankung in den letzten Jahren, nach Übergewicht, Schwangerschaft oder stattgehabten stationären Aufenthalten.

Zur Erleichterung der Gesundheitsamtsabfrage erlauben die Fragen nur Ja- oder Nein-Antworten. Schweregrade einer Erkrankung definieren sich nach der täglichen Behandlung mit mindestens zwei verschiedenen Medikamenten. Wir gehen somit davon aus, dass ein chronisch erkrankter Patient weiß, dass er mehr als zwei verschiedene Medikamente pro Tag einnehmen muss. Der Fragebogen wird den Gesundheitsämtern in diversen Sprachen zur Verfügung gestellt.

Wird eine der Fragen mit Ja beantwortet, stellen die Gesundheitsämter den Fall in das eCovid-Portal ein. Der angegebene Hausarzt erhält wie bisher eine E-Mail-Nachricht und

  • bestätigt einmalig die Übernahme des Patienten. Tägliche Meldungen im Portal entfallen zukünftig.
  • Das Monitoring ist nicht altersabhängig, sondern allein vom medizinischen Risiko eines ggf. komplizierten Verlaufes. So verbleiben ggf. auch positive getestete Kinder mit Vorerkrankungen im Monitoring.
  • Der Patient ist im gesamten Zeitraum der Isolation zu beobachten, wobei die Frequenz der Kontakte (mind. 5) individuell zu verabreden ist.
  • Der Status geimpft/ungeimpft wird im Portal sichtbar sein, ebenso der Grund der Einstellung im Portal gemäß Fragebogen.
  • Das Monitoring wird pauschal mit 60 € vergütet, sofern im Monitoring-Zeitraum mindestens fünf Kontakte stattfinden, die im eigenen PVS dokumentiert werden. Die Abrechnungsziffer 99873F kann einmalig in Ihrer Abrechnung angesetzt werden. Eine Abrechnung über das Portal findet nicht mehr statt.
  • Eine stationäre Einweisung ist im Portal anzukreuzen, um die Häufigkeit zu erfassen. Ggf. hat dies Rückwirkungen auf die Gestaltung des Anamnesebogens.
  • Noch laufendes Monitoring endet für eingestellte Patienten nach Ende ihrer Isolationszeit und wird auf bisherige Weise abgerechnet. Die maximale Übergangszeit beträgt somit ca. 10 Tage.

Für die Feiertage und Urlaubszeiten im Dezember werden wir Vorsorge treffen und Sie entsprechend benachrichtigen.

Das Monitoring gibt somit jetzt die Therapiefreiheit an die Hausärzte zurück und stellt allein auf eine Verhinderung des Restrisikos der Belastung stationärer Kapazitäten ab. Die KVSH erinnert in diesem Zusammenhang noch einmal an die Option der MKA-Therapien in der Frühphase der Covid-19-Erkrankung. Auf auf der Webseite der KVSH unter www.kvsh.de/corona/corona-report - Stichwort: MKA-Therapie - finden Sie Informationen und Kontaktdaten des UKSH, falls Ihnen ein Patient dazu geeignet erscheint.

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