Ambulantes Operieren
Änderungen im Katalog zum AOP-Vertrag - Neue GOP 02344 für die perkutane Biopsie - Nachbeobachtung: Anpassung Anhang 8 EBM
Änderungen im Katalog zum AOP-Vertrag
Zum 1. Juli 2024 sind Änderungen im Katalog zum AOP-Vertrag Anlage 1 Abschnitt 2 nach § 115b SGB V in Kraft getreten. Diese Änderungen betreffen vor allem die Gebührenordnungspositionen (GOP) und deren Kennzeichnung im Zusammenhang mit dem EBM.
Genehmigung zum ambulanten Operieren erforderlich
Ärzte die dem fachärztlichen Versorgungsbereich angehören und Leistungen des AOP-Kataloges mit entsprechenden OPS-Kodes extrabudgetär erbringen wollen, benötigen eine Genehmigung. Die Antragsunterlagen finden Sie auf unserer Internetseite unter www.kvsh.de/praxis/qualitaet-und-fortbildung/genehmigungspflichtige-leistungen/ambulantes-operieren oder verwenden Sie dafür den QR-Code.
Ersatz der befristeten Gebührenordnungspositionen
Ein Teil der bislang mit einem * gekennzeichneten und nur befristet abrechenbaren GOP wurde durch neue, nun im EBM enthaltene GOP ersetzt.
Verlängerung der Abrechnungsmöglichkeit für bestimmte OPS-Kodes
Für die OPS-Kodes, die weiterhin im AOP-Katalog Abschnitt 2 verbleiben und mit einem * gekennzeichnet sind, wurde die Befristung zur Abrechnung der entsprechenden EBM-Ziffern verlängert. Diese Kennzeichnung ermöglicht es, dass die betreffenden EBM-Ziffern bei Durchführung der jeweiligen Prozedur weiterhin bis zum 31. Dezember 2024 abgerechnet werden können.
Neue Leistung: elektrische Kardioversion
Neu in den AOP-Katalog Abschnitt 2 aufgenommen wurde die elektrische Konversion des Herzrhythmus mit dem OPS 8-640.0 (Kardioversion) und den GOP 13552 oder 13552+33020+33023 und der Nachbeobachtung GOP 01501+01503.
Weitere Informationen und die entsprechende Änderungsvereinbarung mit dem neuen Abschnitt 2 (die Änderungen sind in blau gekennzeichnet) finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.kvsh.de/praxis/vertraege/ambulante-operationen à AOP-Vertrag nach § 115b SGB V
Neue GOP 02344 für die perkutane Biopsie
Zum 1. Juli 2024 wurde die perkutane Biopsie als neue Leistung nach der GOP 02344 in den EBM aufgenommen. Die Vergütung erfolgt zunächst für zwei Jahre befristet extrabudgetär. Die Durchführung kann im Rahmen des AOP-Vertrages oder außerhalb dessen erfolgen. Die zur GOP 02344 gehörenden Begleitleistungen werden extrabudgetär vergütet, sofern sie erforderlich sind und gemäß Abschnitt 2 des AOP-Vertrags abgerechnet werden. Der Katalog der möglichen Begleitleistungen ist beschränkt auf: GOP 33040 (Sonographie der Thoraxorgane), GOP 33042 (Abdominelle Sonographie), GOP 33043 (Uro-Genital-Sonographie), GOP 33050 (Gelenk-Sonographie, Sonographie von Sehnen, Muskeln, Bursae), GOP 33091 und 33092 (Zuschlag für optische Führungshilfe), GOP 34430 (MRT-Untersuchung des Thorax), GOP 34441 (MRT-Untersuchung des Abdomens) sowie GOP 34442 (MRT-Untersuchung des Beckens).
GOP | Bezeichnung der Leistung | Bewertung |
02344 | Perkutane Biopsie | 137 Punkte |
Nachbeobachtung: Anpassung Anhang 8 EBM
Der Bewertungsausschuss hat Änderungen für die Nachbeobachtung im Anhang 8 EBM beschlossen. Diese Änderungen ermöglichen erforderliche Nachbeobachtungen nach bestimmten diagnostischen und therapeutischen Eingriffen. Konkret wurden folgende Leistungen im Anhang 8 ergänzt:
GOP 02302 Diagnostische Mikrokürettage (Strichkürettage) oder Aspirationskürettage
GOP 02342 Lumbalpunktion
GOP 02344 Perkutane Biopsie an mediastinalen oder paraaortalen Lymphknoten
GOP 34290 Angiokardiographie
Hintergrund
Es gibt immer mehr Eingriffe, die ambulant anstatt stationär durchgeführt werden. Das hat zur Folge, dass Patienten oft eine Nachbeobachtung und Überwachung nach dem ambulanten Eingriff benötigen. Die Einführung und Ausweitung des Anhang 8 EBM ermöglicht somit die Nachbeobachtung und Betreuung von Patienten im Rahmen von operativen Eingriffen, die außerhalb des Kapitels 31 EBM liegen.