AU per Telefon G-BA wird den Beschluss rückwirkend korrigieren

Entgegen unserer Mitteilung von heute plant der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nun eine rückwirkende Beschlussfassung zur Verlängerung der Ausnahmeregelung für telefonische AU.

20.04.2020

Entgegen unserer Mitteilung von heute plant der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nun eine rückwirkende Beschlussfassung zur Verlängerung der Ausnahmeregelung für telefonische AU.

Der G-BA hat heute Nachmittag eine Pressemitteilung dazu veröffentlicht. In der Pressemitteilung heißt es:

„Aufgrund der aus der Versorgungspraxis am Wochenende vorgetragenen unterschiedlichen Einschätzungen zur Gefährdungslage für Patientinnen und Patienten in den Arztpraxen wegen zum Teil noch fehlender Schutzausrüstungen wird sich der G-BA heute erneut mit der Frage der Möglichkeit der Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit per Telefon ohne persönliche Inaugenscheinnahme der Patientinnen und Patienten durch den Arzt beschäftigen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit werden wir bei dieser erneuten Beschlussfassung eine Verlängerung der Regelung bis zum 4. Mai 2020 mit der Modifikation beschließen, dass eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund telefonischer Anamnese nur für die maximale Dauer von einer Woche bescheinigt werden und bei fortdauernder Erkrankung einmal verlängert werden kann (…) Der G-BA wird nun voraussichtlich rückwirkend zum heutigen Tag eine Beschlussfassung zur Verlängerung der Ausnahmeregelung herbeiführen. Damit besteht vorerst weiterhin die Möglichkeit, dass eine Arbeitsunfähigkeit auch nach einer telefonischen Befundaufnahme von der Ärztin oder dem Arzt bescheinigt werden kann. (…) Vertragsärztinnen und Vertragsärzte können im Vorgriff auf diese Entscheidung bis zum 4. Mai 2020 weiterhin aufgrund telefonischer Anamnese Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen mit Gültigkeit für jeweils eine Woche ausstellen. Rechtzeitig vor Auslaufen der voraussichtlich verlängerten Ausnahmeregelung wird über eine mögliche erneute Verlängerung entschieden.“

Den vollständigen Text der Pressemitteilung des G-BA finden Sie unter www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen/860/

Wichtiger Hinweis zum Schutzmaterial

Bei der Auslieferung des Schutzmaterials stellen wir fest, dass ca. 15% der Praxen nicht erreichbar sind. Auf der Startseite des eKVSH-Portals ist daher heute ein Eingabefeld eingerichtet worden, in dem Sie Ihre eMail-Adresse und zwei Telefonnummern eintragen können, wie Sie für eine Absprache zur Nachlieferung zu erreichen sind.

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