Wahl der Abgeordnetenversammlung der KVSH - unautorisierte Verwendung des KVSH-Logos

Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass die Verwendung des KVSH-Logos auf Werbeflyern für die AV-Wahl weder durch den Vorstand noch durch den Vorsitzenden der AV oder dessen Stellvertreter autorisiert wurde und damit eine unzulässige Verknüpfung von Wahlwerbung und Logo der Körperschaft entstanden ist.

31.08.2022

Sowohl Vorstand als auch AV-Vorsitzende verhalten sich gegenüber sämtlichen Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl der AV neutral und geben diesbezüglich ausdrücklich keine Wahlempfehlung ab.

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