Mehr Barrierefreiheit in Arztpraxen: Ab Januar 2024 Förderung beim Land beantragen
Das Land Schleswig-Holstein fördert ab Anfang nächsten Jahres unter bestimmten Bedingungen die Barrierefreiheit in Arztpraxen aus dem „Fonds für Barrierefreiheit“.
Förderanträge können vom 2. Januar 2024 bis zum 1. April 2024 eingereicht werden.
Der erste Förderschwerpunkt in 2024 richtet sich wie auch in diesem Jahr an Arztpraxen, die hausärztliche oder gynäkologische Leistungen erbringen und an der vertragsärztlichen Versorgung nach § 73 SGB V teilnehmen. Diese können beim Land eine finanzielle Förderung für die Entwicklung barrierefreier Websites oder mobiler Anwendungen beantragen. Die Auswahl der zu fördernden Anträge erfolgt dabei nach zeitlichem Eingang des Antrages („Windhundprinzip“). Die Höchstfördersumme liegt für Einzelpraxen bei 30.000 Euro und für Gemeinschaftspraxen, Praxisgemeinschaften und Medizinische Versorgungszentren bei 40.000 Euro. Die Praxen müssen einen Eigenanteil an den Gesamtkosten in Höhe von 30 Prozent erbringen.
Der zweite Schwerpunkt ist die Förderung von rein baulichen Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit, die sich unter anderem an alle Arztpraxen oder Behandlungszentren richtet. Bei diesem Schwerpunkt werden z. B. Rampen, Treppenlifte, Akustiksegel oder taktile Leitsysteme gefördert. Dadurch sollen bauliche Barrieren beim Praxisbesuch abgebaut werden. Wichtig ist, dass nur fest installierte Baumaßnahmen gefördert werden, also bspw. keine mobilen Rampen. Die Auswahl der zu fördernden Anträge erfolgt nicht nach zeitlichem Eingang, sondern nach Bewertung durch eine Nutzwertanalyse des Landes. Die Höchstfördersumme liegt bei 300.000 Euro. Auch in diesem Bereich müssen Arztpraxen einen finanziellen Eigenanteil in Höhe von 30 Prozent tragen. Dieser kann durch eigene Finanzmittel, unbare Eigenleistungen der Antragsteller, Beiträge und Spenden sowie weitere öffentliche Förderungen, z. B. durch Programme der EU, des Bundes, des Landes oder von Kreisen und Kommunen, erbracht werden. Die Mittel aus diesen weiteren öffentlichen Förderungen werden jedoch nur zu 50 Prozent bei der Berechnung des Eigenanteils berücksichtigt.
- Anträge für beide Förderschwerpunkte können vom 2. Januar 2024 bis zum 1. April 2024 unter https://schleswig-holstein.de/barrierefreiheit-antrag gestellt werden.
Ansprechpartner zu Förderung und Antragstellung
Tim Klenke
Staatskanzlei
Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel
Telefon: 0431 988 1955
brk@stk.landsh.de