Brückentage 2025 - HVM-Änderungen

Ärztlicher Bereitschaftsdienst: Einrichtung von Brückentagen in 2025 - HVM: Abgeordnetenversammlung beschließt Änderungen

17.06.2024

Ärztlicher Bereitschaftsdienst: Einrichtung von Brückentagen in 2025

Die Abgeordnetenversammlung der KVSH und die Ärztekammer Schleswig-Holstein haben für das Jahr 2025 folgende Tage als „Brückentage“ benannt:

02.05.2025 (Freitag nach dem Tag der Arbeit)
30.05.2025 (Freitag nach Christi Himmelfahrt)

Was bedeutet das für Sie?

An diesen Tagen findet der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Schleswig-Holstein von 8:00 bis 8:00 Uhr am Folgetag statt. Der Ärztliche Bereitschaftsdienst und damit alle allgemein- und kinderärztlichen Anlaufpraxen, der Fahrdienst sowie der HNO- und augenärztliche Bereitschaftsdienst sind wie an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag geöffnet. Ärztinnen und Ärzte sind, sofern sie die ärztliche Versorgung nicht selbst sicherstellen und ihre Praxis schließen, verpflichtet, die Ansage des Anrufbeantworters mit einem Verweis auf den Ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer 11 6 11 7 zu versehen.

Beispiel: "Sie sind mit der Praxis xxx verbunden. Unsere Praxis ist am Donnerstag, 01. Mai 2025 und Freitag, 02. Mai 2025 geschlossen. Der Ärztliche Bereitschaftsdienst ist von Donnerstag, 01. Mai 2025, 8:00 Uhr, bis Montag, 05. Mai 2025, 8:00 Uhr, unter der Telefonnummer 11 6 11 7 durchgängig erreichbar. In dringenden Notfällen wählen Sie bitte die Nummer des Rettungsdienstes 112."

Verweisen Sie bitte nur auf eine Vertreterin oder einen Vertreter, sofern dies explizit für den Fall des Brückentages mit ihr bzw. ihm abgestimmt ist und die vertretende Praxis tatsächlich geöffnet hat.

Wir möchten Sie außerdem darum bitten, Ihre Patienten (z. B. bei Dauermedikation, Verbandswechsel o. Ä.) vor den Brückentagen ausreichend zu versorgen.

HVM: Abgeordnetenversammlung beschließt Änderungen


Die Abgeordnetenversammlung der KVSH hat in ihrer Sitzung am 12. Juni 2024 Änderungen im Honorarverteilungsmaßstab (HVM) mit Wirkung zum 1. Juli 2024 beschlossen. Die aktuelle Fassung des HVM finden Sie auf unserer Homepage www.kvsh.de/praxis/rechtsvorschriften/honorarverteilungsmassstab-hvm. Der Text wird auf Anforderung in Papierform zur Verfügung gestellt, Telefon: 04551 883 486.

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