Verordnung von Blutzuckerteststreifen

Aufgrund einer Preiserhöhung sind die BZT der Firma Roche ab dem 1. Juli 2024 nicht mehr auf der Preisliste der Primärkassen aufgeführt.

31.07.2024

Bereits seit mehreren Jahren haben die Krankenkassen/-verbände in Schleswig-Holstein Verträge über eine kostengünstigere Versorgung der Versicherten mit Blutzuckerteststreifen (BZT) abgeschlossen. Aufgrund einer Preiserhöhung sind die BZT der Firma Roche ab dem 1. Juli 2024 nicht mehr auf der Preisliste der Primärkassen aufgeführt. Dies betrifft folgende Produkte und damit einen nicht unerheblichen Verordnungsanteil:

  • Accu-Chek Guide
  • Accu-Chek Instant
  • Accu-Chek Aviva 

Diese BZT liegen damit nicht mehr im Toleranzbereich der Zielvereinbarung.

Eine aktualisierte Preisübersicht der Primärkassen finden Sie auf der Homepage der KVSH. Wir empfehlen die Verordnung neuer Testgeräte, die noch auf der Liste verzeichnet sind. Die Testgeräte sind Hilfsmittel und nicht budgetiert.

Die Änderung gilt nicht für die Liste der preisgünstigen BZT der Ersatzkassen.

Auf keiner der beiden Preislisten sind

  • Accu-Chek Mobile Teststreifen

aufgeführt. Sie zählen daher nicht zu den preisgünstigen Teststreifen.

Zu Fragen der Verordnungsmenge hatte die KVSH zuletzt im März 2024 eine Übersicht über die Empfehlungen zur Anzahl der BZT erstellt. Bitte verordnen Sie möglichst immer den Quartalsbedarf.

Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung:

Cornelius Aust, Beratungsapotheker der KVSH: 04551 883 351

Alf Richter, Beratungsapotheker der AOK NordWest: 0800 2655 506380

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