Corona-Bonus vom Arbeitgeber ist bis zu 4.500 Euro steuerfrei
Wie bereits gemeldet, haben Bundestag und Bundesrat einen staatlichen Bonus für MFA in der letzten Woche abgelehnt. Der Finanzausschuss des Bundestages hat allerdings in letzter Minute dem Gesetz noch einen neuen Paragraphen angefügt, der steuerfreie Sonderzahlungen an MFA ermöglicht.
Für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Arztpraxen, Rettungsdiensten und Dialyseeinrichtungen gilt, dass vom Arbeitgeber gezahlte Prämien als Anerkennung für besondere Leistungen in der Pandemie zusätzlich zum Gehalt bis zu einem Betrag von 4.500 Euro steuerfrei bleiben.
Dies gilt allerdings nur für den Zeitraum vom 18. November 2021 bis zum 31. Dezember 2022. Es bedeutet, dass getätigte Sonderzahlungen vor dem 18. November 2021 nicht steuerfrei sind, bis zum Ende dieses Jahres aber noch Optionen bestehen.
Der KVSH-Vorstand sieht unverändert den mangelnden Gerechtigkeitsaspekt dieses Gesetzes und hat dies auch in einer Presseerklärung erneut veröffentlicht.