COVID-19-Abstrich

Es bedarf dringend einiger klärender Sätze rund um das Thema „COVID-19-Abstrich“.

25.03.2020

Es bedarf dringend einiger klärender Sätze rund um das Thema „COVID-19-Abstrich“.

  • Selbstverständlich können niedergelassene Ärztinnen und Ärzte die Abstriche auf COVID-19 in ihren Praxen weiterhin selbst vornehmen; wir begrüßen dies ausdrücklich!
  • Es bedarf keiner „Freigabe“ für den Abstrich durch die Leitstelle!
  • Nur wer den COVID-19-Abstrich nicht selbst durchführen möchte oder kann, wendet sich mit einem Untersuchungsauftrag an die Leitstelle.
  • Die PCR-Untersuchung auf COVID-19 belastet nicht Ihr Laborbudget durch die Kennzeichnung mit der EBM-Ziffer 32006
  • Halten Sie sich bei der Indikationsstellung strikt an die überarbeiteten Vorgaben des Robert-Koch-Instituts (RKI): Voraussetzung sind Symptome eines Atemwegsinfektes (insbesondere Fieber, trockener Husten, Luftnot) UND der direkte Kontakt mit einem nachgewiesenen COVID-19-Erkrankten innerhalb der letzten 14 Tage; der Aufenthalt in einem ausgewiesenen Risikogebiet ist KEIN Kriterium mehr, da in allen Regionen Europas COVID-19-Fälle auftreten.
  • Beachten Sie bitte beim Abstrich den Selbstschutz durch geeignete Maßnahmen (Handschuhe, Maske, ggf. Brille oder Schutzbrille)
  • Erkundigen Sie sich bei Ihrem Vertragslabor, ob dieses PCR-Untersuchungen auf COVID-19 durchführt oder diese Proben ggf. an ein anderes Labor mit Verarbeitungsmöglichkeit weiterleitet.
  • Das Ihnen übermittelte Fax-Formular für den Untersuchungsauftrag haben wir überarbeitet. Damit die Notwendigkeit eines COVID-19-Abstrichs bei Ihren Patienten für uns nachvollziehen ist, ist es erforderlich, dass Sie die zu beantwortenden Felder auch ausfüllen! Ein Versenden mit Patientenname + Stempel als einzigen Angaben reicht definitiv NICHT aus und führt dazu, dass wir den Untersuchungsauftrag ablehnen müssen!
  • Wir leben derzeit im Mangel: Es gibt nicht genügend Schutzmaterialien, es gibt nur eine begrenzte Anzahl von Testsätzen auf COVID-19, durch die Masse der Untersuchungsaufträge ufert der Zeitbedarf für die einzelne Laboruntersuchung aus! Daher MÜSSEN wir – bei aller verständlichen Verunsicherung in der Bevölkerung - eine Selektion vornehmen.
  • Selektiert zur Testung werden erkrankte Angehörige der Gesundheitsberufe, die in Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeheimen oder der mobilen Pflege beschäftigt sind (zur Vermeidung sog. „Super-Spreader“ in besonders vulnerablen Einrichtungen).
  • Getestet werden ferner mit respiratorischen Symptomen erkrankte Patienten, die zur Risikogruppe für einen schweren COVID-19-Verlauf gehören wie z.B. onkologische Patienten in laufender Chemotherapie, Patienten unter laufender Immunsuppressiva-Medikation (z.B. Rheuma, MS, …), Dialysepatienten usw..
  • Reiserückkehrer mit respiratorischen Symptomen werden ebenfalls auf COVID-19 abgestrichen.
  • Geben Sie bei Ihrem Untersuchungsauftrag immer an, ob die Patienten zum Abstrich auf COVID-19 in eines der Diagnostischen Zentren kommen können oder ob medizinische Indikationen einen Hausbesuch erforderlich machen. Da der Fahrdienst nur eine sehr begrenzte Anzahl von Patienten aufsuchen kann, bitten wir nochmals um eine kritische Indikationsstellung für Hausbesuche!
  • Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir bei betroffenen Sozialgemeinschaften (Familien, WG’s, …) bisweilen nur den Patienten abstreichen, auf den die RKI-Kriterien am stärksten zutreffen.
  • Die zum Abstrich vorgesehenen Patienten werden von den Diagnostischen Zentren dann zu einer festen Uhrzeit einbestellt. Das Ergebnis des Abstriches liegt frühestens nach 24 Stunden vor, oftmals kann es bis zu 72 Stunden dauern!
  • Die Corona-Pandemie wird durch einen völlig neuen Erreger verursacht, für den wir auf keine Vorlage zurückgreifen können. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sich Kriterien und Verfahrensweisen laufend ändern. Bleiben Sie bitte hinsichtlich Ihrer Informationsgrades stets aktuell, zum Beispiel durch Besuch der Internetseiten des RKI.
  • Unterstützen Sie uns bitte, indem Sie Ihren Patienten verdeutlichen, dass der Abstrich auf COVID-19 keinerlei therapeutische Entscheidungen generiert. Indikationen wie „mein Chef will das aber so“ winken Sie bitte nicht durch!
  • Den Untersuchungsauftrag finden Sie auch auf www.ekvsh.de sowie www.kvsh.de/coronavirus und können ihn dort herunterladen. Wir planen Ihnen dort auch das Formular so zur Verfügung zu stellen, so dass Sie es dort direkt ausfüllen können und würden uns freuen, wenn Sie diesen Weg bevorzugt nutzen.

Zum Schluss möchten wir Ihnen unseren herzlichen Dank für Ihren unermüdlichen Einsatz aussprechen und auch weiterhin um Nachsicht dafür bitten, dass Sie sich – genau wie wir – mit einer ständig sich ändernden Situation arrangieren müssen!

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