Ausnahmeregelung zu DMP-Schulungen während der COVID-19-Pandemie – Schulungen per Videosprechstunde möglich

Durch den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 27. März 2020 werden DMP-Patienten während der COVID-19-Pandemie nicht zur Teilnahme an Präsenzschulungen verpflichtet, d.h. sie werden nicht automatisch von der Krankenkasse ausgeschrieben, wenn keine Schulung erfolgt ist.

25.05.2020

Bitte tragen Sie für diese Patienten in der Dokumentation im Feld "Empfohlene Schulung(en) wahrgenommen" die Angabe "war aktuell nicht möglich" ein. DMP-Schulungen per Videokonferenz sind zulässig.

Dabei sind folgende Punkte zu beachten:

  • Die Möglichkeit eine DMP-Schulung über eine Videosprechstunde abzuhalten ist zunächst befristet bis zum 30.06.2020
  • Die Schulungen sind zwingend medizinisch erforderlich und dulden, nach Einschätzung des Arztes, keinen Aufschub
  • Es sind ausschließlich die von der KBV zertifizierten Video-Systeme zu nutzen
  • Eine Liste entsprechender Anbieter finden Sie unter www.kbv.de/media/sp/Liste_zertifizierte_Videodienstanbieter.pdf
  • Von den vertraglich vereinbarten Gruppengrößen kann abgewichen werden.
  • Mit der vereinbarten DMP-Vergütung je Unterrichtseinheit sind alle Kosten abgegolten.
  • Die technischen Anforderungen für die Praxis - insbesondere zur technischen Sicherheit und zum Datenschutz - gemäß Anlage 31b zum Bundesmantelvertrag-Ärzte sind einzuhalten.
  • Eine Schulung per Telefon ist nicht möglich.
  • Die DMP-Schulungsziffern sind nicht neben den EBM GOP 01435, 01444, 01450, 01451 abrechnungsfähig. Dies bedeutet, Sie rechnen nur die Schulungsziffern ab, wenn Sie die Schulung per Videosprechstunde durchführen.
  • Kommt es durch die Dringlichkeit der DMP-Einzelschulung per Videosprechstunde nur zu einzelnen Unterrichtseinheiten, können die restlichen Unterrichtseinheiten in einer späteren Gruppenschulung für diesen Patienten nachgeholt werden.
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