Arztpraxen können neuen COVID-19-Impfstoff bestellen

Erste Auslieferung erfolgt am 12. August 2024.

29.07.2024

Der an die Omikron-Variante JN.1 angepasste COVID-19-Impfstoff von BioNTech/Pfizer kann jetzt erstmals bestellt werden. Das neue Vakzin kann zur Grundimmunisierung und für Auffrischungen verwendet werden und steht in drei Dosierungen zur Verfügung:

  • ab 12 Jahre (graue Kappe): Fertiglösung (6 Dosen)
  • 5- bis 11-jährige (dunkelblaue Kappe): Fertiglösung (6 Dosen)
  • ab 6 Monaten bis 4 Jahre (gelbe Kappe): Herstellung einer Injektionslösung (3 Dosen)

Eine erste Auslieferung des angepassten Impfstoffs an die Praxen soll am 12. August 2024 erfolgen. Dafür müssen Ärztinnen und Ärzte ihre Bestellung bis Dienstag, 6. August 2024, 12 Uhr, bei der Apotheke einreichen. Eine Bestellung ist wie bisher wöchentlich möglich.

Verordnung auf Muster 16:

  • Kostenträger Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) mit dem IK 103609999
  • Comirnaty 30 Mikrogramm/Dosis JN.1 (ab 12 Jahre)
  • Comirnaty 10 Mikrogramm/Dosis JN.1 (5 bis 11 Jahre)
  • Comirnaty 3 Mikrogramm/Dosis JN.1 (6 Monate bis 4 Jahre)


Dabei wird nicht unterschieden, ob der Impfstoff bei gesetzlich oder privat versicherten Personen eingesetzt wird.

Abrechnung:

  • 88345 A (erste Dosen der Grundimmunisierung)
  • 88345 B (letzte Dosis der Grundimmunisierung)
  • 88345 R (Auffrischungsimpfung)

Covid-19-Impfstoffe Variante XBB.1.5

Der Bund stellt mit Einführung der an JN.1 angepassten Comirnaty-Impfstoffprodukte die Auslieferung der XBB.1.5-Impfstoffe von Comirnaty für alle Altersklassen ein. Da zukünftig der besser schützende Impfstoff eingesetzt werden sollte, dürfen bzw. sollten die noch in Arztpraxen sowie in Apotheken oder beim pharmazeutischen Großhandel vorhandenen Vials fachgerecht entsorgt werden. Der proteinbasierte COVID-19-Impfstoff Nuvaxovid XBB.1.5 des pharmazeutischen Unternehmers Novavax erreicht laut ZEPAI zum 31. August 2024 das Ende der Haltbarkeitsdauer und wird somit ab dem 1. September 2024 nicht mehr zur Verfügung stehen. Eventuell noch vorhandene Impfdosen seien dann fachgerecht zu entsorgen.

Quelle: Praxisnachrichten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 25.Juli 2024

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