COVID-19 Überführung in die G-KV Leistungspflicht Teil 2
Aufgrund der Rückfragen möchten wir zu unserem Newsletter vom 05.04.2023 folgendes ergänzen.
Der Bezug des Impfstoffes erfolgt weiterhin zulasten des BAS zu den bisher gültigen Konditionen (Vorbestellung mit Planungsvorlauf wie gehabt), die Abrechnung über die bisher gültigen Dokuziffern als Impfziffern.
Ausgenommen wurden die Dokuziffern für Heimpatienten, sodass es nur noch Standardimpfungen, Auffrischimpfungen und berufliche bzw. berufsbedingte Reiseindikationen gibt.
Die entsprechenden Ziffern sind auf unserer Website unter www.kvsh.de/praxis/vertraege/impfungen einzusehen.
Weiterhin tägliche Dokumentation über eKVSH bis zum 31. Dezember 2023.
Fehlerteufel
Der Hinweis, dass der Impfstoff Apexxnar® erst ab 18 Jahren zugelassen ist, bezieht sich natürlich auf die Pneumokokkenimpfung und nicht auf die Meningokokken. Wir bitten um Entschuldigung.