Covid19 Überführung in die G-KV Leistungspflicht - Anhebung der Influenza-Vergütung

Die KVSH hat eine Einigung mit den Krankenkassen zur Überführung der Covid-19 Impfung in die G-KV Leistungspflicht sowie eine Steigerung der Vergütung der Grippeimpfung erreichen können.

05.04.2023

Beides wird voraussichtlich in weiteren KV-Bereichen analog abgeschlossen werden.

  • Die Covid-Impfung wird ab dem 08.04.2023 (Ende der Corona-Schutzverordnung) in Höhe von 15 € vergütet. Dies gilt zunächst bis zum 31.12.2023. Für das Jahr 2024 wird neu verhandelt werden unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit von Einzeldosen und dem Fortbestehen der Surveillance-Verordnung.
  • Die Vergütung der Influenza-Impfung wird ab dem 01. April 2023 von bisher 8,18 € auf 10,00 € angehoben.
  • Des Weiteren wird die M-Pox Impfung ebenfalls in den Leistungskatalog aufgenommen und auch mit 10,00€ je Impfung vergütet.

Korrektur Meningokokken Impfung

Der Impfstoff Apexxnar® ist erst ab 18 Jahre zugelassen, so dass eine Grundimmunisierung im Säuglings- und Kleinkindalter nicht möglich ist, wie im Nordlicht 3/23 irrtümlich mitgeteilt.

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